Guten Morgen ☕🌞
Ich lese hier schon länger mit und wollte mich für einen Beitrag/Info bedanken 🤗
Letztes Jahr habe ich über das Forum erfahren, dass eine Lohnerhöhung in der Mutterschutz-zeit auch mit eingerechnet werden muss §21 MSchG.
Automatisch habe ich die Erhöhung natürlich nicht erhalten. Als ich meinen AG darauf hingewiesen habe, hieß es technischer Fehler aber natürlich zahlen wir das 😉
Jetzt im Januar wurde alles neu berechnet. Und dabei ist der Sachbearbeiterin aufgefallen, dass mein Mutterschutzgeld sowieso falsch berechnet war. Die haben die Grundlage Teilzeit in Elternzeit genommen. Dabei muss wohl die Berechnungsgrundlage der Vertrag vor der Elternzeit sein.
Ich habe jetzt eine 4stellige Nachzahlung bekommen.
Nochmal vielen lieben Dank für die Info ❤️