Elterngeld (Monate ausklammern)

Ich habe eine Frage zum ausklammern von Monaten zur Berechnung des Elterngeldes. Vilt kann mir jemand helfen.

Im Internet heißt es:
Die folgenden Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände hat der Gesetzgeber vorgesehen
1.den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
2.den Bezug von Mutterschaftsleistungen,
3.Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen oder
4.Zeiten mit Einkommenseinbußen auf Grund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst bis einschließlich 31.05.2011.


Ich habe folgendes Beispiel

Baby 1 wurde im Juni 2016 geboren
Elterngeld gab es also vom juni 2016 - Mai 2017

Da ich in seiner Großstadt wohne habe ich nicht direkt wieder arbeiten können und hatte mein Kind bis september 2017 selbst betreut und in der Zeit kein Einkommen gehabt. (Start der Eingewöhnung).
Ich hatte also Juni, Juli, August,September

Nun bin ich wieder schwanger. Das Baby2 wird im Juli 2018 zur Welt kommen. Der Bemessungszeitraum vom Juni 2017 bis Juli
2018.

Seit Oktober bin ich ja wieder arbeiten. Aber wenn ich das richtig sehe scheint es keine Möglichkeit zugeben die Monate Juni- September auszuklammern? Weil ich ja scheinbar selbst schuld bin das ich nicht eher arbeiten gehen konnte. Obwohl man ja eigendlich ein Anrecht auf Betreuung ab 1 Jahr hat.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

LG

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Natürlich zählen die Monate ohne Einkommen bei dir mit in die Berechnung.

Aber wenn dein Baby im Juli kommt zählt der ja nicht mehr rein. Es zählen 12 Monate vor dem Mutterschutz, wenn der im Juni beginnt zählen z.B. Juni 17 bis Mai 18.

Allerdings verstehe ich deinen Satz mit der Großstadt nicht, gerade dort gibt es sehr gut Betreuungsmöglichkeiten, warum sollte die Großstadt schuld sein? Genauso hättest du ja deinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einklagen können...

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Hier sind gerade ein paar Muttis dabei die versuchen ihren Rechtsanspruch einzuklagen;)
Aber da muss man der Stadt erstmal nachweisen das sie es "versäumt" hat genug Betreuungseinrichtungen zu bauen. Hier ist bestimmt seit einem Jahrzent ein Babyboom und die Stadt wird nicht fertig mit bauen.
Das Gerichtsurteil zieht sich jetzt auch schon ein paar Jahre hin.

Klar gibt's noch andere Möglichkeiten der Betreuung. Zum Beispiel Tagesmuttis. Leider habe ich die Erfahrung gemacht das sie sehr ungern Kleinkinder ab 1 Jahr aufnehmen. Da diese bekanntlich noch nicht alle gleich laufen Können.
Und nein ich bin nicht die einzigste der er so in Deutschland ergeht.

Aber zurück zum Thema: Danke für die Auskunft.

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Da kannst Du nichts ausklammern.
Selbst schuld klingt hart, es ist einfach dumm gelaufen.