wegen Teilzeit=weniger Urlaub??

Hallo

hab mal ne Frage:
Bekommt man als Teilzeitkraft weniger Urlaub als Vollzeitkräfte?

Also ich arbeite jetzt seit acht Jahren Vollzeit in meiner Firma und habe es bis auf 30 Tage Urlaub im Jahr geschafft (Tarifbedingt steigt das ja von Jahr zu Jahr)
Jetzt bin ich seit Anfang des Jahres auf TZ umgestiegen, mache also 80STD/Monat und habe nun auf meiner Abrechnung nur noch 24 Tage Urlaub stehen?

Ist das richtig? Und wenn ja ist es doch nicht gerecht, oder?

LG und Danke

1

Huhu...

ist vollkommen korrekt. Der Urlaub wir anteilig mit den Stunden runter gerechnet. Du mußt ja auch weniger Urlaub nehmen um eine Woche frei zu bekommen.

LG Crolly

3

Verstehe ich nicht,
ich gehe immer noch die gleiche Anzah an Tagen arbeiten, also 5 mal 4 Stunden.
So wenn ich eine Woche Urlaub nehme, der bei uns mit 5 tagen die Woche gerechnet wird, sind 5 Tage Urlaub weg und nicht vier, also bin ich dch wohl benachteiligt!?

Oder kapier ich da grad was nicht?

6


Hallo nochmal...

Also wenn du immernoch die gleiche Anzahl an Tagen arbeiten gehst, dann ist das nicht rechtens.
Dann kannst du gegen diese Regelung vorgehen.
Ein Urlaubstag ist dann halt nurnoch 4 Stunden "wert" statt eben 5 oder 6 Stunden...

LG
Jenny

weitere Kommentare laden
2

N´Abend...

Also...
als du 5 Tage in der Woche gearbeitet hast, hattest du 30 Tage Urlaub... richtig?
Wenn du jetzt also nur noch 4 Tage in der Woche arbeitest (1/5 weniger arbeit also) dann wird dir auch 1/5 vom Urlaub gekürzt.
Der Urlaub richtet sich immer nach der Anzahl der Tage und nicht nach den Stunden...

Also: 5 Tage = 30 Urlaubstage = 5/5
4 Tage = 24 Urlaubstage = 4/5
Rechnung 30:5 = 6 und 6 x 4 = 24 :o)

Ich hoffe, das hilft weiter

LG
Jenny

5

Ja ist schon richtig, aber wenn ich 5 Tage die Woche mit je 4Std arbeite?
Wie rechnest du das dann?
Versteh ich nicht!!

7

Hab weiter oben schon geantwortet...;-)

4

In unserem Unternehmen ist es auch so.

Ich glaube, es hängt vom jeweiligen Arbeitgeber oder auch von der Branche (Tarifvertrag) ab.

Sicher bin ich nicht, habe mich aber noch nie näher mit dem Thema beschäftigt.

Ob es gerecht ist oder nicht, darüber kann man streiten. Ich persönlich finde es schon gerecht. Denn wenn z.B. zwei Teilzeitkräfte sich eine Stelle teilen und die Arbeit von sonst einer Vollzeitkraft machen, wäre es doch dem Arbeitgeber gegenüber nur fair, wenn sie zusammen auch genauso viel Urlaub haben, wie sonst die Vollzeitkraft.

8

Also bei uns ist es egal ob mal 20, 30 oder 40 h pro Woche arbeitet. Ich bekomme im Jahr 26 Tage Urlaub wenn ich 30 werde, werden es dann 29 und dann irgendwann 20 Tage. Nach der Geburt von Flo habe ich 20 h gearbeitet und hatte 26 Tage und dann bin ich auf 30 h hoch und hatte auch 26 und nune arbeite ich 35 h und habe auch noch 26 Tage.

Lg Christiane

9

Hallo,

nein! Mein Urlaub ist genauso geblieben. Ich hatte vorher 36 Tage und die habe ich auch jetzt noch.
Ich muß allerdings auch 6 Tage nehmen und eine Woche frei zu haben.

LG z.

10

Hi,

also ich geh auch Teilzeit (5 Tage a 6 h). Vom Urlaub wird bei mir aber nix gekürzt. Wär ja auch sinnfrei - denn wenn ich voll gehe brauch ich für eine Woche frei 5 Tage Urlaub und jetzt auch 5 Tage.
Soweit ich weiß, wird der Urlaub gekürzt, wenn du Teilzeit gehst und dabei nur 4 Tage oder weniger statt 5 arbeitest.

Da würd ich beim Arbeitgeber noch mal nachhaken.


LG Anni

12

Wenn du 5 Tage pro woche gehst stehen dir die 30 Tage zu.
Gehst du nur 4 Tage oder weniger arbeiten pro woche verringert sich auch der Anspruch auf Urlaubstage.

War bei mir auch so.

19,5 Stunden auf 4 Tage verteilt = 24 Tage Urlaub

jetzt geh ich

23 Std. auf 5 Tagen verteilt = 30 Tage.

alles andere wäre unlogisch.

LG pitsch

13

Hi,

wenn du 5 Tage die Woche arbeiten gehst, solltest du eigentlich den vollen Urlaubsanspruch haben. Ziehst du deine Teilzeit allerdings zusammen und hast dadurch ein oder mehr Tage die Woche frei verringert sich der Anspruch.
Ich gehe derzeit 4h/Tag und das 5 Tage/Woche und habe meinen vollen Urlaubsanspruch, wie in der Vollzeit vorher.

LG

15

Hallo!

Schau mal, das habe ich im Netz gefunden: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm

Ist ja ganz gut, wenn man was schriftliches in der Hand hat. Im Bundesurlaubsgesetz findest Du sicherlich auch noch nen Paragraphen, den Du vortragen kannst!

Lg Nicole