2. Kind während Elternzeit des 1. Kindes bekommen - Vorteile?

Hallo zusammen!
Ich habe einen Sohn, der jetzt dann im September 2 Jahre alt wird. Meine Elternzeit geht bis zum 3. Geburtstag, also noch über ein Jahr. Arbeiten tue ich bereits wieder, sogenannte Teilzeit in Elternzeit. Ich bin verbeamtete Lehrerin in Bayern.

So, jetzt sind wir gerade am Überlegen wegen dem besten Zeitpunkt für ein 2. Baby. Leider spielen da bei uns schon auch finanzielle Gründe eine Rolle.

Eine Freundin meinte kürzlich, es wäre schon sinnvoll, noch in der Elternzeit ein 2. Kind zu bekommen, da dann angeblich während des Mutterschutzes nochmal das Vollzeitgehalt von vor der ersten Schwangerschaft bezahlt würde. Weiß denn jemand von euch, ob das so stimmt? Kann´s mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen und will irgendwie auch nicht deswegen am Schulamt oder der Regierung anrufen, kommt ja auch blöd.

Andererseits wäre das natürlich schon ein starkes Argument für ein baldiges 2. Kind...

Oder gibt es evtl. andere Vorteile?
Vielleicht kennt ja jemand die Situation und kann mir helfen. Danke! Claudia

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Hallo! Also ich habe noch keinen Vorteil festgestellt.... Finanzielle Vorteile hast Du jedenfalls nicht. Für das Elterngeld, wird das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt. Falls hier noch jemand Vorteile kennt, dann gerne her damit:-)). Liebe Grüße

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Hallo,

bin gerade in der Situation, schwanger mit zweitem Kind in Elternzeit, und stehe in einem unbefristetem Arbeitsverhältniss.Und ja dass mit dem Mutterschutz stimmt. Da dass Arbeitsverhältniss ruht muss der AG dir wieder den vollen Zuschuss zum MU-Geld der Krankasse zahlen. Also dass selbe wie beim ersten. Weiss nur jetzt nicht wie dass bei dir mit der Krankenkasse usw läuft da du ja Beamtin bist. Ich hab jedenfalls bei der AOK nachgefragt und da wurde es mir nochmal bestätigt.

Hierfür musst du aber bei deinem AG deine jetztige Elternzeit kündigen (am besten schriflich) und dann im Anschluss an den Mutterschutz die neue Elternzeit anmelden bzw laufen lassen, dann dürfte nichts schief gehen. Ein Einverständiss vom AG brauchst du dafür nicht.

Ansonsten hätte es sich bei dir finanziell gelohnt wenn du dass zweite genau ein Jahr bis max 20 Monate (je nachdem was du vorhar verdient hast) nach dem ersten Kind gekriegt hättest, und in dieser Zeit nicht arbeiten würdest. Desto weniger Altersunterschied desto besser. Wenns genau ein Jahr wäre würdest du dass volle Elterngeld erhalten dass du schon beim erstem bekommen hast (es werden die vollen zwölf Monate Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage genommen, weil die Zeit in der du Elterngeld erhalten hast ausgeklammert wird). Jeder Monat ab dem ersten Geburtstag vom ersten Kind bis zum Mutterschutz vom zweiten Kind wird dir von den zwölf Monaten in denen du gearbeitet hast abgezogen und mit null gerechnet. Du kannst des alles mal googeln da stehts nochmal verständlicher.

Aber bei dir sind ja schon zwei Jahre rum von daher hast du ausser den MU-Zuschuss keine finanziellen Vorteile.

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Ach ups sehe gerade dass du ja in Teilzeit arbeiten bist. Dann weiss ich natürlich nicht ob dass so passt mit dem Mu-Zuschuss. Vielleicht weiss ja jemand anders noch rat.

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Bei Beamten gelten andere Verordnungen die Ländersache sind, die nur ans MuSchG und BEEG angelehnt sind.
Für Angestellte sind deine Ausführungen korrekt.

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Bei Angestellten ist das korrekt. Die dürfen zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden, so dass das der vorher bestehende Arbeitsvertrag wieder greift.

Bei Beamten ist das Ländersache und durch die entsprechenden Gesetze für Beamte geregelt. In Bayern ist das sehr nah am BEEG angelehnt, so dass es hier soweit ich das überblicken kann auch gilt und du die Elternzeit zum Mutterschutzbeginn beenden darfst.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-URLVBY1997rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true

http://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=STMUG&DIR=stmug&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:284189,AARTxNR:06002008,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMF,AKATxNAME:StMF,ALLE:x)=X

Laut der BayMuttSchV (folgender Link) steht dir aber hier wiederum nur das Einkommen der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zu. Eine Regelung wie im MuSchG http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html dass bei Verdienstveränderungen von dem tatsächlichen Zeitraum auszugehen ist fehlt hier.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-MuSchBVBY2003rahmen&doc.part=X

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Bei Angestellten stimmt das, in Bayern wird sogar während des BVs in Elternzeit wohl Vollzeitbesoldung bezahlt.