Ist es möglich den ALG1 Antrag zurück zu ziehen auch wenn man keinen neuen Arbeitsplatz hat?
Wir beziehen ergänzend ALG2 und ich bin zum 1.6. arbeitslos geworden. Da ich dachte es muss so sein, bin ich eben zum Arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden. Bekomme natürlich nun ALG1 und eventuell noch etwas ALG2 für mich und meine 3köpfige Familie............Nun bekam ich einen Brief ich soll das ALG2 für Juni in Höhe von gut 860e zurück zahlen da ich ja ALG1 beziehe. Nun frage ich mich wovon ich das zurück zahlen soll, denn nach meinem Wissen bekomme ich mein ALG1 erst am 1.7. ausgezahlt....................... Hab ich einen Denkfehler oder hab ich bald mal für einen Monat doppelt Geld ne war sarkastisch gemeint. Frage mich was ich zurück zahlen soll, obwohl ich nichts doppelt bekomme.....Hab ich einen Denkfehler???????
Da ich trotz meines vorherigen Jobs (war nicht in meinem Beruf,halt einfach um etwas zu verdienen) trotz allem arbeitssuchen gemeldet war, überlege ich mein ALG1 Antrag zurück zu ziehen damit wir keine 860e zurück zahlen müssen. Muss mich eh weiter bewerben bzw will ich es damit dieser ganze ...sorry scheiß,....endlich aufhört.....
Hab durch ALG1 Bezug dann nur 860e Schulden bei der Arge und noch weiter Probleme. Bleibe ich bis zum neuen Job der hoffentlich bald ist ALG2 dann ist alles ok und ich hab keine SChulden..... Kann dann aber leider keine Massnahme oder Weiterbildung bekommen.................Diese Logik passt mir nicht in den Schädel. Vielleicht kann mir ja einer diese Logik auseinander nehmen, so daß sie reinpasst.
ALG1 Antrag zurückziehen....
Guten Abend,
soviel ich weiß, bekommt man ALG1 am Anfang des Monats und ALG2 am Ende.
Denke mir die Rückforderung hat sich mit dem Beischeid ALG1 überschnitten. Also müßte nach meiner Überlegung für den Monat Juni 2007, eine Nachzahlung ALG1 vom Amt kommen.
Hoffe ich irre mich jetzt nicht!
Trotzdem schönen Abend...
LG Silke
Ja soweit ich weiß ist es so das ALG2 voraus und ALG1 wie Gehalt rückwirkend gezahlt wird. Kann mir aber keine Reim draus machen wieso wir es schon zahlen müssen, obwohl ich ALG1 noch nicht mal bekommen habe.
Glaube es ist so wenn ich Pech habe und das ALG1 einen Tag zu früh (also am 31.6.kommt) müssen wir auf Grund der Zuflußrechnung ALG2 zurück zahlen.
Kommt es aber genau am 1.7. brauchen wir das ALG2 für Juni nicht zahlen, bekommen aber natürlich ab Juli nur die Differenz (falls überhaupt) zum Sozialsatz.
Hallo,
wir hatten das gleiche Problem!
Also:
- arbeitslos ab 1.6. --> ALG1 kommt am 30.06. (oder 29.06.weil der 30. ein Samstag ist)
- ALG2 für Juni hattet ihr schon am 01.06. drauf und dann ja noch der letzte Arbeitslohn von ? im Juni, den die mit einrechnen
- ihr zahlt das ALG2 zurück, was am 01.06. zuviel kam, weil am 30.06. dann das ALG1 für Juni kommt, weil das alles in den Juni eingerechnet wird.
-der Rückzahlungsbescheid kommt bei uns immer von einer zentralen Kasse und bei denen kann man sich melden, wenn man nicht sofort zahlen kann oder Raten notwendig sind
LG Anja
Aber defacto haben wir das Geld ja gar nicht zu viel bekommen............. dann muss ich also Geld zahlen was ich gar nicht doppelt hatte. Dann meld ich mich wohl lieber beim Arbeitsamt ab, denn noch mehr ALG2 Schulden (die wir nicht verursacht haben, bzw zu viel bezogen haben) will ich nicht. Wie lange soll ich denn zahlen.
Unsere Gehälter sind beide im Mai gekommen, also Ende Mai.
Am 1.6. war nur das ALG2 drauf. ALG1 ist ja wie normal ja noch gar nicht da.
"Dann meld ich mich wohl lieber beim Arbeitsamt ab, "
Das darfst Du nicht!
"Ist es möglich den ALG1 Antrag zurück zu ziehen auch wenn man keinen neuen Arbeitsplatz hat?
Wir beziehen ergänzend ALG2"
Nein, es ist NICHT möglich, den ALG I Antrag zurückzuziehen, denn bei Bezug von ALG II ist man verpflichtet, alle anderen Einkommensansprüche vorrangig durchzusetzen.
ALG I wird zum 30. eines Monats gezahlt und und in dem Moment greift das Zuflussprinzip (=Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt). Allerdings kann seitens der Arge darauf verszichtet und das Einkommen im Flgemonat angerechnet werden, wenn für den Zuflussmonat schon Leistungen erbracht worden sind. Heißt, der SB darf das Einkommen, welches gegen Ende des Monats Juni zufließt, auch auf die Leistungen des Monats Juli statt Juni anrechnen. Und darum würde ich an Deiner Stelle auch bitten.
Zumal das ALG I ja wohl kaum schon jetzt bewillgt ist - oder doch?
Gruß
Ch.
Doch es ist bewilligt seit dem 22.5. da hatte ich den Termin beim Arbeitsam zur Berechnung, denn dann hatte ich erst die wichtigen Unterlagen beisammen. Kündigung wurde Anfang Mai für31.5 bekannt gegeben.
Aha das ist ja Interessant. Meine SB heute sagte das wir es im Mai 08 zu viel haben, da würde mein ALG1 auslaufen und wir würden Leistungen beziehen......... Muss ich nicht verstehen, hoffe 1. das wir bis dato nichts mehr beziehen, was alleine schon dann der Fall ist wenn ich 165e dazu verdiene..........Wir bekommen ab Juli max 50-80e Leistungen der Arge und ev. ab September gar keine mehr und trotzdem müssen wir es zahlen................ Bin zu blöde das ist mir zu hoch.......