Hallo ihr Lieben,
Kurze Frage, wer kennt sich aus ?
Kind, 4 Jahre alt, wird im Januar zu den Großeltern ziehen, kindsvater und Mutter getrennt Lebend, wer muss Unterhalt zahlen ?
Wenn beide : Mutter Hausfrau ( kein Einkommen) , Vater arbeitet.
Wer muss Unterhalt zahlen ??
Beide sind Unterhaltspflichtig. Den Großeltern wäre zu empfehlen eine Beistandsschaft beim Jugendamt einzurichten.
Was genau wäre das ? Die Eltern wollen auf jeden Fall nicht das Sorgerecht abgeben.
Hier stellt sich ja die Frage warum das Kind zu den Großeltern zieht, die Eltern aber das Sorgerecht nicht abgeben wollen. Ich würde den Großeltern hier auch dringend eine beistandschaft und Beratung beim Jugendamt empfehlen. Eine Beistandschaft bedeutet das sich das Jugendamt dann um die Belange mit dem Unterhalt kümmert und das alles prüft und errechnet. So spart man sich die Anwaltskosten. Unterhalt müssen beide bezahlen, es gibt bestimmte Grenzen, der so genannte selbsterhalt. Aus dem Überschuss wird dann errechnet wer wieviel zahlen muss.
Hallo,
sowohl Vater, als auch Mutter. Der Vater ist klar.
Die Mutter hat außer Elterngeld kein Einkommen. Da stellt sich die Frage von wem die beiden Kinder sind und ob die Mutter vom Vater der Kinder Betreuungsunterhalt oder Taschengeld bekommen kann um ihren Pflichten nachzukommen.
Die zwei Kinder sind aus erster Beziehung. Mutter ist mittlerweile verheiratet und hat ein gemeinsames Kind. Momentan Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt für die zwei Kinder.
wenn die Kinder zu den Grosseltern ziehen, bekommen diese das Kindergeld und den Unterhakt und zwar anteilig , von beiden Eltern, in dem Moment werden die Einnahmen des neuen Partne gerechnet davon stehen ihr mind 10% Taschengeld zu und das ist dann pfändbar!
Hallo.
Wie die Gesetzeslage ist weiß ich nicht und ich würde mich da auch nicht auf Laien in einem Forum verlassen.
Ich kann nur sagen, dass ICH als Kindsmutter alles versuchen würde, den höchstmöglichen Unterhalt an die Großeltern zu zahlen. Ggf. würde ich mir halt nen Job suchen, den ich ausüben kann, während mein Mann die Kinder hütet.
LG
Nun gut, verständlich, leider ist das nicht möglich da ein Säugling daheim ist und ein Kleinkind, der Mann arbeitet 6 Tage die Woche meistens bis 16-18 Uhr. Einzige Tag wäre Sonntag.
Der kindsvater arbeitet Vollzeit und zahlt nicht den vollen Unterhalt für beide Kinder.
Auch mit Säugling kann man arbeiten gehen. Ein 450 Euro Job wär locker drin.
Abends und am WE.
Da er nicht den vollen Unterhalt für beide Kinder leisten und die Mutter ebenfalls nichts zahlen kann, fände ich das den Großeltern gegenüber nicht fair. Vielleicht könnte der Vater in dem Fall den vollen Unterhalt für das 4 jährige Kind an die Großeltern bezahlen. Für sein zweites, welches bei der Mutter lebt, entsprechend weniger.
Ja gut da müsste man dann halt gucken, sollte eh neu berechnet werden, da er so weit ich weiß, jetzt mehr verdient.
es zahlen biede, im Notfall wird die eine Urkunde gegen die Mutter erwirkt ,dann hat sie halt Schulden
Die Großeltern sollen sich beim Jugendamt melden zwecks Verwandschaftspflege.
Es gibt dann Pflegegeld. Und Geld für die Erstausstattung
Nein. Nicht ohne vorherige In-Obhutnahme. Bei freiwilliger Pflegschaft entsteht nur ein Unterhaltsanspruch, kein Pflegegeldanspruch.
Bei freiwillige Pflege gibt es kein Pflegegeld.
Und auch sonst prüft das Jugendamt ob die Eltern in den Lage das Pflegegeld für ihr Kind zu zahlen. Es sind ja nicht nur mittellose Eltern deren Kind in die Pflegefamilie kommt. Warum soll der Staat zahlen wenn die Eltern Leistungfähig sind
Also….
Es wurde bei der beistandschaft angerufen :
Die Mutter muss KEIN Unterhalt zahlen, da zahlungsunfähig.
Der neue Partner wird NICHT dazu gezogen.
Der leibliche Vater muss den kompletten Unterhalt übernehmen und an die Großeltern zahlen.
😂
„Der leibliche Vater muss den kompletten Unterhalt übernehmen und an die Großeltern zahlen“
Never ever! Wenn er schlau ist nimmt er sich einen guten Anwalt! Er muss definitiv nicht den Teil der Mutter übernehmen