Hallo ihr Lieben,
ich benötige mal eure Schwarmintelligenz.
Mein Sohn wird durch eine Tagesmutter betreut, die in unserer Stadt vom Jugendamt bezahlt wird.
Der Vertrag läuft aber über sie.
Nun muss ich umzugsbedingt kündigen,sehr kurzfristig- die Entfernung beträgt dann 70km und so weit kann ich ihn ja nicht bringen.
Die Kündigungsfrist ist laut Vertrag 6 Wochen bis zum Ende des Monats.
Meiner Auffassung nach ist das vom jetzigen Zeitpunkt her der 31.1.16.
Die Tagesmutter jedoch meint es wäre der 28.2.16, da sich die 6 wochen auf den darauf folgenden Monat beziehen würden. Das erscheint mir selbst sehr unlogisch.
Das wiederum bedeutet ja,dass sie die Kündigung zum 31.1. Doch theoretisch erstmal ablehnen kann und dann weiterhin die Forderung auf Zahlung stellen kann,oder nicht?
Ihrer Aussage nach ist das so.
Sie sagte , wenn sie dem Jugendamt dann die Mitteilung machen würde ,dass mein Sohn ab dem 31.1. Nicht mehr kommt ,wir den vollen Februar selber zahlen müssten und sie sich das im Notfall auch einklagen würde.
Ist das so überhaupt zulässig ?
Also dass sie eine Forderung einklagen kann ist mir klar -sofern sie einen Anspruch darauf hat.
Aber kann sie die Kündigung für ungültig erklären , wenn sie meint ,dass die Frist so nicht eingehalten würde?
Will mich jetzt auch nicht in den letzten Wochen mit ihr streiten, alleine schon zum wohle der Kinder nicht. Zumal sie auch noch schwanger ist und ich ihr dann Stress auch nicht zumuten mag.
Habt ihr einen guten Tipp für mich?
Liebe Grüsse
knusperfelix
Kündigungsfrist Tagesmutter
hallo!
ab heute 6 wochen und dann ende des monats. so verstehe ich es. ruf doch mal beim JA an und schildere eie situation. dem JA solltest du selber auch eine kopie der kündigung zukommen lassen. ich denke, die TM will nur zeit schinden.
vg
Danke für die Antwort
naja beim JA habe ich bereits angerufen,die konnten mir nicht mehr sagen als dass meine TAMU Vertragspartner ist und sie lediglich dort eine Mitteilung machen muss,damit die Zahlung eingestellt wird.
Der Rest müsse mit der TAMU besprochen werden.
Hallo,
Meiner Meinung nach ist die Kündigung zum 31.1. wirksam.
Du musst 6 Wochen vor dem Monatsende gekündigt haben, d.h. du hättest auch noch etwas Zeit für den 31.1.2016
Hier ein Link dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-kann-ich-die-Kuendigungsfrist-6-Wochen-zum-Monatsende-auslegen---f107798.html
Diesen Sachverhalt kann man doch auf dich übertragen.
VG Mimi
Danke
und wir haben schon an unserem Verständnisvermögen gezweifelt, denn sie schrieb uns den Teil mit der Kündigungsfrist genau dann,als die 6 wochen Frist für den 31.12.15 vorbei war und sie wusste,dass wir eigentlich schon zu dem Zeitpunkt kündigen wollten
Ansonsten kann man in diesem Portal auf problemlos eine neue Anfrage stellen. Die haben mir auch schon 2 mal in ähnlichen Fällen weitergeholfen. :)
Hallo!
Eigentlich ergibt sich das doch schon aus der Formulierung: 6 Wochen ZUM Ende eines Monats. Das heißt, das Betreuungsverhältnis endet grundsätzlich zum Ende eines Monats. Und die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Kündigung, wenn du also zu Ende Januar kündigen möchtest (31.1.) müsste die Kündigung spätestens am 19.12. der Tagesmutter vorliegen (nicht abgeschickt sein, auch nicht in den Briefkasten geworfen sondern tatsächlich erhalten!). Lt. BGB wird wohl der Tag der Zustellung nicht mitgerechnet.
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/808_kuendigung-kuendigungsfrist-rechnet-man-nun-so-oder-so/
LG
Gut,dann liege ich tatsächlich im Recht.
Die Frage ist,ob sie die Kündigung auch als nicht geltend wirksam machen kann und ich ihr dann Kosten erstatten muss.
Das wollte sie mir damit nämlich mitteilen.
Die Kündigung schicke ich ihr per einschreiben und Rückschein ,dann kann sie zumindest nicht sagen sie hätte keine Kündigung erhalten.
Einwurf-Einschreiben ist besser oder persönlch mit Zeugen abgeben. Rückschein braucht sie ja einfach nicht annehmen bzw. unterschreiben und schon kommt es zu euch zurück und die Frist im schlimmsten Fall abgelaufen.
Das ist aber nett von ihr. Bei unserer kann immer nur zum Wechsel des KindergartenJahres gekündigt werden, also 01.08. Nur bei außerordentlichen Gründen wird der Vertrag früher aufgehoben. Was steht denn im Vertrag drin?
Wenn da steht 6 Wochen dann 6 KalenderWochen und nicht mit der Bearbeitungszeit des JAs berechnet...
Also im Vertrag steht " die Kündigungsfrist beträgt 6 wochen zum Ende des Monats".