Elternzeit ein zweites mal verlängern auf drei Jahre

Ahoi

Ich hatte ursprünglich ein Jahr elternzeit nach der Geburt, und hatte dieses, mit knirschender Zustimmung des Arbeitgebers..., auf zwei Jahre verlängert, weil wir planten dass der kleine mit 2 zu einer tagesmutter geht.

Nun hat sich das zerschlagen, und wir bekommen hier erst mit 3 Jahren einen Kita Platz für ihn.

Ich möchte jetzt also die elternzeit NOCHMAL um ein Jahr verlängern...

Kann der Arbeitgeber mir das verbieten, nachdem ich schon bei der ersten Verlängerung vorhaltungen bekam?

Der Betrieb hat gut 50 Mitarbeiter

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Ja, kann er (leider). Da wird dein Mann übernehmen müssen oder du musst kündigen, falls er such nichts kulant zeigt.

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Ich bin der Mann 😁

Meine Frau wird nicht einspringen können, sie ist in ihrem Beruf in einer recht verantwortungsvollen Position und hat schon klargemacht dass sie mit der kinderbetreuung eher überfordert wäre.

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Joa, das ist aber auch irgendwie traurig.

Dann wird sich euer Kind wohl selbst versorgen müssen oder du musst kündigen, falls er das ablehnt.

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Vorweg bin kein Experte. Ich finde bloss im inet, dass man das 3. Elternzeit einfach dem Arbeitgeber schriftlich mitteilt. Eingang würde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Du willst ja nicht Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Da könnte der AG aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, soweit ich weiss. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen.

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Das gilt nur, wenn man vorher Zwei Jahre am Stück angemeldet hat.

Sonst darf er das ablehnen.

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Ab dem 2. Geburtstag kann er problemlos wieder Elternzeit anmelden! Bitte keine Fehlinformation weitergeben!

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Beste Quelle:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832

Siehe Abschnitt "Drei Zeitabschnitte"
Er kann es nur ablehnen, wenn der dritte Abschnitt zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Geburtstag liegt. Bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass er es vor dem dritten Geburtstag gewähren muss.

Hast du eine Rechtschutz Versicherung? Dann am besten mal anrufen und nachfragen.

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Ah stimmt, ich korrigiere mich.

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Huhu, ich muss mich korrigieren.

Der Bindungszeitraum betrifft die ersten zwei Jahre, er hätte also dein zweites Jahr ablehnen dürfen.

Das jetzt dürfte er also nicht ablehnen.

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Soweit ich weiß kann er das nicht ablehnen.
Die ersten 3 Jahre müssen nur mitgeteilt werden.

Weiß aber nicht, ob sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat - meine EZ ist schon eine Weile her.

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Der AG kann deine Verlängerung weder ablehnen noch verbieten. Du teilst es einfach mit und fertig.