Verlängerung der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft???

Hallo liebe Leute,

vielleicht kann mir jemand helfen:
Meine Elternzeit läuft noch bis 31.07.2008. Wir sind gerade in eine andere Stadt gezogen, deshalb habe ich meinen Teilzeitvertrag mit meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Nun bin ich im Moment also wieder Vollzeit-Mami.
Wenn ich jetzt das 2. Kind vor Ablauf der Elternezeit bekomme, verlängert sich die doch automatisch, gell!?
Aber was ist wenn ich zwar schon schwanger bin vor Ablauf, das Kind aber z.B erst im September 2008 geboren wird? Verlängert sich die Elternzeit dann auch? Weil ich ja während einer SS nicht kündbar bin? #gruebel
Freue mich über jede Hilfe
Danke
Amica

1

Hallo Amica,

wenn Du während der Elternzeit das nächste Kind bekommst, fängt mit dessen Geburt die neue Elternzeit an (also nochmals 3 Jahre).
Wenn das Kind nach Beendigung Deiner Elternzeit kommt, kommst automatisch wieder in die Berufstätig rein, hast ja aber wieder 6 Wochen vor Entbindung Mutterschutz. Also hast event. doch keine oder nur wenige Arbeitstage.
Vielleicht gewährt Dir Dein AG auch eine Freistellung bis zum Mutterschutz. Wäre dann praktisch wie eine Verlängerung.
Sobald Du SS bist, bist nicht kündbar, genauso wie in Elternzeit.

Ich hoffe, dass alles verständlich war. ;-)

Susanne

2

Ähm, aber du hast doch schon gekündigt. #kratz Verstehe ich dich richtig, du hast also zurzeit keinen Arbeitgeber? Dann ist die Frage nach der Kündigung in der Elternzeit für dich doch gar nicht von Belang. #gruebel

Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden? Meinst du wie das bei einem zukünftigen AG läuft? Der hat ja mit deiner alten Elternzeit nichts zu tun, bei dem würde also alles so ablaufen, wie bei deiner ersten SS. #gruebel

Grübelnde Grüsse
p

3

Hallo,

danke, dass Du mitgrübelst, aber ich glaube ich hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich habe zwar meine Teilzeitbeschäftigung, die ich nach der geburt von meiner Tochter, wieder aufgenommen hatte gekündigt, aber meine Elternzeit natürlich nicht. Bin also nach wie vor in Elternzeit und habe somit jetzt einen ruhenden Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitsgeber.
Die Frage wurde mir aber schon beantwortet.
Aber Danke auch an Dich!
Gruss
Amica