Uneingezäuntes Privatgrundstück; Leinenpflicht

Hallo,

Freunde von mir sind im Urlaub und ich kümmere mich daher um deren Hunde. Die beiden alten Damen (12) kenne ich schon seit ihrem Welpenalter, sie sind super erzogen und allen in allem freundliche und interessierte Hunde.

Nun ist es so, dass die Familie dieser Hunde ein wirklich riesiges Privatgrundstück hat. Klar, auf einem Teil befinden sich Haus, Garten, Pool, Parkplatz usw. Aber der größte Teil, Wald und Felder sind halt nicht eingezäunt und für die Öffentlichkeit zugänglich, es gibt auch kleine Wege.

Ich bin also mit den Hunden aus der Haustür raus und in einen Waldweg eingebogen. Immer noch auf dem Grundstück der Familie aber das Ganze ist eben nicht eingezäunt.

Im Wald kam mir dann ein Fahrradfahrer entgegen, der sobald er mich so abrupt abbremste, sein Fahrrad an die Seite schob und es 'schützend' vor sich hielt...was ein Idiot, aber egal... Die Hunde interessiert das nicht die Bohne, die haben einfach rumgeschnüffelt und den Fahradfahrer keines Blickes gewürdigt als er ankam und sobald ich ihn gesehen habe, habe ich die beiden auch bei Fuß gerufen und abgelegt.

Auf jeden Fall regte sich der Fahrradfahrer tierisch auf, ob ich glauben würde, wir würden in einem gesetzlosen Staat leben und was mir einfallen würde, solche gefährlichen, großen Hunden (2 Labrador Omas #kratz ) einfach 'auf ihn loszulassen'.
Dann meinte er, er hätte genau gesehen, aus welchem Haus ich gekommen bin und würde mich anzeigen#zitter

Meine Frage an euch ist jetzt, was so eine Anzeige für Konsequenzen haben kann unter Berücksichtigung, dass wir uns auf dem Grundstück der Hundefamilie befanden, es aber nicht meine Hunde bzw. mein Grundstück ist.

Viele Grüße und Danke schonmal

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Ist das Grundstück als privatgrund gekennzeichnet?

lg

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Hallo,

nein ist es nicht.Zumindest nicht so, dass ich es gesehen hätte. Ich habe dsa auch gar nicht erwähnt, ich dachte nur ich erwähne es hier.

#winke

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Hallo!

Natürlich passiert gar nichts. die Hunde haben ihm ja nichts getan.

Dass der Wald der Familie gehört spielt aber keine Rolle, es ist ein wald oder Landwirtschlaftliches Grundstück, kein Garten.

Und aus Rücksicht auf Menschen die einfach nur Angst vor Hunden haben, oft durchaus berechtigt, sollte man Hunde immer anleinen, wenn jemand so deutlich zeigt dass er Angst hat.

Es passiert leider immer wieder, dass Radfahrer von Hunden angegriffen werden - oft nicht mal unbedingt gebissen, aber umgestoßen, das kann böse Verletzungen erzeugen.

Gassi gehen ohne Leine macht man nicht, die sollte man zumindest dabei haben und anlegen, je nachdem weg einem begegnet, auch wenn der eigene Hund noch so ein Lämmchen ist.

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Ich denke schon das es eine Rolle spielt, schließlich kann ich für meinen eigenen Wald auch festlegen ob Leinenzwang herrscht oder nicht. Dabei geht's ja nicht nur um meine Hunde...

Wenn wir hier auf dem Truppenübungsplatz sind, frei zugänglich, dann gelten da auch andere Regeln als im städtischen Wald direkt nebenan, zu allem Überfluss sind es auch zwei versch. Bundesländer, das macht sich zum Bsp. auch im Leinenzwang, vor allem während der Brut- und Setzzeit, bemerkbar.

LG

6

Hallo,

natürlich hatte ich Leinen dabei! Und ich habe ja auch, sobald ich der Radfahrer gesehen habe, die Hunde zu mir gerufen und neben mich gelegr. Klar, ich hätte sie noch zusätzlich anleinen können...Allerdings habe ich dafür keinen Grund gesehen, da die Hunde ja neben mir lagen und sich vorher auch nicht die Bohne interessiert hatten.
Außerdem waren da noch einige Meter zwischen mir und dem Radfahrer und die Hunde sind nie auch nur in seine Nähe gekommen. Deshalb ärgert mich das mit der Anzeige ja auch so.

Ich bin selbst mal von einem Hund, der einfach nicht erzogen war und auch nur spilen wollte vom Rad geschmissen worde, da der Hund an mir hochgesprungen ist- das war natürlich kein tolles Erlebnis und ich war auch ein bisschen sauer.

Ich denke trotzdem, dass er mein Menschen gibt, die unbegründet Angst vor Hunden haben, als welche, bei denen die Angst auf ein Erlebnis begründet.

Naja, ich hatte halt Angst, dass er ärger gibt, weil es eben nicht meine Hunde waren.

Danke für deine Antwort!

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Hallo,

aus dem Grund hat eine Familie hier ihr komplettes Waldfrundstück gesperrt und eben nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Was glaubst du was die Radfahrer, Wanderer und Hundebesitzer - allesamt aufgrund rücksichtslosem Verhalten selber daran

nicht unschuldig- Amok liefen.

Das die nicht mit Fackeln und Mistgabeln ausrückten war schon ein Wunder....#rofl

Wenn das Pivatgrund ist, würde ich an jedem Weg ein Schild anbringen, das es sich um Privatgrund handelt. Einzäunen muss man nicht - dazu besteht keine Pflicht.

Allerdings kann man wohnen wo man will - was nicht eingezäunt ist wird betreten - auch Haustüren an Wanderwegen muss man geschlossen halten.

Ein Freund von mir hat das mal nicht berücksichtigt und da standen plötzlich Leute in seinem Wohnzimmer, die seinen Vogel und Reptilien begaffen wollten.#rofl

Anzeigen? Wo wird da wohl das öffentliche Interesse liegen?

Das hat gar keine Konsequenzen. Wäre ich Eigentümer würde ich ihm untersagen mein Grundstück je wieder zu betreten, befahren oder was auch immer;-)

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Hallo,

also die Familie, denen die beiden Hunde gehören auf die ich auspasse hat noch nie was schlechtes erzählt. Die Stadt hat sogar für die Pfade diese Aufsteller mit Hundhaufen Beuteln gesponsert und die Leute benutzen die gewissenhaft. Die Besitzer sind ja auch froh, dass sie ihre Hunde mal laufen lassen können und sogar im Regenrückhaltebecken schwimmen lassen dürfen.

Mit unseren Hunden (genau genommen denen meiner Eltern) sind wir dort auch super oft zum spazieren.

Naja, ich werde die Eigentümer auf jeden Fall über den Vorfall berichten, falls da noch was kommt aber ihr habt mich ja erstmal beruhigt.

Das mit deinem Bekannten ist allerdings krass... einfach in ein fremdnes Haus zu gehen.

#winke

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Hi,

ich habe einen american Bulldog, also Hund bestimmter Rasse und JA, es war und ist manchmal schlimmer, als 15 chinesische Kinder zu adoptieren.
Wir haben mit Auszeichnung, die Maulkorb und Leinenbefreiung mit unserem bösen, bösen Kampfhund geschafft(er hat Angst vor Mäusen und Wind;-)).

Die Hunde Deiner Freunde, müssen KEINE besonderen Auflagen erfüllen, NUR sie sollten auf öffentlichen Gebiet in geschlossenen Ortschaften, bzw siehe städtische verordnung angeleint sein.
DA DU DICH auf privatgrundstück befindest und es keine Hunde bestimmter Rasse (etc) sind, würde ich mal den Radfahrer fragen, wie er den Hausfriedensbruch rechtfertigt??

Mach Dir keinen Kopf,
es gibt Menschen...

wir wurden auch mal angegriffen und in eine Beißattacke verwickelt, und in den Augen des anderen Hundebesitzers, dessen Hund weder Grundgehorsam, Zugehörigkeit noch Leine kannte, angezeigt#pro

Tja, sowohl Ordnungsamt UND Staatsanwaltschaft haben UNS unterstützt#rofl

Lieben Gruß!!

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ich würde jetzt mal dreist sagen "mein haus meine regeln"

wer meinen garten betritt, oder die vorgelagerte wiese, muss damit rechnen über einen fußball zu stolpern oder wegen eeines achtlos hingeworfenen fahrrades bremsen zu müssen (bei uns wenden gerne autos, bis sie das spielzeug sehen das sie fast geplättet hätten)

also ich würde schilder aufstellen, dass es ein privatgrundstück ist auf dem hunde frei laufen und aus. dann weiß jeder was ihn zu erwarten hat, und ich nehme meine große auf den arm, wenn ich eint tier sehe, die hat panische angst vor hunden und katzen jeder art, und wer das eben nicht mag muss woanders radeln...

da nichts passiert ist wüsste ich nicht warum da was nachkommen könnte.

lg gussy die auch immer sorge hat, wenn leute ihr sowas androhen, auch wenn ungerechtfertigt...