Wisst ihr Bescheid?: Meldepflicht beim Vermieter bei Geburt eines Kindes

Hallo an alle!

Ich muss an meinen Vermieter eine Mail schicken, weil ich gestern unberechtigerweise eine Abmahnung bekommen habe, und beim Schreiben fiel mir auf, dass ich mein zweites Kind ja noch gar nicht angegeben habe. Muss ich dies tun? Wisst ihr das?

Ich denke aufgrund der Nebenkostenumwälzung daran, es gibt doch auch so Pro-Kopf-Aufteilungen, oder? Obwohl mein knapp zweijähriges Kind keinen wirklich großen Verbrauch an irgendwas hat...
Aber naja, so ist es nunmal.

Wisst ihr da Bescheid?
Danke und Gruß!
gruenrotgelbw mit zwei Kids

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Ob es eine Pflicht gibt....keine Ahnung. Ich habe es irgendwie aus anstand getan. Einen neuen mitMieter vorgestellt

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Also, ob es eine Meldepflicht gibt, weiß ich nicht. Aber ein Kind hat einen genauso hohen Verbrauch wie ein Erwachsener, ein pro Kopf Verbrauch geht nun mal nach Kopf! Kinder machen Wäsche, Kinder duschen oder baden, Kindergehen oft aufs Klo und spülen… Kinderzimmer werden geheizt etc. Wenn es eine pro Kopf Umlage ist, ist es den Singles im Haus gegenüber, die ganztags arbeiten, enorm unfair, das Kind nicht mit einzubeziehen….

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Theoretisch klar! Aber bei mir wäre das wohl etwas anders.

Ich habe eine Wasseruhr, sodass der Wasserverbrauch genau abzulesen wäre (Abwasser wird ja meines Wissens auch durch den Frischwasserverbrauch gerechnet), und meine Zimmeranzahl hat sich nicht erhöht, wir wohnen ja in derselben Wohnung wie vorher. Und vorher wurden ja auch alle Räume geheizt.

Aber du hast Recht in dem Sinne, wenn man umziehen würde und dann noch ein Zimmer mehr hätte!

Gruß

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Müllgebühr wird auch immer pro Kopf berechnet.

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wusste ich nicht,dan habe ich auch einen ilegalen untermieter,mein 14mon alten sohn#schein

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Klar muß der Vermieter informiert sein, wieviele Personen bei Euch wohnen.

Es gibt bei Euch auch sicher nach Personen umgelegte Nebenkosten!

Gruß,

W

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ich bin in der 35ssw umgezogen,da wurde in den mietvertrag gleich 4persohnen rein geschrieben
lg

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Die Frage ist doch wiso sollte man es nicht tun?

Sobald etwas pro Kopf abgerechnet wird must Du den Nachwuchs spätestens nach der Geburt (oder wenn er später eingezogen ist) melden. Zumindest in wenn man nicht im Einfamilienhaus wohnt zahlen deine Nachbarn sonst drauf, sowas wie Grundsteuer wird oft durch alle geteilt wird. Müll geht auch oft pro Kopf und Windeln dürfte es ja zu genüge geben.

Die Info gabs vor ein paar Jahren mal vom Mieterschutzbund nachdem im Haus mal rauskam das deutlich mehr Kinder dort wohnen als angegeben.

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Naja, sowas wie Grundsteuer geht auf Lasten des Vermieters bzw. Eigentümers.. .Hab da gestern noch eine Klausur drüber geschrieben. Es sei denn, man regelt was anders vertraglich, aber da wäre man ja auf der schlechten Seite, die Kosten, die man eigentlihc nicht übernehmen müsste, zu zahlen. Aber Müll stimmt ja, genauso wie andere Pro-Kopf-Rechnungen (da sind bei mir aber nicht viele... bzw. nur zwei).

Hab da noch gar nicht dran gedacht, zu melden. Hab auch mal recherchiert im Netz und es gibt wohl keine Verpflichtung, Kids zu melden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/geburt.htm

Aber nun hab ichs ja indirekt durch die Mail getan :-)

Gruß

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Kann gut sein das ich da etwas verwechselt habe oder die Grundsteuer mit übernommen habe. Gut kenne ich mich damit nicht aus^^

Gehts in dem Link nicht nur darum das der Vermieter einem wegen Nachwuchs weder Kündigen darf noch gefragt werden muss ob er einziegen darf.. also es quasie hinzunehmen ist das sich die Mieter vermehren :-p ?

Damit bist Du auf der zumindest auf der Sicheren Seite.

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Ich würde ja mal in den Mietvertrag schauen. Bei Pro Kopf musst du es natürlich melden, bei uns waren es 20 Euro mehr.

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Wenn Du gerade eine Abmahnung bekommen hast und bestimmte Nebenkosten bei Euch nach Personen umgelegt werden, wird Dein Vermieter sich vermutlich freuen, Dir eine Nachzahlung aufzudrücken....

Gruß,

W

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Hallo,

meine Freundin musste 600€ nachzahlen als der Vermieter mitbekam, dass sie ein weiteres Kind bekommen hat...

LG

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Hallo,

ja du musst das melden, denn jede Person, die länger als 3 Monate in deiner Wohnung lebt ist kein Besuch mehr sondern ein weiterer Mieter! #aha

Außerdem gehört sich so etwas aus Anstand. Natürlich kann dein Vermieter eventuell dies nicht gut heißen und dir (ohne rechtliche Folgen) nahelegen, nach einer anderen Wohnung zu suchen. Dies könnte der Fall sein, wenn eure Wohnung flächenmäßig zu klein wäre für eine weitere Person.

Außerdem täuscht du dich was die Pro-Kopf-Abrechnungen und Nebenkosten angeht! Babies produzieren sehr viel Müll (Windeln!)! Bei einer gewissen Anzahl Babies/Kleinkinder im Haus muss der Vermieter nämlich eine schwarze Tonne (Restmüll) extra bestellen.

Auch entstehen durch einen Mehrbedarf an Wasser, Strom und Heizung höhere Nebenkosten. Vielen bedenken nicht, dass auch ein Baby/Kleinkind alle diese Ressourcen in Anspruch nimmt.

Alles hier Aufgezählte spricht aus meiner Erfahrung (ein enger Verwandter ist selber Vermieter). Wir wohnen zur Miete in einem Haus und haben unseren Vermieter bereits vor der Geburt informiert. Doch spätestens nach der Geburt sollte der Vermieter informiert werden. Er darf ja wohl wissen, wie viele Leute in seinem Haus wohnen. Es ist immerhin noch sein Eigentum.

LG

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Das habe ich ja noch nie gehört.
Ein Kind ist ja auch kein Untermieter oder so...
Aber bei uns erechnen sich die Nebenkosten auch aus der m² Zahl, also Größe der WOhnung, vollkommen egal, ob in einer 3 Zimmer Wohnung z.Bsp. 1,2,3 oder 4 wohnen...

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Dann hast du ja heute Abend noch was dazu gelernt. ;-)

Ja, gewisse Sachen werden nach der Größe der Nutzfläche (m²) berechnet, andere aber auch pro Kopf (z.B. sind das bei uns die Kosten für den Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung, Müllabfuhr etc.).

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