Hallo ihr lieben.
Heute habe auch ich mal 2 Fragen zum ELterngelt.
1. Wir wollen nach der Gurt die erstwn 2 Monate gemeinsam zuhause bleiben, anschließend will ich wieder arbeiten gehen und mein Mann bleibt zu hause. Wie sieht es da mit dem Kündigungsschutz für meinen Mann aus? Und wielange vorher muss er das seinem Arbeitgeber ankündigen - und kann der Arbeitgeber auch ablehnen?
2. Außerdem haben wir überlegt ob wir uns die Elternzeit teilen - d.h. ich geh 3 Tage und er 2 Tage die WOche arbeiten. Wie berechnet sich dann das ELterngeld? Bekommen wir da beide die Differenz zu 67%
Hoffe ihr könnt mir helfen, finde nämlich nicht wirklich richtiges in der goggle-suche
DANKE
Geteilte Elternzeit
ja, Ihr könnt beide gleichzeitig in Elternzeit gehen, jedoch kann nur einer das als Kindererziehungszeit geltend machen (für die Rente).
Ob Ihr dann nur 7 Monate oder auch 14 Monate Geld bekommt weiss ich leider nicht.
Ja, ihr könnt beides so machen wie geplant, aber berechnet wird das Elterngeld dann anders. Du würdest ja dann (bei einer täglichen Arbeitszeit von 8h) 24h arbeiten und dein Mann 16. Damit bekommt ihr schon Elterngeld, aber natürlich wird es gekürzt. Um wieviel kommt auf euren Verdienst an
1. 7 Wochen vor dem VET muss es angemeldet werden spätestens, ab 8 Wochen vorher hat dien Mann Kündigungsschutz und den behält er bis die Elternzeit zu Ende ist und nein, der AG kann nciht ablehnen, deswegen ja auch nur anmelden ;)
2. Da bekommt ihr dann nur 7 Monate Geld, das würde ich lassen!