Hallöchen liebe Forumler,
Ich bräuchte einmal eure Hilfe, hoffentlich gibt es hier jemanden der sich gut mit Elterngeld auskennt.
Unser kleiner Sonnenschein ist Ende Juli diesen Jahres auf die Welt gekommen.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet und das Elterngeld halbiert, würde also im Mai 2017 das letzte mal Elterngeld bekommen.
Wir sind am überlegen,ob wir das 2. Kind jetzt schnell hintereinander bekommen sollen.
Nur ich frage mich, was ich dann überhaupt an Elterngeld erhalten würde.
Sagen wir mal, dass wir jetzt ziemlich zeitig wieder schwanger wären und das Baby im Februar 2017 auf die Welt kommen würde.
Wie würde dann mein Elterngeld berechnet? Ich werde nicht vorher Teilzeit arbeiten gehen.
Was wäre dann mit den Monaten die ich gesplittet habe,jedoch die nicht zur Auszahlung gekommen sind, da ich dann in erneuter Elternzeit wäre?
Liebe grüße und vielen Dank für eure mühen.
Elterngeld beim 2. Kind
Ich würde die Elterngeldstelle anrufen und dort nachfragen.
Gibt es keine Muttis oder Vatis die in dieser Situation waren?
Die gibt es nicht, da erst seit 1.7.2015 ElterngeldPlus (Was sie hier bekommt) gezahlt wird ;)
Hallo
Ich schreib dir mal wie es bei uns war
Also, der große ist im August '13 geboren.
Das Elterngeld haben wir, wie du auch auf zwei Jahre gesplittet und hatte zwei Jahre Elternzeit genommen.
Im April '14 war ich wieder schwanger, also 8 Monate nach der Geburt vom Grossen.
Entbindungstermin war im Dezember '14.
Ich habe die Elternzeit vom Großen zum
Mutterschutz vom kleinen gekündigt - Ende Oktober.
Zur Berechnung vom EG sind ja die 12 Monate vor Geburt berechnet worden.
Monate mit Elterngeldbezug werden ausgeklammert. In meinem Fall waren also theoretisch nur August, September, Oktober, November mit "0-Berechnung" da ich aber zum Mutterschutz gekündigt habe, wurden der Oktober anteilig und der November wieder komplett in die Berechnung einbezogen weil ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe.
Effektiv also "nur" knapp 3 "0" Monate.
Mir dem Geschwisterbonus habe ich jetzt ein paar Euro mehr als beim Großen.
Die übrigen Monate Elterngeldauszahlung bleiben unberührt und werden genauso ausgezahlt wie es vorher bewilligt wurde.
Ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben.
LG bellis
Vielen Dank für die Info, dass hat mir schon sehr geholfen.
Das heißt die noch offenen Zahlungen die bewilligt wurden, werden dann noch weiterhin bis zum Ende ausgezahlt? Oder habe ich das jetzt falsch verstanden...
DAs kann leider auch überhaupt nicht stimmen (mal davon abgesehen, dass das Gesetz seitdem ja geändert wurde und das was für dich galt für sie nicht mehr gilt ;) ), aber halbe Monate wurden nicht berücksichtigt, auch ein Tag Mutterschaftsgeld im Oktober reicht, um den auszuklammern!
"Die übrigen Monate Elterngeldauszahlung bleiben unberührt und werden genauso ausgezahlt wie es vorher bewilligt wurde."
Dem ist leider früher nicht so gewesen (ist dann geändert worden) und nun auch wieder nicht mehr so!
Meine Kinder sind 2 Jahre auseinander.Ich habe den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen+ Geschwisterbonus von 75 Euro.
Sollte das zweite Kind genau 1 Jahr nach der Geburt des ersten kommen,bekommst du wieder das volle Geld und zusätzlich den Geschwisterbonus.
Jeden Monat,in dem sich die Geburt nach hinten verschiebt,bekommst du also 1/12 weniger.
Vielen Dank für die Info.
14 Monate dürfen zwisvhhen den Geburten liegen
Wenn zwischen beiden Geburten maximal 14 Monate liegen bekommst du das gleiche an Elterngeld plus Geschwisterbonus obendrauf.
Das erste Elterngeld Jahr wird ausgeklammert. Das zweite mit "0" berechnet. Vom Geld her wäre es also ideal ca. 1 Jahr nach dem ersten Kind das zweite zu bekommen. Nach 2 Jahren gibt es dann mehr oder weniger nur den Grundsatz. So habe ich das verstanden. Hatte aber nur ein Jahr Elternzeit und wAr dann wieder Teilzeit arbeiten. Nach ziemlich genau 25 Monaten kommt jetzt Nummer zwei. Mal gucken, was am Ende an Geld bei rauskommt. Auf jeden Fall gibt es einen Geschwisterbonus, da ich dann zwei Kinder unter drei Jahren habe.
"Das erste Elterngeld Jahr wird ausgeklammert. Das zweite mit "0" berechnet. Vom Geld her wäre es also ideal ca. 1 Jahr nach dem ersten Kind das zweite zu bekommen"
Fast, dadurch, dass der Mutterschutz ja auch ausgeklammert war, reicht es also, wenn der neue Mutterschutz in dem Monat nach dem Geburtstag des Kindes beginnt (also ca. 14 Monate Abstand).
Du gehst, wenn ich das richtig sehe in 3 Tagen in den Mutterschutz (bzw. bekommst Mutterschaftsgeld. Andere Frage hast du deine Elternzeit dazu beendet, um den Vollzeit-AG-Zuschuss zu erhalten?).
Somit sollten bei dir die Monate Dezember 2014 bis November 2015 zählen. Wenn du da auch nur für einen Tag noch Elterngeld bekommen hast (z.B. im Dezember und evtl. im Januar), dann werden die Monate sogar noch mit dem Einkommen von vor dem 1. Mutterschutz ersetzt.