Gewerbeanmeldung.. Elterngeldtrick??

Es ist ja so, dass man mit Anmeldung eines Gewerbes und wenn nicht mehr als 2 Jahre zwischen beiden Kindern liegen für die neue Berechnung des EG das letzte volle Kalenderjahr vor dem Bezug von EG herangezogen wird. So steht es überall :
Das heißt, es gelten jetzt nicht mehr die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, sondern das letzte „abgeschlossene Steuerjahr“. Die Elternzeit wird bei der Berechnung grundsätzlich ausgeklammert. Das heißt, wenn zwischen der Geburt von Kind eins und Kind zwei nicht mehr als zwei Jahreswechsel liegen, gilt für die Berechnung der gleiche Steuerbescheid.

Aber... Wenn es wenn mehr als Zwei Kalenderjahre dazwischen liegen??

Ich bekomme bis Februar 2024 EG.(Geburt Kind 2 Sept. 22). Würde gerne im Frühjahr 25 noch ein drittes Kind bekommen.

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Wenn mehr Jahre dazwischen liegen, ändert sich nichts. Sinn ist es ja, dein letztes Einkommen zu ermitteln und das ergibt sich in dem Fall nun mal aus der letzten vorliegenden Steuererklärung, also nach deinem Zitat dem letzten vollen Steuerjahr.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hi, also für das Jahr 2022 und 2023 würde ein Verschiebetatbestand (Bezug von EG) bestehen. Wenn du also in 2024 ein Kind bekommen würdest, würde das Jahr 2021 zur EG Berechnung herangezogen. Für 2024 geht das nicht, weil das nur bis zum 14. Lebensmonat möglich ist. Solltest du jedoch in 2024 schon Mutterschaftsgeld beziehen, kannst du das Jahr 2024 auch verschieben.

Aber bedenke deinen Ganzen Pflichten, wenn du ein Gewerbe anmeldest, vor allem wenn du dich nicht mit Steuern auskennst.