Endabrechnung nach einvernehmlicher Kündigung

Hallo,
Ich war jetzt 2 Jahre in Karenz, habe im November 2017 meinen vollen Urlaub bekommen, im Dezember 2 Wochen für betriebsurlaub verwendet und war an Jänner in Karenz.

Das Dienstverhältnis wurde jetzt einvernehmlich aufgelöst da meine Arbeitsstelle keine Arbeit mehr für mich hatte durch Corona.

Weiss jemand wieviel ich jetzt an Urlaubsgeld noch ausbezahlt bekomme wenn ich ca 3 Wochen noch übrig habe von vor der Karenz?

Achja, komme aus Österreich, war 14 Jahre in dem Betrieb tätig und verdiente 1700 Euro Netto.

Danke und LG

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Mach dir einfach einen Termin bei der Arbeiterkammer aus und die rechnen dir das Ruckzuck aus.

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Danke, hab ich schon gemacht, sie konnten es mir telefonisch nicht sagen.
Lg

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Hi,

Du hast dieses Jahr also gar nicht bei deinem Arbeitgeber gearbeitet?

Dann müsstest du dein Gehalt anteilig für die drei Wochen bekommen, und das Urlaubs und Weihnachtsgeld ebenso. Also 3/52tel. Müsste bei deinem Gehalt auf Gehalt für drei Wochen und gute 200 Euro für das 13. und 14. Gehalt hinkommen.

Arbeiterkammer ist ein guter Tipp.

Und eine Frage: warum eine einvernehmliche?
Tritt doch deinen Job an, wenn der AG keine Arbeit für dich hat, dann soll er doch unter der Einhaltung der Fristen kündigen. und diese Frist ist praktisch immer länger als drei Wochen. Dann würdest du ein wenig mehr Gehalt bekommen. Oder du verhandelst einen kleinen Bonus bzw zusätzliche Abfertigung.
Oder beantrage Elternteilzeit (falls du die Vorraussetzungen erfüllst). Dann kriegt er dich ziemlich schwer los. Noch besser beim Verhandeln für eine Abfertigung.

LG

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Nein wie gesagt, bin jetzt über 2 Jahre in Karenz, da ich in Frühkarenz geschickt wurde sind es schon 2einhalb Jahre.

Habe die einvernehmliche bereits unterschrieben, finde eine Kündigung seitens des Arbeitgebers macht für di nächste Arbeitsstelle kein gutes Bild, und da ich eh weggezogen bin 80km von meinem alten Arbeitsplatz entfernt war ich damit einverstanden.

200??
Dachte, dass es mehr ist, aber okay, danke dir 😊

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Hi!

Ganz genau kann ich dir es natürlich nicht sagen, aber die Größenordnung sollte stimmen. Du musst ja auch bedenken, dass es nur drei Wochen für ein ganzes Jahr sind! Da kommt halt nicht ewig viel raus dabei. Wie viel hast du denn erhofft?

Und / aber: da du heuer offenbar nicht gearbeitet hast, wirst du bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2020 etwas von der Steuer, die du für die drei Wochen Gehalt bezahlst, zurückbekommen. Ist ja auch etwas :-)

LG

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