Hallo!
Ich hoffe es kennt sich hier wer aus und kann mir ne Info geben.
Es geht um meine Tochter, sie ist Ende Sept. 5 Jahre geworden, wird also Ende Sept. 2012 erst 6 Jahre ist, ist in Baden-Württemberg aber leider ein Musskind da der Stichtag der 30.9. ist - sie ist 4 Tage vor dem Stichtag geboren.
Sie ist motorisch, kognitiv, sprachlich absolut top-fit, da kann ich nichts gegen sagen.
Sie will auch unbedingt in die Schule.
Wir aber wollen sie zurückstellen, da sie emotional total anhänglich ist, sie auch heute noch mit 5 Jahren morgens nicht ohne Weinen und Klammern von mir im Kindi lösen kann, nur schwer irgendwo ohne mich bleiben will ...
Der Kindi unterstützt uns da NULL, über eine Rückstellung kann ich mit niemandem reden, wird leider sofort abgeblockt, da sie ja top-fit ist. Dass die Erzieherinnen mir das Kind fast jeden Morgen regelrecht aus den Armen reissen müssen interessiert da leider niemand. Dabei hat sie Freunde im Kindi, ist beliebt, aber dennoch löst sie sich schwer von mir.
So, nun sagte mir eine Bekannte, für eine Rückstellung müsste der Kindergarten sie zum Kieler Einschulungstest anmelden, ohne diesen Test sei eine Rückstellung gar nicht möglich. Aber wie gesagt, der Kindergarten will da gar nicht mit sich reden lassen.
Ist hier jemand aus Bawü und weiss, wie das mit einer Rückstellung läuft ? Muss man diesen Test machen ? Geht das notfalls auch mit Hilfe der Schule oder des Kia ??
Danke,
LG
Mari mit Mädel 5 J. und Bub 22 Mon.
Einschulung in BA-WÜ: Kieler Einschulungstest Pflicht für Rückstellung?
Da hast du ein massives Problem.
1. Den Antrag auf Rückstellung stellen die Eltern bei der zuständigen Schule (also nix mit Kindergarten) - und damit sind die Eltern raus
2. Das Kind darf laut eurem Schulgesetz §74(2) nur zurückgestellt werden, wenn es "aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, daß es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, kann"
3. Und in dem Schulgesetz im nächsten Satz steht der von dir aufgeführte Schuleignungstest mit Intelligenztest, den ein Kind machen muß, wenn es zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden will
4. Sozial-emotionale Entwicklungsdefite umfasst das Schulgesetz nicht.
5. Die letztendliche Entscheidung trifft die Schule unter Hinzuziehung des Fachgutachtens.
Hallo,
an deiner Stelle würde ich morgen einfach die betreffende Grundschule anrufen und fragen, was du für einen Antrag auf Zurückstellung brauchst.
Wir wohnen in Bayern und mein Sohn ist regulär eingeschult worden, aber ich weiß, dass an unserer Schule für die Zurückstellung ein Gutachten vom Kinderarzt verlangt wird, das aussagt, dass das Kind nicht schulreif ist.
Der Kindergarten hat da meines Wissens gar nichts mit zu tun, bei uns haben sie lediglich ein Empfehlungsschreiben mit ihrer Einschätzung geschrieben - sehr ausführlich sogar, aber es wurde leider in der Schule keines Blickes gewürdigt.
War deine Tochter schon bei der Einschulungsuntersuchung vom Gesundheitsamt?
LG
Hallo,
wir wohnen auch in BW und ich habe auch ein "September-Kind", d.h. auch wir sind nächstes Jahr dran, ob wir wollen oder nicht!
Hattet ihr schon die Schuluntersuchung? (bei uns war die schon letztes Jahr, mit 4).
Wenn nicht, dann dort gleich ansprechen.
Ansonsten das Landratsamt, Abt. die die Schuluntersuchungen durchführen. (sorry, mir fällt gerade die korrekte Bezeichnung nicht nein)
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern dort gemacht, man konnte reden mit denen.
Welches LRA ist für euch zuständig?
Das ist das Gesundheitsamt . Die machen die Einschulungsuntersuchungen.
Danke!
LG
Guten Abend !
Danke für eure Hilfe !
Ich werde mal morgen bei der Grundschule anrufen.
Eventuell frage ich nochmal den Kia, den hatte ich bei der U8 im September schon darauf angesprochen, er sagte damals, er verstehe mich und würde falls nötig bei einer Rückstellung helfen. Er findet sowieso, dass September-Kindern in Ba-Wü ein Jahr Entwicklung geklaut wird und ist in dieser Hinsicht von daher gerne hilfreich.
Ansonsten: Die Schuluntersuchung hatte dieses Jahr im Frühjahr stattgefunden, da war sie 4,5 Jahre und alles war bestens. Als ich fragte wegen evtl. Rückstellung sagte mir die Dame vom Gesundheitsamt, das sollte ich mit den Erzieherinnen besprechen. Daher meine Annahme, dass alles über den Kindi läuft.
ALso Danke nochmals !
LG
Mari
Wenn du tatsächlich über eine Rückstellung nachdenkst, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dein Kind NICHT im Kindergarten bleiben kann, sondern eine Grundschulförderklasse besuchen MUSS.
Diese liegt oft in einem anderen Ort, ist einer Grundschule angeschlossen.
Ach ja, ich weiß es, da ich Lehrerin in B.-W. bin.
habe mein kind dieses jahr im sep auch zurückstellen lassen und er ist noch im gleichen kindi....
Hallo,
so ganz zwingend scheint das mit der Grundschulförderklasse nicht zu sein.
Ich habe von 2 zurückgestellten Kindern gehört, die im Kindergarten geblieben sind (auch BW). Wie die das hinbekommen haben, weiß ich aber nicht.
Liebe Grüße