Unterhaltsvorschuss,Rückzahlung

Eine Frau X und ein Mann Y haben 3 Kinder und sich kurz nach der Geburt des dritten Kindes getrennt.

Y hat kaum Einkommen, deswegen haben die Kinder immer den UH Vorschuss bekommen.

X hat geheiratet vor einigen Monaten.
Das dem JA auch sofort mitgeteilt, sprich sofort nach der Heirat.

Das JA hat dennoch den Vorschuss weiter ausbezahlt und fordert nun die Rückzahlung des Vorschusses seit der Eheschließung von X.

X hat kein grosses Einkommen, ihr Ehemann auch nicht.
Die Rückzahlung ist für beide ein großes Problem.

Was kann man da tun?

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Im Grunde kann da nichts gemacht werden außer die Schulden zu zahlen und wenn es in Raten ist.
Danach muss halt nochmal wegen dem Unterhalt geschaut werden, denn der leibliche Vater müsste natürlich trotzdem zahlen.

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Der leibliche Vater ist vom Unterhalt "befreit", da er selbst zu wenig verdient, Selbstbehalt etc.

Die Kinder sehen den leiblichen Vater regelmässig. Da gibt es keine Probleme.

Ist denn Herr Z jetzt zum Unterhalt für die Kinder seiner Frau verpflichtet, wenn Herr Y kein Einkommen hat?
Warum wird der Vorschuss gestrichen, wenn jemand heiratet?

Und muss Frau X den Vorschuss wirklich erstatten, obwohl sie immer nur den Vorschuss und noch nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen hat?!
Obwohl sie das Jugendamt sofort über ihre Heirat informiert hat?

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Der neue Mann ist nicht zum Unterhalten verpflichtet, Ihm wird aber nichts anderes übrig bleiben, wenn das Geld der Frau nicht ausreicht.

Und ja, das Geld muss zurück gezahlt werden

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Einen Anwalt nehmen!
Warum sollte der Unterhalt für die Kinder nach einer Eheschließung hinfällig werden? Es geht hier doch nicht um eine Adoption der 3 Kinder, oder?
Der Vater ist nach wie vor unterhaltspflichtig.

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Nein, es geht nicht um Adoption!

Allerdings gibt es den UH Vorschuss wohl nur für Eltern, die nicht neu heiraten.

Das war Frau X nicht bewusst.
Sie hat die neue Heirat mit sagen wir Herrn Z dem JA sofort mitgeteilt, bekam dennoch noch den UH Vorschuss.

Der wird nun von ihr und nicht vom Vater zurückgefordert.

Darum geht es..

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Sie hat den Uvg ja auch zu Unrecht bezogen. Deswegen wird es von ihr zurückgefordert. Du hast ja selbst geschrieben, der Kindsvater verdient zu wenig.

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Hat denn Frau X Herrn Y geheiratet? Oder ihren neuen Partner?

Der Kindesvater (KV) ist ja trotz neuer Eheschließung der Kindesmutter (KM) seinen leiblichen Kindern zu Kindesunterhalt verpflichtet. Es sei denn, die Kinder wurden vom neuen Partner rechtlich adoptiert.

Verstehe deshalb die Rückforderung des JA nicht.

Bearbeitet von WiesoWeshalbWarum24
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Frau X hat einen neuen Partner geheiratet.

Herr Y wäre natürlich zu Kindesunterhalt verpflichtet, bezahlt den aber nicht, weswegen Frau X den Unterhaltsvorschuss bekommen hat.

Sie hatte dem Jugendamt, Beistandschaft besteht, mitgeteilt, dass sie wieder geheiratet hat.

Es besteht wohl durch ihre Heirat kein Anspruch mehr.

Trotzdem wurde der Vorschuss erstmal ausbezahlt.

Jetzt wird er zurückgefordert und zwar von der Mutter! Seit Eheschließung, die schon 6 Monate her ist, nun hat sie mehrere tausend Euro Schulden beim Jugendamt.
Obwohl sie die Heirat unmittelbar mitgeteilt hat.
Sie wusste nicht, dass damit der Anspruch auf Vorschuss erlischt.
Weder sie noch ihr Mann verdienen gut, sie hat einen Minijob, er verdient ca 1200 netto. Das Geld, was vom Vorschuss kam, ist längst ausgegeben und es gibt keine finanziellen Rücklagen.

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Dann muss sie es in Raten zahlen und vernünftig arbeiten gehen.

Bearbeitet von Sabbaton
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Das ist tatsächlich so. Bei Überzahlung der Leistungen müssen diese zurück gezahlt werden. Sie kann höchstens eine Ratenzahlung vereinbaren.

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Obwohl sie das Jugendamt sofort von der Eheschließung unterrichtet hat?
Und niemand ihr gesagt hat, dass der Anspruch auf UH Vorschuss damit erlischt und der sogar weiter ausbezahlt wurde?
Und obwohl das Geld längst ausgegeben ist und sie und ihr Mann gerade so über die Runden kommen?
Es ist schon schwer, ohne Vorschuss.
Aber noch Schulden abbezahlen dazu?!

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Ja dabei kommt es nicht auf die "Schuldfrage" an, sondern nur auf die Tatsache an sich, dass eben zu viel geflossen ist. Wenn man die Bescheide akribisch prüft findet man auch den dementsprechenden Passus. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob sich jemand diese Schulden leisten kann. Sie wird es zurück zahlen müssen. Im besten Fall hätte sie das Geld nicht ausgegeben.

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Gem. § 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist Berechtigter, wer das 12 Lebensjahr noch nicht beendet hat und bei einem Elternteil lebt das ledig, verwitwet oder geschieden ist. Durch deine erneute Heirat erfüllen deine Kinder nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen. Folglich kann das Amt die Zahlungen zurückfordern.

Du kannst dich wegen einer Rückzahlung in Raten mit dem JA in Verbindung setzen.

Das den Kindern nun kein UVS mehr zusteht ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht des Kindsvaters. Diese bleibt bestehen und kann eingeklagt werden, sollte er irgendwann über ausreichend Einkommen verfügen.

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UHV bekommt man seit ca 2018 bis zum 18 LJ. Die Vorraussetzung die KM verdient monatlich über 600,-€

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Ist richtig. Ab der Hochzeit ist man nicht mehr Alleinerziehend und deshalb steht kein Unterhaltsvoschuß zu. Das Einzige was bleibt ist den KV auf den Unterhalt zu verklagen, wenn er zahlen kann. Da brauchst du einen Anwalt. Er kennt sich da besser aus.
Falls ihr zu wenig Geld habt und mindestens einer von euch arbeitet, steht euch das Wohngeld zu. Falls ihr beide keine Arbeit habt, habt ihr genauso viel Geld wie vorher.
Falls ihr Bürgergeld für den Zeitraum bezogen habt, müsst ihr mit dem Schreiben zum JC.

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Ich hoffe, ich kann den hier auflaufenden Unfug in den Kommentaren ein bisschen eindämmen. Ein Blick ins Gesetz (über google und die Suchworte "Unterhaltsvorschuss Heirat" sowas von dermaßen leicht zu finden, erspart unwissendes Geschwätz!

"Wenn Sie mit einem neuen Partner oder Partnerin verheiratet oder verpartnert sind, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Wenn Sie mit Ihrem neuen Partner oder neuen Partnerin keine Ehe oder Lebenspartnerschaft führen, können Sie (weiterhin) Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen."

Quelle: https://www.familienhandbuch.de/unterstuetzungsangebote/finanz/unterhaltsvorschuss.php#:~:text=Wenn%20Sie%20mit%20einem%20neuen,Unterhaltsvorschuss%20f%C3%BCr%20Ihr%20Kind%20bekommen.

Ich frage mich, warum weiterhin Leute Blödsinn posten, wenn sie null Ahnung haben. Tipp an Dich: Mit dem Amt um Ratenzahlung bemühen.

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Danke dir.
Es geht nicht um mich, tatsächlich.

Ich frage mich aber, wie es fair ist, einer Frau, die sowieso schon nur den Vorschuss hatte und zum Glück einen neuen Partner gefunden und den aus Liebe, er hat ja auch nucht viel, geheiratet hat, den Vorschuss zu streichen!

Der KV kann keinen UH leisten, okay. Mit dem Vorschuss kam sie wenigstens einigermaßen über die Runden. Der fällt nun weg.
Da wird die Frau bzw ihre Kinder ja total abhängig vom neuen Mann, und das nur, weil sie verheiratet ist?!

Da sie nicht arbeitet bzw nur als Minijob (Kind 3 ist gerade mal 11 Monate alt) ist Steuerklasse irrelevant. Das BG wurde schon gestrichen, da sie in einer neuen Bedarfsgemeinschaft lebt und das Einkommen des damals nicht EHE-PARTNERS aber des in eheähnlicher Gesellschaft lebenden neuen Partners zu viel war dafür.

Die KINDER gehen doch aber den neuen Mann nichts an finanziell, theoretisch?
Wie kann es sein, dass er dafür aufkommen muss?!

Zumal die Frau wenig Möglichkeiten hat, selbst voll zu arbeiten und etwas zum Verdienst für IHRE Kinder beizutragen?

Ihr Mann will auch keine Staatsgelder. Wohngeld etc will er nicht, er dachte, eine Frau zu heiraten, die für sich selbst sorgen kann größtenteils bzw vor allem für ihre 3 Kinder!
Sie hat jetzt außer Kindergeld und wenn sie arbeiten kann am Wochenende kein Einkommen.

Das kann doch nicht so sein!?

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Als Familie braucht man Geld. Jetzt würde den beiden als Paar sogar Bürgergeld zustehen. Als Paar kann man vielleicht auf viel Geld verzichten, aber nicht als Eltern. Es müssen viele Sachen bezahlt werden. Es geht nun mal nicht anders. Eigenen Stolz runterschlucken und mit dem Ablehnungsbrief und Zahlungsaufforderungen vom JA zum JC.

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Selbstverständlich muss das überzahlte Geld von der Empfängerin zurück erstattet werden!
Zudem steht das sogar im Antragsformular und wurde von dir unterschrieben.
Normalerweise ist aber eine Ratenzahlung möglich.
Dass der Unterhaltsvorschuss nur gezahlt wird, so lange der empfangene Elternteil alleinerziehend ist, steht 100% auch in den Unterlagen, die du hast.

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Du hast das Geld zu Unrecht bezogen. Du hättest es zur Seite legen müssen.

Du kannst nichts dagegen tun. Ihr müsst es natürlich zurück zahlen.