Hallo ihr lieben,
Ich habe einige Fragen zum Elterngeld. Mein Freund und ich sind erst dieses Jahr zu Ostern zurück gekommen von unserer Reise und waren bereits schwanger.
Ich habe eine teilzeitstelle gefunden und arbeite somit bis August. Also insgesamt 4 Monate mit einem nettogehalt von ca 900€. Mein Freund hat eine vollzeit Stelle angenommen und möchte bis zur Geburt arbeiten. Das wären 5 Monate mit einem nettogehalt von 1400€. Davor haben wir von Erspartem gelebt.
Hat jemand Erfahrung damit, wenn man nur so kurz eingezahlt hat? Bekommt man dann die 300€ oder wie wird das berechnet.
Eine weitere Frage die mich beschäftigt ist, dass meine Arbeitsstelle befristet ist und ich mich frage, ob ich die Krankenversicherung dann selber bezahlen muss nach dem Mutterschaftsgeld. Ich freue mich über Antworten
Vielen Dank und einen lieben Gruß josephien
Fragen zum elterngeld?
Da kann dir im Forum "Finanzen& Beruf" sicher weitergeholfen werden
Denke dein Beitrag wird zeitnah verschoben werden 😉
Hi, ich kann dir bei dem Thema leider auch nicht helfen, aber als wir Fragen zum Elterngeld etc. hatten, hat uns unsere Schwangerenberatungsstelle vor Ort gut weiterhelfen können. Vielleicht könntet ihr gemeinsam einen Termin ausmachen, um über alles was ihr wissen und beantragen müsst (auch Versicherung, Kindergeld etc.), zu sprechen.
Wünsche euch noch viel Erfolg. 👍
Soweit ich weiß, werden mindestens die 3 Monate vor Geburt genommen und daraus der Durchschnitt ermittelt.
Wie es mit der KV aussieht, weiß ich aber nicht genau.
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Hier könnt ihr es nachlesen und ausrechnen.
Es werden die letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen.
Je nach euer finanziellen Situation sollte dein Freund lieber weiter arbeiten und später elternzeit nehmen.
Hier noch zur KK - du musst nichts zahlen :) im normalfall https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862
Wenn ihr Vertrag ausläuft endet die Elternzeit und sie ist nur bis Ende des Elterngeldbezuges krankenversichert.