Hallo zusammen, weiß nicht ob die Frage hier richtig ist, wenn nicht bitte verschieben.
Wir mussten mit unserem Baby aufgrund eines Unfalls ins Krankenhaus. Das Geschwisterkind hat keine Betreuung, weswegen der Vater sich Kind krank meldete.
Nun will die Arbeit ihm Minusstunden anrechnen.
Ist das rechtens? Was kann man dagegen tun?
Mutter mit Baby im KH, Papa betreut Geschwisterkind- nun Minusstunden-Ist das Rechtens?
Hallöchen 🤗
Erstmal gute Besserung deinem baby!!
Also, wenn dein Mann eine Krankmeldung hat, dann gilt er als entschuldigt und dann gibt es auch keine minus Stunden. Aber nur mit einer offiziellen AU! Die er vom Kinderarzt oder Arzt bekommen hat. Wenn er sich einfach so abgemeldet hat, dann gibt es natürlich minus Stunden, da er ja quasi "unentschuldigt" fehlt. Könnte gut sein, dass er dann diese fehlenden Stunden nicht bezahlt bekommt. Also ähnlich wie unbezahlter Urlaub.
LG
Danke für deine Antwort. Wir haben eine Bestätigung, dass das Kind mit mir im Krankenhaus war. Kann ich eine AU noch irgendwo nach bekommen?
Der AG meint, das sei kein Kind krank, da er nicht bei dem kranken Kind war 🙈🙄 er war halt ehrlich als er anrief und sagte er muss Zuhause bleiben mit Kind 2, da Kind 1 einen Unfall hatte und im Krankenhaus ist.
Wegen was, soll denn die AU ausgestellt werden? Das Baby (krank) war mit dir im KH, also betreut. Kind 1 (gesund) kann nicht nachträglich krank geschrieben werden. Abrechnung über Krankenkasse (Haushaltshilfe) wäre evtl. möglich. Aber nachträglich?
Minus Stunden sind daher gerechtfertigt. Daher Stunden rein arbeiten,
Naja, dass Kind krank melden nicht funktioniert, wenn man ein gesundes Kind betreut ist irgendwie logisch, oder?
Wenn man aus privaten Gründen nicht arbeiten kann, dann nimmt man Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) oder eben Gleitzeit. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es vielleicht auch noch andere Möglichkeiten gibt, dann ruft man einfach mal bei der Krankenkasse an und fragt nach. Und zwar möglichst bald und proaktiv.
Der Arbeitgeber deines Mannes hat absolut richtig gehandelt. Die Kind krank Meldung zu akzeptieren wäre Versicherungsbetrug, stattdessen wurde ihm mit den Minusstunden eine Lösung angeboten, bei der er weiterhin sein volles Gehalt bekommt, er die Betreuung des Kindes übernehmen kann und die rechtlich korrekt ist…
Soweit ich weiß und zumindest bei Beamten, erfüllt dies einen Tatbestand für Sonderurlaub:
„Betreuung für ein Kind, wenn die übliche Betreuungsperson kurzfristig ausgefallen ist.“
Irgendso eine Nummer gibt es aber ich weiß nicht wie viele Tage gewährt werden
Sehe ich genauso. Dieser Sonderurlaub ist aber in der Regel unbezahlt, die berechtigen also nur zum Fernbleiben von der Arbeit. Die Alternative zu den Minusstunden wäre also für den Monat eine entsprechende Gehaltskürzung ohne Ausgleich durch die Krankenkasse.
Guten Morgen,
sofern dein Mann den Paragraf 616 BGB "vorübergehende Verhinderung" im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen hat, könnte ggf der hier greifen: "Beschäftigten steht eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie unverschuldet für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert sind".
Der zieht wohl auch bei fehlender Kinderbetreuung zB durch Kita Schließung, also könnte ich mir vorstellen, dass es auch in eurem Fall gilt. Den kennt wohl kaum einer, aber vielleicht lohnt sich das nachhaken nochmal...
Ich lebe zwar in der Schweiz und kenne deshalb das Deutsche Arbeitsrecht nur rudimentär, aber ich meine erst vor kurzem gelesen zu haben, dass es auch in Deutschland seit ca 2 Jahren einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt bei "Erfüllung gesetzlicher Pflichten" wie zb. Kinderbetreuung, wenn die sonst üblicherweise das Kind betreuende Person ausfällt (was hier ja gegeben wäre).
In der Schweiz war das schon so, als unsere Kinder noch klein waren, da gab es zwar keinen Anspruch auf so viele "Kindkranktage" wie in Deutschland, aber es ging immer schon um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und nicht primär darum wer krank oder verunfallt war.
Danke für eure Antwort. Wir werden uns nochmal direkt mit der Personalabteilung zusammen setzen. Die Informationen haben uns schon mal weitergeholfen
Ich bin von diesem Anspruchsdenken wirklich irritiert.
Dein Mann hätte einfach Urlaub nehmen sollen und gut ist es.
Mir leuchtet nicht ein warum du denkst, dass der Arbeitgeber für nicht erbrachte Arbeit bezahlen soll.
Lies mal nach, ob Paragraph 616 in seinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Ist er das nicht, dann muss dein AG zahlen.
Im Übrigen dürfen keine Minusstunden zusätzlich anfallen. Er muss dann diese Stunden einfach nicht bezahlen.