Hallo, ich habe mal eine Frage!
Mein Sohn wird nächste Woche 1 Jahr alt!
Ich habe drei Jahre elternzeit genommen und ein Jahr Elterngeld!
Ich habe vor zwei Wochen erfahren,dass ich schwanger bin und das schon in der 19ssw!
Bei meinem Sohn bin ich ins beschäftigungsverbot gegangen und mein Frauenarzt stellte mir jetzt wieder eins aus!
Kann mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ablehnen,da ich sowieso noch in elternzeit bin?!
Ich gehe ab Mitte August in den Mutterschutz!
Würde für diese Zeit eigentlich kein Einkommen haben, jedoch mit dem Bäschäftigungsverbot ja eigentlich doch normal bis zum Mutterschutz,oder?!
Kann der Arbeitgeber mir da jetzt einen Strich durch die Rechnung machen?!
Liebe Grüße
Schwanger in elternzeit
Hi, nur kurz:
Du musst den Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass du die Elternzeit zum bestimmten Datum (ab BV) aus folgenden Gründen (erneute Schwangerschaft) beendest. Wenn mich nicht alles täuscht, dann musst du das auch bei der Elterngeldkasse anzeigen.
Alle anderen Infos bekommst du dort auch .
LG und herzlichen Glückwunsch
noch vergessen:
Nein, der AG kann dir keinen Strich durch die Rechnung machen! Es steht dir zu
Vielen lieben Dank, ich höre und lese so viel 😅
Das ich in den Mutterschutz gehe, ist klar und das ich da auch mein Einkommen habe!
Mir war es nur ein Rätsel ob ich bis zum Mutterschutz ein Bv bekomme da ich ja sowieso in elternzeit bin!
Und ob das wirklich rechtens ist 🧐
Das hätte mich auch interessiert. Bei mir war die selbe Situation. Hatte aber keine infos dazu. Denke aber das du dann keinen Anspruch mehr auf die Elternzeit hast? Bin gespannt ob sich jemand mit diesem Fall auskennt.
Die Elternzeit bleibt bestehen und du kann’ sie nur für den neuen Mutterschutz beenden...
OK das geht auch? Bin in der gleichen Situation, hatte ein bv in meiner letzten ss meine Maus ist fast 15 Monate alt bin aktuell in der 7 ssw und hätte bis Januar noch Eltern Zeit.
Also würde ich in 4 Wochen ein bv erhalten, was mach ich dann?
Nein, du bist in Elternzeit. Wofür solltest du BV bekommen?
OK das hätte mich aber auch gewundert.
Also einfach vor dem neuen Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beenden und fertig
Selbstverständlich kann dir dein Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen!
Du hast kein Recht, deine Elternzeit zu beenden, um in den Genuss des BV zu kommen! Das wäre zudem Betrug.
Lies dir einfach mal das entsprechende Gesetz durch. Du darfst die Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden! Dann bekommst du zum Mutterschaftsgeld noch den gleichen AG-Zuschuss wie beim vorigen Kind. Bis dahin bist du wie geplant in Elternzeit und ohne Einkommen.
So seh ich es auch und habe mich über die Aussage vom Gynäkologen gewundert!
Habe gerade ein Termin bei meinem AG gehabt und ihm schriftlich mitgeteilt,dass ich meine elternzeit zum... beende da ich am folge Tag in den Mutterschutz gehe!
Den Atest vom beschäftigungsverbot möchte mein AG trotzdem haben!
Danke für die Information
Hallo,
ich bin derzeit auch schwanger und möchte ab Geburt 3 Jahre Elternzeit beantragen. Davon möchte ich ein Jahr komplett Zuhause bleiben und den vollen Satz Elterngeld beziehen. Danach in Teilzeit (30-Stunden Woche) bei meinem Arbeitgeber arbeiten.
Wer kennt sich hier aus? In diesem Fall müsste ich doch während der Teilzeitarbeit den normalen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld der KK haben, oder? Und was wäre wenn ich während dieser Zeit erneut schwanger würde mit BV? Hätte ich dann Anspruch meines Teilzeitgehaltes bis zum Beginn des Mutterschutzes?
Ja und ja.