Ich wollt euch mal fragen wer ein Anspruch auf ein Kitaplatz hat?
Ich habe eine 1,5 Jahre alte Tochter und sie geht mit 2 Jahre in die Kita.
Jetzt hab ich erfahren das ich wieder schwanger bin.
Habe ich dann noch Anspruch auf den Platz?
Wer hat Anspruchaufein Kitaplatz?
Jedes Kind hat einen Anspruch auf einen Platz.
Hey
Meine große ist jetzt 2 Jahre alt und geht seit ihrem ersten Geburtstag zur kita,da war ich bereits im 3 monat schwanger..das hat nix mit Anspruch zu tun,denn den hat jedes kind bzw ein Anspruch auf Betreuung..aber wegen der Schwangerschaft hatten wir keine Probleme ,sie ist seid einem jahr dort,wenn sie nächstes Jahr in den Kindergarten wechselt ,hoffen selbst die Erzieherinnen das die kleine zu ihnen in die Gruppe kommt xD
Würd mir da keine Sorgen machen,deswegen verliert ihr den Platz nicht
Lg
Anspruch hat theoretisch jedes KInd, aber ob man einen bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Bei uns in München werden städtische (!) Plätze nach Punkten/Dringlichkeit vergeben. Unser 3-jähriger hat keinen Kiga-Platz für dieses Jahr bekommen - also von der Stadt.
Ich arbeite nicht, bin in EZ von seinem kleinen Bruder (13 Monate) und erneut schwanger. Eine Platzzusage wurde wegen der erneuten Schwangerschaft von der Stadt wieder zurückgezogen 😡😡!
Er geht seit gestern in einen kleinen, privaten Kindergarten 150m von unserer Haustür entfernt. Den privaten Einrichtungen ist es egal, ob du arbeitest oder nicht.
Soweit ich weiß hat JEDES Kind einen Anspruch auf einen Kita/Kigaplatz 😉 eigentlich... die Realität sieht Ortsweise bestimmt anders aus! Ich denke dass da den Berufstätigen Eltern den Vorang haben, inoffiziell zumindest 😉
Das Problem haben wir zum Glück hier (ländlich, 3500 Einwohner) nicht! Unsere Kleine geht ab März, dann 2.5 Jahre, auch in den Kiga, trotz dass ich Zuhause bin 😋
Lg
Nicht nur inoffiziell... die Krippen sind sobald mehr Anfragen als Plätze eingehen offiziell verpflichtet (Bei staatlichen Einrichtungen) nach Priorität zu selektieren. Erst wenn die höheren Prioritäten versorgt sind haben welche mit weniger Priorität eine realistische Chance auf eine Aufnahme.
Generell Anspruch hat jedes Kind ab dem 1. Geburtstag!
Wenn du zum Beginn des krippenstarts noch nicht im Mutterschutz bist, giltst du identisch wie jeder arbeitende sofern du aktuell nicht in Elternzeit bist.
Man wird eingruppiert in Prioritäten.
Bei uns gilt.
1. Platz: Geschwisterkinder und Kinder wo beide Eltern Vollzeit arbeiten... und Vollzeit Alleinerziehende.
2. Platz: Teilzeitarbeitde Alleinerziehende oder wenn mind ein Elternteil nur Teilzeit arbeitet
3. Integrationsmehrbedarf. Sprich Kinder von Migranten oder Kinder aus Familien die aus Jugendamtsicht schwierig gelten.
4. Kinder wo mind ein Elternteil komplett daheim ist. Egal ob arbeitslose oder Elternzeit.
Wichtig ist was der stand zum krippenstart ist. Da man bis 6 Wochen nach Beginn eine Bescheinigung vom AG oder einer Weiterbildungseinrichtung vorlegen muss die die Angaben schriftlich bestätigen.
Mein Sohn ist schon ein Jahr in der Krippe. Trotzdem muss ich erneut den schrieb vom ag angeben. Ich bin auch schwanger komm aber erst an Dezember in den Mutterschutz.
Anspruch hat jeder ab 1. Geburtstag aber Schadensersatz bekommt man von der Stadt nur wenn ein wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.
Kinder im 1. Lebensjahr haben auch einen Anspruch, wenn die Eltern bzw der/die Alleinerziehende:
§ 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1.
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2.
die Erziehungsberechtigten
a)
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b)
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ja. 24 sgb VIII sagt, dass grundsätzlich jedes Kind zu fördern ist. Bei zu wenig Plätzen gibt es eine soziale Auswahl.
Ich würde die Schwangerschaft einfach nicht bekannt geben und das kind ganz normal eingewöhnen...Um nicht Gefahr zu laufen das mein kind den Platz nicht brkommt
Dein Kind hat einen Anspruch, allerdings hat jede Kita Kriterien für einen Ganztagesplatz.
Bei uns müssen beide Eltern einen Nachweis erbringen, daß sie mittags arbeiten.
Als jetzt eine Mutter schwanger wurde und nicht mehr arbeiten ging, verfiel der Ganztagesplatz und das Kind ist nun VÖ.
Kommt also auf die Kita an
Vö?
Verlängerte Öffnungzeiten (z.B 7.30-13.30 oder so)