Hallo zusammen.
Aktuell bin ich im BV.
Mein Mutterschutz beginnt Anfang August und ich soll bis dahin entscheiden wie lange ich Elternzeit nehme und wann ich wieder zurück komme, ausserdem wieviel Prozent ich arbeiten will.
Arbeitgeber hat hierzu ein Formular letztens geschickt wo man alles genau angeben kann.
Meine Frage nun: Ist das alles schon verbindlich? Ich weiß noch nicht (und daran wird sich auch bis August nichts ändern...) ob ich 1 Jahr Elternzeit nehmen werde oder schon etwas früher mit reduzierten Prozenten wieder einsteige...
Hört sich so starr und unflexibel an, ich weiß noch nichtmal wann ich einen Kita Platz bekomme.
Inwiefern ist man da noch flexibel? Ich weiß gerade nicht was ich da angeben soll (und bin vermutlich in 3 Monaten auch nicht schlauer...)
Generelle Frage Elternzeit
Elternzeit muss man erst 7 Wochen vor Beginn anmelden, also 7 Wochen bevor dein Mutterschutz nach der Geburt endet. Verbindlich geht vorher nicht. Ebenso der Wiedereinstieg, wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest , dann musst du das natürlich auch erst 7 Wochen vor geplantem Beginn beantragen und du solltest, wenn du nicht nach 1 Jahr wieder Vollzeit arbeiten möchtest auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit anmelden.
Dem AG würde ich einfach sagen, dass du es noch nicht weißt.
Also kann ich theoretisch 2 Jahre Elternzeit anmelden aber schon nach einem halben Jahr zB in 60 % wieder einsteigen?
Und dann zB 2 Jahre 60 % arbeiten? Wenn ich dann vor Ablauf der 2 Jahre von 60 auf 80 oder 100 will, geht das dann auch so easy?
Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Stunden/ Woche arbeiten. Eine Änderung der Stundenzahl kannst du mit einer Frist von 7 Wochen anmelden. Ganz auf Vollzeit zurück geht also nicht in der Elternzeit.
Hey, die Antwort auf die eigentliche Frage hast du ja bereits bekommen.
Ich würde dir aber unbedingt raten, dich JETZT schon um einen Betreuungsplatz zu kümmern.
Je nachdem wo du wohnst und gerade wenn du evtl nach einem Jahr wieder arbeiten gehen willst, kann es nach der Geburt schon zu spät sein und echt schwierig werden.
Ich hab unser drittes Kind bereits in der 17./18. Ssw in unserer KiTa angemeldet, obwohl er Erde mit 2 Jahren gehen wird. Mein mittlerer geht noch bis Sommer dorthin.
Hatte unsere Leitung vorher gefragt wann ich es am besten machen soll und sie hat mir gesagt besser gestern als morgen.
LG
Was allerdings effektiv keinen Einfluss haben darf. Denn sie Kommunen müssen die Wartelisten nach Geburtsdatum und nicht an Anmeldedatum vergeben. Ansonsten sind sie gerichtlich angreifbar. Aber das wird eine Kitaleitung einer euphorischen Mutter natürlich nicht sagen. Sie wird auch nicht sahen, dass sie gar nicht zuständig ist, sondern das entsprechende Amt der Stadt. Aus Gründen.
Ich denke das kommt, wie bei allem, auch ein bisschen drauf an wo man wohnt.
Ich habe mit der KiTa-Leitung auch privat Kontakt. Wir verstehen uns sehr gut. Ich wüsste nicht warum sie mir blödsinn erzählen sollte.
Bei uns meldet man sich direkt in der KiTa an nicht bei der Stadt oder der Kommune.
Ich kenne einige die erstmal keinen Platz bekommen haben, weil sie sich nicht rechtzeitig gekümmert haben.