bezahlter Transport in die Kita - "Behinderung?!"

Es geht um ein Kind, das an einer Form Epilepsie leidet. Es muß täglich früh aufstehen, um dann mit 3 verschiedenen Bussen zur Kita zur fahren (Mutter fährt mit).

Das frühe Aufstehen, das Umsteigen die z.T. engen Busse sind sehr anstrengend und fördern die Erkrankung im negativen Sinn.

Gibt es da eine Möglichkeit - über ihren Kinderarzt - an so etwas wie ein "Taxischein" zu kommen.

Wer kennt sich aus? An wenn wendet man sich?

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Hallo,

ich kann Dir jetzt mal das nur so antworten, wie ich das von meiner letzten Stelle ( bin Erzieherin und habe vor meiner Großen im integrativen Kiga gearbeitet) kenne, ob das jetzt überall gleich ist, weiß ich nicht.

Hat das Kind denn einen integrativen Kita-Platz?
In dem kiga war es so, dass die Kinder, die einen integrativen Kita-latz hatten, Anspruch entweder auf Beförderung mit dem Taxi hatten oder die eltern konnten die Fahrtkosten zum Kiga geltend machen beim Versorgungsamt. Die sind hier auch zuständig für die I-Plätze und alles weitere.

Bei uns hat die Kiga-Leitung immer den Eltern geholfen bei irgendwelchen Anträgen und zu ein paar festgelegten Terminen im Jahr kam eine Dame vom Versorgungsamt und die Eltern konnten direkt mit ihr die Fragen und Anliegen klären.

KAnn die Mutter sich nicht mal an den Kiga wenden und nachfragen? Oder mal bei Eurer Stadt anrufen und da nachfragen, wer bei Euch für solche Anliegen zuständig ist.

LG und viel Erfolg
Cindy

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hallo,

ich bin sicher da gibt es möglichkeiten
am besten ihr fragt in diesem forum die kennen sich top in sowas aus

rehakids.de

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Hallo,
das kann man pauschal nicht beantworten. Da das Kind "erst" in den Kindergarten geht. Die Regelungen dazu sind von Landkreis zu Landkreis verschieden. Abgesehen davon wäre es noch sehr wichtig zu wissen, ob das Kind eine Einzelintegration im Regelkiga im eigenen Wohnort hat oder ob das Kind in einen "Sonderkindergarten" geht - dafür gibt es je nach Landkreis verschiedene Namen, daher der komische Ausdruck.
Der Kinderarzt ist definitiv nicht zuständig. Wenn überhaupt jemand zuständig ist, dann das Sozialamt über die Eingliederungshilfe. Und eine Einzelbeförderung gibt es auch da nicht. Maximal Kleinbusse.

Aber wie gesagt, die Beförderung in einen Regelkindergarten innerhalb des eigenen Wohnortes ist immer Aufgabe der Eltern. Geht das Kind jedoch in einen anderen Ort in einen Sonderkindergarten, muß das Sozialamt über die Eingliederungshilfe den Transport sicherstellen. Dann allerdings kann die Mutter auch nicht mehr mitfahren. Denn DAS ist keine Leistung des Sozialamtes.

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Was hat das Kind für eine Epilepsie, dass es nicht Bus fahren kann? Und das Kinder einen Bus für zu schmal erleben habe ich auch noch nie gehört... Sitzt das Kind noch im Rollstuhl?
Ich weiß nicht, wo die 3 Busse jetzt lang fahren, aber bei einem Transport mit Kleinbussen oder Bussen über das Sozialamt ist es auch üblich, dass alle möglichen Kinder unterwegs noch abgeholt werden. So kann der Bus auf einer Strecke, die normal 10 Minuten dauert, schon mal 1 Stunde brauchen.