Kann der Vater in der Geburtsurkunde nachträglich eingetragen werden?

Hallo,
also es geht nicht um mein Kind, sondern um die große Tochter meines Mannes. Sie ist jetzt 13 und er hat sich damals einfach nicht um solche Angelegenheiten gekümmert. Er weiß, dass er ihr Vater ist und hat auch eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, die Mutter hat ihn aber trotzdem nicht in der Geburtsurkunde eintragen lassen - was er bisher nicht wusste.

Er hat auch kein Sorgerecht, sondern nur Umgangsrecht, und wir wollen auch nix einklagen usw., aber ich finde es doch wichtig, dass er als Vater irgendwo genannt ist.

Schließlich kann er nicht mal nachweisen, dass er der Vater ist, falls das mal nötig sein sollte, sie hat ja nen ganz anderen Namen als er.

Wir haben sonst keinerlei Probleme mit der Ex oder der Tochter, es geht einfach nur ums Prinzip.

Kennt sich jemand damit aus?

Danke.
LG Julia

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Ja, man kann den Vater noch auf die Geburtsurkunde eintragen lassen.

Dazu muss man mit der vorhandenen Geburtsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung zum Standesmat gehen, ob es das sein muss, bei dem man die erstellt bekommen hat weiß ich nicht, da müsste man mal beim Standesamt nachfragen...

LG Janina

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Aber wenn keiner in der Geburtsurkunde genannt ist und somit bei der Geburt auch nicht angegeben wurde, hat die Mutter doch auch keine Ansprüche auf Unterhalt(svorschuss) und er eigentlich kein Recht auf Umgang...? Zumindest wurde uns das damals auf dem JA so erklärt.

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Er ist nicht eingetragen, weil er erst nach der Geburt die Anerkennung gemacht hat. In jeder neu ausgestellen Geburtsurkunde ist er automatisch drin und in Abstammungsurkunden sowieso.

Seine Vaterschft weist er durch die Anerkennungsurkunde aus, nicht durch eine Geburtsurkunde. Ob er überhaupt eine Berechtigug für eine GB hat weiß ich nicht, vermutlich nicht.

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Hallo Julia,

wenn er eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat wurde diese im Geburtenbucheintrag seiner Tochter (wird im Standesamt des Geburtsortes geführt) nachgetragen.

Natürlich kann er nicht auf der ursprünglichen Geburtsurkunde eingetragen sein wenn er die Vaterschaft erst später anerkannt hat.

Sollte er irgendwo die Vaterschaft nachweisen müssen kann er dann ganz aktuell (bringt ihm im Voraus nicht viel) die Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt seiner Tochter beantragen.

VG
Nina