Teilzeit Berufsverbot? Gehalt?

Hallo ihr Lieben
Ich habe ein paar Baustellen in der Schwangerschaft, die dafür sorgen das ich einige Male Krankgeschrieben wurde.
Nun informiert ich am Montag den Chef das ich diese Woche ausfalle. (Leichte Plazentaablösung mit Blutungen).
Zusätzlich informierte ich den Chef über meine Schwangerschaft.
Nun geht meinem Chef die Düse, da der Berufsalltag sehr hektisch ist.
Manchmal muss man wirklich den Toilettengang aufschieben, weil dafür keine Zeit ist. Sitzen ist nur ab und zu für 5 Minuten möglich, wenn überhaupt. Liegen schon garnicht, außer in der Mittagspause für 20 Minuten.
Nun informierte mich mein Chef ich sollte mir überlegen und mit der Frauenärztin sprechen über ein Teilberufsverbot. Da die Sicherstellung, keiner weiteren komplett Ausfälle wichtiger wären, als ein Teilberufsverbot.
Nun frag ich mich, ob ich trotzdem meinen vollen Lohn erhalte oder es dann Einschränkungen gibt.
Habt ihr Erfahrungen?

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Dein Chef ist für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und für die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien verantwortlich.
Das kann er nicht auf den Gyn abwälzen und ein Beschäftigungsverbot (so lautet es korrekt, ein Berufsverbot ist ein gerichtlich ausgesprochenes Verbot grundsätzlich seinem Beruf nachzugehen) seitens des Arztes fordern.
Natürlich kann man als Arbeitnehmer jederzeit krank/ arbeitsfähig werden, das fällt nunmal einfach ins unternehmerische Risiko.

Kann er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten, muss er dich ins BV schicken.
Finanziell darf durch ein BV kein Nachteil entstehen.

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Vielen Dank, für die schnelle Nachricht. Dann bin ich beruhigt. Sollte der Chef selbst aus Planungsgründe mir ein Beschäftigungsverbot erteilt wäre ich Finanziell sicher. Wird auch das Elterngeld nicht gekürzt nach der Geburt?

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Nein, wieso?? Das berechnet sich nach den letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Da steht ja dann logischerweise auch nicht weniger Geld drauf.

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Bei meiner ersten SS war ich im Teilberufsverbot. Das Gehalt erhälst du unverändert weiter. Einer schwangeren dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Gesundheit steht über allem :)
Lg

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Beschäftigungsverbot!!

Einer schwangeren kann die Beschäftigung untersagt werden.

Personen, die sich strafbar gemacht haben oder andere, schwerwiegende Vergehen in Verbindung mit ihrem Beruf begangen haben, können die Ausübung ihres Berufes seitens eines Gerichts untersagt bekommen.