ich habe gerade einen anderen Thread hier zum Thema gelesen.... und habe noch ein paar Fragen zum Thema Unterhaltstitel und UHV....
Ich dachte bisher, dass man - wenn der Vater nicht zahlt oder nicht zahlen kann - Unterhaltsvorschuss erhält. Die Höhe ist ja festgelegt.
Nun habe ich gelesen, dass das Amt z.B. auch die Differenz zum Unterhaltstitel zahlt, wenn der Vater z.B. nur 80% zahlen kann...
Ist das richtig?
Heisst das, dass man nach dem Unterhaltstitel diese Summe erhält - egal ob vom Amt oder dem Vater?
Ich werde aktuell gedrängt, einen Unterhaltstitel gerichtlich zu erwirken, was ich bisher total nervig fand, da ich mir sicher bin, dass der Vater trotzdem nicht zahlen wird, und ich danach zwar mit Titel, aber weiteren Gerichtskosten dastehen werde.
Hätte es aber zumindest die Konsequenz, dass ich irgendwann mit mehr im Monat da stehe, wäre das ja zumindest ein Anreiz.
Unterhaltsvorschuss mit Unterhaltstitel
Bei einer Freundin stockt das Amt auf - bis zum Betrag des UVH.
D.h. der Kindsvater zahlt so viel er kann "will". Das Amt bezahlt die Differenz bis zu dem Betrag, den der UVH betragen würde
Rechenbeispiel ohne die genauen Zahlen zu kennen.
Er müsste 300 Euro zahlen. Zahlt aber nur 40 Euro.
UVH würde 170 Euro betragen. Damit die Mutter planen kann, erhält sie
40 Euro vom KV
130 Euro vom Amt
ergibt 170 Euro gesamt.
Sonst wäre es ja schwierig.
Manche Väter müssten weniger als UVH zahlen, weil sie nicht mehr verdienen.
Andere Väter müssten so um die 400 Euro bezahlen oder mehr. Wenn das Amt dann immer die Differenz zahlen müsste, weil es der Vater nicht macht, wär schon heftig.
Es soll ja vor allem um die Absicherung gehen, damit das Kind einigermaßen versorgt werden kann.
Wer drängt dich denn, den Unterhaltstitel zu erwirken?
Danke schon mal.
So hatte ich das auch verstanden - nur der andere Thread hat mich verwirrt.
Das Jugendamt drängt mich (Beistandschaft).
Und da mir schon mal der UHV gestrichen wurde, als ich mir nur Zeit zum Nachdenken erbeten hatte, ob ich die Vaterschaft gerichtlich klären lassen will (oder einfach nichts mehr mit diesem Menschen zu tun haben will).... bin ich skeptisch was passiert, wenn ich diesen Titel nicht will.
Denn letztlich hab ich nun seinen Namen in der Geburtsurkunde stehen, er zahlt trotzdem nichts, ich bekomme zwar den UHV.... darf aber auch Gerichtskosten abzahlen, da die trotz seiner Lügen hälftig geteilt wurden.
Will die Beistandschaft, dass du den Titel selbst mit Anwalt einklagen sollst?
Bei mir war es so, dass die Beistandschaft den Titel selbst klären ließ oder etwas, womit sie eine Handhabe erhalten haben, um das Geld vom KV einfordern zu können.
Ich habe da selbst gar nichts gerichtliches gemacht.
Nur meine Unterschrift gegeben, dass die Beistandschaft sich darum kümmren darf.
Diese wurden dann aktiv.
Allerdings habe ich nie UVH erhalten. Sie treten dem KV regelmäßig auf die Füße, wenn er mal wieder nicht bezahlt.