Elterngeld/Elternzeit/Mutterschutz und Mutterschaftsgeld??

Hallo zusammen.
Ich bin so durcheinander von dem vielen Hin und Her, wie sich nun der Zeitpunkt der Geburt auf die Elternzeit, den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld auswirkt.
Es ist so schwer, eindeutige Antworten auf spezielle Fragen zu finden.

Wie ist es denn, wenn ich vor meinem ET entbinde? So lange es nicht 6 Wochen vorher sind, müsste ich (wenn ich es richtig verstanden habe) doch 8 Wochen + die fehlenden Tage der 6 Wochen vor eigentlichem ET noch als Mutterschutz bekommen und dementsprechend auch das Mutterschaftsgeld, oder?
Heißt: ET am 27.8., Geburt aber schon am 20.8. > Ich bekomme trotzdem ab dem 27.8. 8 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld?

Wenn ich nach meinem ET entbinde, z.B. am 31.8., dann habe ich vom 27.8. bis 30.8. zusätzlich Mutterschutz und ab dem 31.8. dann 8 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld?

Habe ich richtig gedacht?

Wenn ich davon ausgehe, dass das was oben steht so richtig ist, wie ist es dann mit dem Elterngeld? Bei 12 Monaten Elterngeld werden die 8 Wochen nach der Entbindung abgezogen = 10 Monate Elterngeld. Ok.

Wenn die Geburt eher ist, wird das Elterngeld dann trotzdem ab der Geburt berechnet?
Bei Geburt am 20.8. also ab dem 20.8. Elterngeld. Da man dann noch 9 Wochen Mutterschutz hätte, würde das Mutterschaftsgeld in den 3. Monat Elterngeld hineinreichen. Bekommt man dann auch den 3. Monat kein Elterngeld, da man ja einen Teil des 3. Monats (9. Woche Mutterschutz) Mutterschaftsgeld bezieht???
Oder beginnt die Berechnung des Elterngeldes trotzdem am errechneten ET bei früherer Geburt?

Wenn die Geburt später ist, z.B. der 31.8., dann bekommt man also ab dem 31.8. Elterngeld? Dann wäre die Berechnung für das Elterngeld die gleiche wie für eine Geburt am errechneten ET?

Und zuletzt eine Frage zur Elternzeit. Ich möchte eigentlich so Elternzeit beantragen, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder anfange zu arbeiten. Da ich vorher nicht den tatsächlichen ET kenne, wäre es also sinnvoll die Elternzeit in der Woche nach der Geburt zu beantragen. Richtig? Sprich 7 Wochen vor Beginn, damit der Mutterschutz nahtlos in die Elternzeit übergeht.
UND: Die 8 Wochen Mutterschutz sind gleichzeitig auch Elternzeit. Ich verstehe nicht, warum ich dann in der Woche nach der Geburt meine Elternzeit beantragen kann mit dem Beginn für 7 Wochen später. Der Beginn würde dann ja zurückgerechnet auf den Tag der Geburt, egal ob Antrag eine Woche nach Geburt oder lange vor der Geburt.. ?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir zumindest auf ein paar Fragen antworten geben könnt... #schwitz#hicks

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Zum Mutterschutz: ja genau

Elterngeld: wenn der Mutterschutz in den 3. Lebensmonat hinein reicht, wird das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss angerechnet. Also vom Elterngeld abgezogen.

Elternzeit beantragst du bitte erst für nach dem Mutterschutz, sonst hast du nämlich keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

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Und Elternzeit beantragst du gar nicht, sondern teilst sie mit. Sorry

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Ah ok. Das heißt wenn ich eine Woche des 3. Lebensmonats noch Mutterschaftsgeld bekomme, wird dieses Geld vom Elterngeld abgezogen. Ich komme in dem 3. Monat also auf jeden Fall immer auf meinen normalen Elterngeldsatz im Monat?

Ich habe einen Vordruck gefunden:
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches – Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen.

Wenn ich das so eine Woche nach der Geburt abgeben würde und dabei den ersten Tag nach dem Mutterschutz angebe, ist es also richtig so? Und ich verliere keine Ansprüche? (ET 27.8. Mutterschutz bis 22.10. = Beginn Elternzeit 23.10.?)

Vielen Dank für deine Antwort. :)

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Hey, ich hatte gestern telefoniert wegen dem Mutterschaftsgeld :)

Die haben mir folgendes gesagt:
Das beginnt 6 Wochen vor der Geburt, also der Anspruch, der Antrag sollte schon vorher gestellt werden (vom Frauenarzt dazu eine Bescheinigung geben lassen über den mutmaßlichen ET) und dies mit dem Antrag abgeben. Nach diesem Mutterschaftsgeld geht's dann wohl mit Elterngeld weiter :)

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Was für ein Antrag? Du bekommst eine Bescheinigung vom Arzt ( am besten schon kurz nach der Halbzeit holen, spätestens 30. Woche) und da den Arbeitgeber ergänzen und das an die Krankenkasse schicken.

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Ich habe dazu noch so ein Formular bekommen?
Und diese Bescheinigung da angehängt

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Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden taggenau berechnet. Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet sodass du im Anschluss erst das Elterngeld bekommst. Beantragt wird Elterngeld ab Geburt.