KV möchte Test ohne Gericht, wie läuft das ab ?

Hallo ihr . Ich habe Mal eine Frage vllt kennt sich jmd von euch damit aus.

Ich bin seit heute in der 24ssw.
Der KV zweifelt an seiner Vaterschaft.
Möchte diese testen lassen aber ohne Gericht , nach Geburt.
Er sagte gleich er hat das Geld für Unterhalt nicht .
( Da bin ich mir auch ziemlich sicher).

Wie läuft das denn ab ?
Kann ich über das JA schon vorher Unterhaltsvorschuss beantragen? Damit ich nach Geburt erstmal Geld habe für das Baby?
Wie teuer ist den so ein Test und wie lange die Dauer bis zum Ergebnis?
Oder wie ist das wenn ich mich beim JA melden und KV angebe und sage das er erst Test will etc , das es dann über Gericht laufen muss weil JA sonst nicht vorläufig die Zahlung übernimmt?

LG Panda-Mama

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Hey!

Wende dich am besten ans Jugendamt und lass dich dort beraten. Sie sollen ihn schonmal zur Vaterschaftsanerkennung und Zahlung des Unterhalts auffordern, damit du einen Anspruch darauf hast.
Was ist denn seine Motivation, dass er den Test ohne Gericht durchführen möchte? Irgendwie werde ich da hellhörig.
In eurer Konstellation würde ich persönlich auf einen offiziellen Test bestehen, der von einer neutralen Stelle durchgeführt wird. Oder die Durchführung des Tests, den er zahlt, obliegt dir in seiner Anwesenheit.
Wenn er kein Geld hat, bekommst du Unterhaltsvorschuss. Ansonsten zahlt er bis auf den Selbstbehalt.

Liebe Grüße
Schoko

Bearbeitet von schokofrosch
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Hallo!

"Sie sollen ihn schonmal zur Vaterschaftsanerkennung und Zahlung des Unterhalts auffordern, damit du einen Anspruch darauf hast."

Sorry, aber für ein nicht geborenes Kind besteht natürlich kein Anspruch auf KU, ebenso wenig auf eine Vaterschaftsanerkennung.

"In eurer Konstellation würde ich persönlich auf einen offiziellen Test bestehen, der von einer neutralen Stelle durchgeführt wird"

Die Diskussion gab es doch gerade schonmal.

Ich sehe das anders. Ein "privater" Test reicht doch erst einmal völlig.
Ist dieser positiv, und der KV kommt seinen Pflichten danach nach: alles OK.
Wenn nicht kann man immer noch den gerichtlichen Weg gehen.

Bearbeitet von gobberblast1
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Das ist nicht ganz richtig: Einen Anspruch, sobald das Kind da ist für das Kind. Für die Mutter ist er ab 6 Wochen vor der Geburt unterhaltspflichtig. "BGB § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen."

https://frankfurt-am-main.verdi.de/themen/sozialrecht/themen-allgemein/++co++4d8ce148-ed18-11e5-81ad-525400ed87ba

Nun. Sie kann ihn auch privat machen. Ich würde allerdings die Motive des Vaters hinterfragen, warum er den Weg ohne Gericht gehen möchte. Und beim privaten Vaterschaftstest würde ich die Zügel nicht aus der Hand geben.
Ansonsten ist der Vater eben nur unterhaltspflichtig, wenn die Mutter ihn fordert. Wenn sie also wochenlang Zeit verstreichen lässt, hat sie in der Zeit keinen Anspruch. Sie soll sich ordentlich beraten lassen, was ihr zusteht.

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Ja du kannst vorher Unterhaltsvorschuss erhalten und die ganzen Gerichtskosten + Vaterschaftstest muss er tragen - wenn er es anzweifelt.
Ich würde es nicht mit ihm klären, sondern zum Jugendamt gehen und die kümmern sich in der Regel um den Schriftweg.