Familienkasse - Kindergeld

Guten Tag,

meine Freundin hat von der Familienkasse einen Schreiben bekommen, wo ihr unterstellt wird, dass sie zu unrecht seid mehreren Jahren Kindergeld bezogen hat und nun 6.500 EUR zurückzahlen soll.

Nun ist es so, der Exmann meiner Freundin bekommt seid der Trennung das Kindergeld auf sein Konto von der Familienkasse und sie hat noch nie welches auf ihr Konto bekommen, wurde damals auch alles so beantragt und abgenickt von der Kasse.

Nun hatte sie auf das Schreiben Einspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt, darauf hin hat sie nochmals Einspruch eingelegt mit allen Nachweisen, wo das Geld hin ging etc. Sie soll aber theoretisch bis Dienstag das Geld zurück zahlen, kann sie dennoch entspannt erst einmal warten bis eine Reaktion auf den zweiten Einspruch kommt?
Oder sollte sie lieber mittels Anwalt verdeutlichen, dass sie hier zu Unrecht beschuldigt wird?

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Sie sollte sich vor allem von einem Anwalt beraten lassen und nicht von laien aus einem forum. Dafür gehts hier ja wohl um zu viel.

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Wenn deine Freundin das Kindegeld beantragt hat, aber es aufs Konto vom EX ging, schreibt die Familienkasse natürlich deine Freundin an.

Das hätte sie ändern müssen, als sie sich getrennt haben. Ich nehme an das Kind lebt dann auch beim EX, wenn er das Kindergeld bezieht.

Dagegen spricht ja nichts. Aber sie sollte sich jetzt dringend beim Anwalt beraten lassen.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

Entweder das Kind ist schon älter, so dass es einen Nachweis über Schulbesuch bzw. Ausbildung hätte geben müssen (da wäre aber deine Freundin dann angeschrieben worden)das könnte man noch nachreichen ggf. und dann wäre es vom Tisch oder der EX hat auch nochmal Kindergeld beantragt und doppelt kassiert. wobei der Familienkasse das hätte auffallen müssen bzw. sie haben spitz bekommen, das das Kind nicht bei ihr lebt. In dem Fall hat sie gar kein Anrecht darauf.

Wie sie da wieder rauskommt, das wird schwierig. Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

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Ich würde mir hier einen Anwalt nehmen. Denn wenn das Geld auf das Konto des gnädigen Herren geht ist sie nicht zwingend raus, wenn das Kindergeld auf ihren Namen liefe. Was wurde hier angegeben? Rechtliche Unterstützung ist hier sicherlich kein Schaden. Wie haben sie begründet das sie dieses Geld zu Unrecht bekommen hätte? Denn die Behauptung kann ja nicht nur einfach so im Raum stehen. Und wenn sie ein Kind hat dann stünde ihr ja auch Kindergeld zu. Was ist also das Problem der Familienkasse?

Ela
PS: Bis 6500 Euro Kindergeldschulden zusammenkommen dauert es auch einige Jahre. Normalerweise wird Kindergeld bezahlt bis das Kind 18 Jahre alt ist. Außer es ist nach 18 noch in einer Ausbildung dann kann es bis Ausbildungsende gezahlt werden. Da bekommt man normalerweise aber einen SChrieb wenn das nun beendet ist. Du kannst auch bis 25, bzw. lebenslang Kindergeld beantragen wenn bestimmte Umstände wie eine Behinderung vorliegen. Diese musst du dann aber nachweisen und eben auch das dein Kind nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten.

Bearbeitet von alpenbaby711
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Es dauert etwas über 2 Jahre bis das zusammengekommen ist. Also nicht grade sehr lange.
Wäre aber tatsächlich wichtig zu wissen, was genau ihr vorgeworfen wird in dem Brief

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Na ja 2 Jahre finde ich jetzt auch nicht gerade kurz. Aber gut darüber kann man geteilter Meinung sein. Was die Geschichte mit dem Kindergeld angeht, das hatte ich erst diesen Sommer durch, daher erinnere ich mich noch sehr gut daran. Aber du hast Recht, was müsste wissen welchen Vorwurf die Familienkasse ihr macht. Denn nur die Aussage "Zu Unrecht bezogen" reicht hier nicht aus.

Ela

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Wie geht sowas?

(Ernstgemeinte Frage)


Also sobald der Nachweis eines Schulbesuchs meines ältesten Kindes beim der Kasse nicht eingereicht wurde, wurde unser Kindergeld sofort gestoppt. Merkwürdig, dass sowas der Familienkasse überhaupt passieren konnte!

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Beispiel wie sowas geht, weil ich auch einen solchen Brieg bekam, sogar mit ähnlicher Summe (knapp 6000 glaub ich):

Wir waren einige Monate vor Trennung umgezogen, Kindergeld lief immer auf mich, wir hatten aber ein Gemeinschaftskonto.
Bei der Trennung blieb der Vater da, wo wir gemeinsam gewohnt haben und ich hab mir was neues gesucht und unser Kind wurde im Wechselmodell betreut, den 1. Wohnsitz haben wir beim Vater gelassen und 2. Wohnsitz bei mir angemeldet (hätten wir durch das Wechselmodell auch jederzeit ändern können, nur leider gehen nicht zwei Hauptwohnsitze). Kindergeld ging weiter auf das Konto, was dann nur noch er nutzte, wurde aber beim Unterhalt, den er mir zahlen musste entsprechend berücksichtigt.
In dem Brief wurde mir dann unterstellt, Kindergeld bezogen zu haben, obwohl mein Kind nicht bei mir gewohnt habe (was ja sowieso nicht stimmte. Beim Wechselmodell haben theoretisch beide den Anspruch auf Kindergeld) und als Zeitraum war alles ab dem gemeinsamen(!) Umzug vor der Trennung angegeben, weil da "der Vater das Kind in seinen Haushalt aufgenommen" habe.
Ich habe das ganze in einem Telefonat erläutert und sollte daraufhin den Vater ein Formular unterschreiben lassen, dass ich ihm das Kindergeld weitergeleitet hätte, damit war die Sache erledigt.

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Wenn ein Widerspruch einmal zurückwiesen wurde, kann man nicht einfach noch einmal Widerspruch einlegen, sondern muss direkt klagen. Das stand aber mit Sicherheit auch im Widerspruchsbescheid. Hat sie die Klagefrist (ein Monat) verpasst, ist der Ursprungsbescheid bestandskräftig geworden. Dann hat sie keine Chance mehr gegen diesen vorzugehen.

Der einzig richtige Gang ist jetzt zum Anwalt. Besser gestern als morgen.

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Sie wird wohl angeschrieben worden sein, weil der Kindergeldbescheid auf sie läuft. Schlau wäre ein Berechtigtenwechsel gewesen, wenn das Geld zum Ex gehen soll. Der Familienkasse ist erstmal egal, wohin das Geld geht, die gucken nur wer kindergeldberechtigt ist. Und stellen dann da eventuelle Ansprüche. Also bitte sofort zum Anwalt. Ich „kämpfe“ seit anderthalb Jahren mit der Familienkasse, um einen eigentlich einfachen Fall zu lösen. Da weiß einer nicht was der andere macht. Sachbearbeiter, die den Fall durchgehen betreuen, gibt es nicht. Dementsprechend auch keine Ansprechpartner. Furchtbar.

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Sie soll den Vater unterschreiben lassen, dass er das Geld bekommen hat. Dafür gibt es ein Formular. Ich habe einige Zeit nach der Trennung mit anschließendem Wechselmodell auch einen solchen Brief bekommen, weil meine Tochter beim Vater den 1. Wohnsitz behalten hat. Beim Wechselmodell hätte ich ja dennoch ebenso Anspruch auf Kindergeld gehabt und der Zeitraum passte sowieso nicht, weil Zeiten von vor der Trennung mit aufgeführt waren usw., also es war soo viel falsch. Hab dann angerufen und die freundliche Frau am anderen Ende nannte mir den Namen des Formulars, was ich runterladen soll, wo quasi drin stand, dass ich dem Vater das Geld weitergeleitet habe uns er dan unterschreiben sollte, damit das einfach erledigt ist in deren Unterlagen.

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Deine Freundin hat was falsch gemacht. Sie hat das Kindergeld weiter bezogen, obwohl die Kinder wohl beim Exmann gelebt haben. Auf welches Konto das Kindergeld ging, ist egal. Deine Freundin hat offenbar die Kontodaten des Ex-Mannes angegeben. Also gilt es, dass das Kindergeld an deine Freundin gezahlt wurde, weil sie diese Kontoverbindung für die Zahlung angegeben hat.

Sie soll das Geld unbedingt bis Fristende zahlen, ansonsten kommen noch Säumnisgebühren obendrauf. Außerdem ist die Familienkasse schnell und schickt den Zoll vorbei oder pfändet.

Ein "zweiter Einspruch" bringt übrigens überhaupt nichts. Wenn der erste Einspruch abgelehnt wurde, muss sie klagen.

Ein Anwalt wird ihr aber auch nicht helfen können.