Hallo Ihr Lieben,
nun brauch ich mal Eure Hilfe.
Folgendes "Problem">
Meine Tochter (3) geht noch in die Krippe- würde im September in den Kiga(gleiche Einrichtung) wechseln. Den Platz haben wir auch schon sicher!?
Nun haben wir kurzfristig unser Traumhaus gefunden. Ca. 10 Fahrtweg zum Kindergarten. Allerdings reichen in unserem Fall 10 Minuten aus, um in einem anderen Landkreis zu wohnen.
Nun habe ich heute erfahren, dass es nötig ist einen Gastantrag zu stellen!?
Was für ein Mist...
Nun meine eigentliche Frage-haben wir da ne Chance? Ich fände es sehr schade, wenn meine Tochter die Einrichtung wechseln müßte, denn wir Beide sind von dem Kindergarten mehr als begeistert. Ist es überhaupt möglich uns den Platz wieder "abzunehmen"?
LG
Kathrin
Gastantrag- wer kennt sich aus?
Hallo
Ich habe bislang nur von Gastschulanträgen gehört.Das man das aich für einen KiGa braucht ist mir völlig neu.
Ich denke mal das es abhängig davon ist ob dieser Platz für ein Kind gebraucht wird, das im "Srengel" wohnt.Je nachdem denke ich wird da dann entschieden.
Ich würde trotzallem den Antrag stellen,vieleicht habt ihr ja Glück und sie darf dort bleiben.Zeitgleich würde ich mich allerdings auch anderweitig umsehen,denn einen Anspruch auf den Platz nach wegzug,habt ihr da m.M nach nicht mehr.
lg
Hallo Kathrin,
ich kenne mich zwar nicht 100% ig damit aus,
aber wir wohnen auch in einem anderen Ort, als
indem unser Wunschkiga ist.
Uns wurde gesagt, daß die Gemeinde in der wir wohnen,
das okay geben muß, daß wir unser Kind in den anderen
Kindergarten geben dürfen.
Es geht dabei wohl um die Zuschüsse, die die Gemeinden
für ihre Kiga-Plätze erhalten.
Wenn ihr in dem Kindergarten schon einen festen Platz zugesagt
bekommen habt, entfällt in Euerem Fall auch die sogenannte "Externe Liste", auf der alle "auswärtigen" Kinder gelistet werden und die erst nachrücken, wenn auf der "internen Liste"/Kinder der Gemeinde
kein Bedarf mehr besteht.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!
GLG,agrokate!
klappt nur, wenn kein gemeindeeigenes kind den platz möchte. ansonsten: kennt ihr nicht jemanden, der im gebiet des kigas wohnt und euch einen zweitwohnsitz verschaffen könnte?
Hallo die Damen,
hab mich bei der Gemeinde informiert. Das ist ein Auszug aus der Mail.
Eltern haben das Recht für den Kindergarten ihrer Wahl. Sie müssen bei uns auch keinen Antrag stellen. Der Träger der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl stellt bei uns einen Förderantrag dem wir nachkommen müssen.
Vielen Dank für Eure Antworten, man jetzt bin ich beruhigt.
LG
Kathrin