Arzneiverbot im Kindergarten?!?!

Hallöchen,

meine Tochter durfte letzte Woche die Kita nicht besuchen auf Grund einer Steptokokken Infektion (Angina) so weit verständlich, da ja ansteckend.

Allerdings wurde vom Kinderarzt Penicilin-Saft verschrieben, welcher gesamt 10 Tage zu geben sei!
Sprich, wir haben ein Attest dass die kleine wieder in die Kita darf und nicht mehr ansteckend ist ABER sie bis einschliesslich Mittwoch noch ihre Antibiotika-Einnahme hat!

Heute wurde mir im Kindergarten gesagt, dass die Erzieher keine Medikamente an die Kinder geben dürften. Toll?! Es handelt sich um 1x am Tag, nach dem Mittagessen um eine Einnahme. Der Saft wäre in der Küche so dass keine Gefährdung für dritte bestünde!

War so sauer über div. unüberlegte Bestimmungen etc.. welche im Übrigen auch von der Leitung verstanden wurden!
Nun schaut es so aus, dass ich Mittags meinen Arbeitsplatz verlassen darf one way 25km fahre um Ihr den Saft zu geben und anschliessend wieder retour zur Arbeit!

Versteht doch kein Mensch und zur Krönung bekomm ich heute noch ein Schreiben von der Stadt wie Familienfreundlich hier doch alles sei....

Danke fürs Zuhören!
Nina

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Ist bei uns im Kiga aber auch so!

Bei unserer hat dann die Kinderärztin die Dosierung entsprechend so ausgelegt dass Kind dann nur früh und abends Medizin genommen hat. Vielleicht geht das bei euch auch? Von der Arbeit extra hinfahren würde ich mir überlegen.

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Muss den der Saft unbedingt über Mittag gegeben werden? Sprich doch mal mit dem Arzt, das geht bestimmt auch morgens oder abends!

LG thyme

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Wahrscheinlich wird der Saft alle 8 Stunden gegeben!

LG

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unser KiA schreibt dann eine Verordnung und nur mit diesem Zettel auf dem das Medikament und die Dosis steht, dürfen die Erzieherinnen verabreichen.

#augen übrigens betrifft das bei uns auch Wundcreme und Globuli

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Das ist ganz normal; auch Lehrer dürfen keine Medis geben. Noch nicht einmal eine Aspirin.
Das hat rechtliche Gründe. Stell dir vor, dein Kind bekommt die Medis und verträgt sie dann nicht...

lg ivik

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Normal finde ich es nicht... Es geht ja nicht darum das die kleine z.b. über Kopfschmerzen klagt und die Erzieher ihr eigenmächtig z.b. Aspirin geben! In solchen Fällen, gebe ich dir gerne Recht!
Aber nicht wenn ich auf ärztl. Anweisung dies als Bitte den Erzieher weiter gebe!

Dennoch danke

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Das ist aber nun mal so, in allen Kindergärten! Du brauchst eine schriftliche Anweisung vom Arzt, es reicht nicht, daß Du mündlich der Erzieherin was sagst.

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Hallo,

ich weis genau wie du dich fühlst ich hatte das gleiiche theater vor 5 jahren
ich musste dann extrta um 15uhr da hin hab es ihm gegeben und hab ihn dann normal um 16:45 abgehohlt
weil irgend wo sollte man ja auch mal arbeiten

ich hatte gottlob den vorteil 10 mins zu fuss zum kiga brauchte ich nur und ich habe nen homeoffice job denoch es war eigentlich unzumutbar
ich weis ich weis wenn sie das bei allen machen müsstne und bla und blub
klar versteh ich auch aber was mit uns......

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Das ist normal, das dürfen sie nicht. Fänd ich auch schlimm, stell dir vor, die dürften selbst entscheiden, wann sie einem Kind Medikamente geben... Nee, das muss nicht sein.
Was ich persönlich übertrieben finde, war dass meine Tochter im Kindergarten gegen ihre Halsschmerzen nicht mal Bonbons lutschen durfte... dabei mussten die ihr ja nicht "verabreicht" werden, sondern sie hatte sie in der Tasche und hat sich selbst ab und zu eins genommen. Die Erzieher meinten dann, Süßes sei nicht erlaubt. Ich erklärte ihnen, dass es nicht als Süßes gedacht ist, sondern dass es sich um Halsbonbons handelt, weil sie Halsschmerzen hatte. Daraufhin meinte die Erzieherin, wenn sie so krank wäre, dass sie Medikamente bräuchte, dann müsste sie eben zu Hause bleiben. #klatsch Klar, ich lass mein Kind wegen jedem Halskratzen zu Hause... da hätt ich sie gleich abmelden können. Manchmal sind Regeln schon überflüssig, aber das mit den Medikamenten find ich schon richtig so.

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Hallo nina!
Als Mama versteh ich Deine Wut, als Erzieherin hoffe ich auf dein Verständnis. Wir dürfen aus rechtlicher Sicht, keinerlei Medi verabreichen. Denn wenn etwas bei der Verabreichung schief gehen sollte, sind die Eltern die ersten, die zum Anwalt rennen ( will ich Dir nicht unterstellen ). Nur liegt die Verantwortung bei uns und wir haften somit auch. daher diese Verordnung.
Bei mir in der Einrichtung ist es aber so, dass die Kinder Ihre Medizin selbst nehmen dürfen. Bei antibiotika nehme ich natürlich diese in Gewahrsam, da sie für Dritte nicht erreichbar sein darf. nehmen müssen es die Kinder selber.
Versteh einfach, wir stehen immer mit einem Bein im gefängnis...

Liebe Grüße

monischa

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Hallöchen

Ich finde es sehr gut das Erziehern es vom Gesetz her verboten it medikamente zu geben.

Aber es gibt Ausnahmen. Du kannst dir vom Arzt ein Schreiben mit geben lassen, dass die Kleine die Medizin dann und dann braucht. Dann dürfen auch Erzieher Medizin geben. Denn damit sind sie dann rechtlich abgesichert.

Mein Sohn bekommt bei stürzen und Beulen Arnica Globuli, aber im Kindergarten hatte ich keine Chance die Erzieher zu überzeugen, sie haben es mir erklärt wieso, und ich verstehe es. Leider kann man für Globuli kein Attest vom Arzt kriegen das das Kind es bei stürzen braucht.

Rede mit deinem Arzt und den Erziehern beim nächsten Mal, oder auch noch für morgen und Mittwoch.

Und nicht so aufregen, das macht doch Falten *lach*

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Unüberlegt sind solche Bestimmungen sicherlich nicht. Stell Dir mal vor, wenn Dein Kind ein Medikament nehmen müsste, was wirklich nur einmal gegeben werden darf - wegen eventueller Überdosis o. Nebenwirkungen. Nun denkt die eine Erzieherin "ach das Medikament muss ich ja noch geben". Anschließend kommt noch eine andere Erzieherin und macht das Gleiche nochmal. Toll! Und dann?

In meinen Augen ist das nur eine Absicherung seitens der Einrichtung. Wir müssen zum Beispiel auch bei ganz banalen Hustensaft o. Nasenspray einen Wisch vom Kinderarzt mitbringen, wo genau die Dosis mit Uhrzeit vermerkt ist. Selbst die Erzieherin wird hier namentlich erwähnt!

Daher gebe ich Medikamente immer früh o. abend. So muss ich im Kindergarten nur Bescheid geben, dass Medikamente gegeben werden und eine Gabe in der Einrichtung entfällt. Auch die damit verbundene Lauferei nach einem solchen Attest vom Arzt.