Hallo zusammen,
wir werden im April zum ersten mal Eltern und mein Mann würde gerne in der Zeit wo ich im Mutterschutz bin ersten beiden Monate in Elternzeit gehen um mich zu unterstützen. Ich wäre ja dann noch in Mutterschutz.
Jetzt habe ich die Info erhalten das ich mich dann auch direkt nach der Geburt für die Elterzeit anmelden muss, also gleichzeitig mit ihm. Allerdings meinte die Dame vom Amt würde ich ja das Geld erhalten vom Mutterschutz und dann steht mir natürlich auch kein Elterngeld zu.
Das kann ich irgendwie gar nicht nachvollziehen. Denn wenn ich ab Geburt auch in Elternzeit gehe fehlen mir ja dann praktisch 2 Monate die ja dann abgezogen werden. Die meinte auch das wäre richtig.
Kann mir jemand sagen ob das tatsächlich so ist? Ich meine man kann doch nicht einfach Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig nehmen. Da wird man ja praktisch bestraft wenn der Mann die ersten beiden Monate Zuhause bleibt obwohl der ja schon eh weniger Geld erhalten würde. Dann macht das ja echt keinen Sinn.
Viele Grüße
schuckero
Elternzeit Vätermonate
Hallo
Mutterschutzgeld und Eg sind beides Lohnersatzleistunge. Du kannst diese ja nicht 2 mal beziehen.
Du erhälst die 8 Wochenn nach der Geburt Mutterschutzgeld und danach 10 Monate Eg.
Die Elternzeit beginnt auch erst nach dem Mutterschutz. Deswegen bekommst du ja dann auch Mutterschutzgeld und danach Elterngeld.
Bianca
Hallo,
das dachte ich eigendlich auch. Habe gerade aber das hier gefunden, denn das ich nicht doppelt beziehen kann ist klar:
Thema wurde schon oft behandelt.
Bitte Suchfunktion benutzen Wink
Der Vater bleibt die ersten zwei Monate zu Hause, die Mutter auch (mit Mutterschutz), also bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld (zählt aber für Elterngeld als verbrauchte Monate) und der Vater Elterngeld. Somit sind 4 Monate weg, also kann danach noch Mutter oder Vater weitere 10 Monate Geld erhalten.
Oder..
Das finde ich nur krass, das die ersten beiden Monate für mich dann auch schon als Elternzeit angerechnet werden und ich nur noch zehn Monate gehen kann.
Hallo
Du verwechselst da was. Du kannst 3 Jahre in Elternzeit gehen, Egal wie lange dein Mann geht.
Nur Eg geht insgesamt nur 14 Monate. Also dein Mann erhält 2 Moante Eg und dun 12( 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Moante Elterngeld)
Bianca
Da ist einiges durcheinander gegangen.
1. Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, angemeldet werden muss sie aber 7 Wochen vor Beginn!
2. Mutterschutz zählt als verbauchte Elterngeldzeit
3. Du kannst nur wenn das ELterngeld höher als das Mutterschaftsgeld ist, Elterngeld beziehen. Dein Mann kann es aber problemlos in der Zeit beziehen.
3. Es gibt für eine Person (die nciht alleinerziehend ist) maximal 12 MOante Lohnersatzleistungen.
Sorry
Klar beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, aber das der Mutterschutz als verbrauchte Elterngeldzeit angerechnet wird ist ja nur wenn mein Mann die ersten beiden Monate nehmen würde oder?
Denn wenn ich nur ich die Zeit nehmen würde, würde ich doch die ersten beiden acht Wochen Mutterschutzgeld bekommen und danach doch ganz normal volle 12 Monate Elternzeitgeld.
Und deswegen meinte ich das da 2 Monate fehlen wenn mein Mann auch die ersten beiden Monate Zuhause bleibt.
Tut mir Leid ist totales Neuland für mich, aber danke für deine Geduld
Hallo
Nein, der Mutterschutz wird bei dir angerechnet. Wenn du zum Beispiel 3 Jahre nimmst, must du am 3 Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten, bei 2 am 2 Geburtstag und bei 1 Jahr am 1 Geburtstag.
Und nein, du bekommst insgesamt nur 12 Monate Geld. " Moante Mutterschutzgeld und danach 10 Moante EG. Egal, ob du alleine Elternzeit nimmst oder mit deinem Mann.
Bainca