Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot: und zwar arbeite ich nebembei an jedem 2. Wochenende auf einem Bauernhof und melke dort Kühe. Wäre dies im Falle einer Schwangerschaft noch erlaubt?
Liebe Grüße
Beschäftigungsverbot in landwirtsch. Betrieb?
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Das kommt auf das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung an.
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Danke, nonja007
Wer macht diese Beurteilung denn?
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Die muss der Arbeitgeber machen.