Hallo ihr Lieben, brauch mal eure Hilfe.
Arbeite als ZFA und habe vor der SS auch Zahnreinigungen gemacht und dafür 500€ Provision bekommen.
Jetzt in der SS wurde ich an die Rezeption versetzt und bekomme nur noch meine Stunden bezahlt, keine Provision.
Eigentlich war ich der Meinung in dem Fall bekomme ich das durchschnittliche Geld der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft, also inkl Provision?? Oder jetzt nicht?
Ich hab überall gelesen das zählt mit rein.
Gehalt während SS
Normalerweise ist das so, ja. Eigentlich darf dir durch die Schwangerschaft kein finanzieller Nachteil entstehen.
Das kommt darauf an, ob es sich auf einen variablen Lohnanteil handelt und wie es im Vertrag steht. Bei Provisionen kann es rechtlich tatsächlich anders wirken, wenn sie zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden und von betrieblicher Übung ausgeschlossen sind. Das ist aber stark vom Einzelfall abhängig.
Eine Provision gehört in der Regel nicht zu deinem regulären Gehalt und stellt auch keine regelmäßige, erwartbare Prämie wegen Mehrarbeit oder ähnlichem dar - und die zusätzliche, freiwillige Leistung (die meist als Einmalzahlung vergütet wird) erbringst ja nicht mehr.
Allerdings müsstest du genau schauen, wie dein AG klargestellt hat, dass du die Zahnreinigung freiwillig on top machst und die Provisionen als Einmalzahlungen zu betrachten sind bzw. auch deinen Arbeitsvertrag und die Abrechnungen mal rausholen.
Das BMAS bietet ein Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht an, vielleicht kann dir dort weitergeholfen werden, falls du sonst keine guten Ansprechpartner (zB Rechtsschutzversicherung) hast!
Da du die Zahnreinigungen höchst wahrscheinlich nicht nur einmalig sondern regelmässig machst ( ggf mit schwankender Anzahl) gilt die Provision als Arbeitsentgelt:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/provision-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI727219.html
Wird die Provision nur als Einmalzahlung jährlich gezahlt? Dann fliesst sie ggf nicht in die Berechnung ein. Erfolgt regelmässig für die Zeiträume in denen du Zahnreinigungen machst ist sie Entgeltbestandteil und dürfen nicht als Einmalzahlungen ausgezahlt werden. Dann fliessen diese auch in den Mutterschutzlohn (durch das Teil-BV für die nicht mehr durchführbaren Arbeiten) siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
Schau erstmal auf deinen Lohnschein wie die Provisionen ausgezahlt werden. Wenn ordnungsgemäss als laufendes Arbeitsentgelt dann ist die Sache klar, wenn nur als wiederkehrende Einmalzahlung wäre sozialversicherungsrechtlich zu prüfen ob das so in Ordnung ist, oder ob du eine Korrektur verlangen kannst.
Hier ist auch zu beachten das diese Zahlungen nicht als sonstige Bezüge gezahlt werden. Sonstige Bezüge würden dann auch beim Elterngeld nicht berechnet werden.
Für dich ist es also relevant dass die Provision für regelmässige Tätigkeiten wie die Zahnreinigung die ja konkreten Entgeltzeiträumen (Monaten) zuordenbar sind, auch korrekt lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden, sonst hast du nicht nur Einbussen im Teil-BV, sondern auch im Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld. Das summiert sich dann über die Monate mal schnell auf mehrere tausend Euro hoch!
Danke für deine Antwort!
Also ich mache das schon knapp 4 Jahre, bekomme pro Reinigung 15%. Nicht einmal im Jahr, sondern jeden Monat. Ist aber abhängig davon ob ich die Leistung erbringe. Bei Urlaub zB bekomme ich es nicht, weil ich ja keine Reinigung mache. Vielleicht lässt es sich damit deutlicher eingrenzen.
Bin halt echt etwas planlos. Hab schon so viele Meinungen gehört wie ich Personen gefragt hab. 🙈
Im MuschG gilt für das BV §18 und §21 -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html :
"(2) Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:
1.einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,"
Daher der Hinweis zu prüfen wie die Provision bei dir durch die Lohnbuchhaltung (betrifft dann nämlich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge) abgerechnet wird.
Ich sehe es als laufendes Arbeitsentgelt (siehe § 23a Abs. 1 SGB IV - "Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gelten nicht Zuwendungen nach Satz 1, wenn sie üblicherweise zur Abgeltung bestimmter Aufwendungen des Beschäftigten, die auch im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen")
welches schwankt, je nachdem ob du die zusätzliche Leistung in dem Monat erbringst oder nicht. Wenn es so abgerechnet wird, dann ist alles klar und es gibt grundsätzlich keine Diskussion ob es lt. MuSchG weitergezahlt werden muss, wenn du es wegen der Schwangerschaft nicht mehr machen darfst.
Daher würde ich den AG mit Hinweis auf §18 und §21 MuSchG auffordern das korrekt zu zahlen. Für den Mutterschutzlohn im BV darf es nur keine Einmalzahlung sein. Sollte es aber so abgerechnet werden und der AG verweigert die Anpassung des Mutterschutzlohn mit dieser Begründung, würde ich dagegen vorgehen und eine Korrektur verlangen da es ja keine Einmalzahlungen sind.
Sobald das im Mutterschutzlohn berücksichtigt wird fliesst es auch automatisch in die EG-Berechnung ein. Einmalzahlungen und sonstige Bezüge werden beim EG dann auch nicht berücksichtigt! Siehe https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug3.html und https://www.lohn-info.de/einmalzahlung.html
In der EG-Berechnung wird streng nach den Gehaltszetteln und den dortigen Lohnmerkmalen berechnet. Wenn der AG das falsch deklariert hast du Pech und büsst EG ein.
Also Schritt ein prüfe was auf deinen Gehaltszetteln steht...
das wäre so, wenn du ins Bv gegangen wärst, das bist du aber nicht
Das Versetzen an einen anderen Arbeitsplatz um die Mutterschutzrechtlichen Bedingungen einzuhalten entspricht einem Teil-BV damit ist Mutterschutzlohn nach $18 MuSchG zu zahlen https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
Sie kann teilweise nicht in ihrem vorigen Tätigkeiten beschäftigt werden.