Ganztagsanspruch KiTa RLP während Mutterschutz

Hallo Ihr Lieben,
Meine Tochter (3) hat derzeit einen Kindergartenplatz in der Ganztagsbetreuung in Rheinland-Pfalz. Heute wurde mir im Kindergarten mitgeteilt, dass im Mutterschutz der Anspruch auf den Ganztagsplatz erlischen würde.
Meiner Meinung nach ist Mutterschutz gleichzusetzen mit Krankheit und demnach erlischt der Anspruch im MuSchu nicht in der Elternzeit selbstverständlich schon (dann nur Vormittagsbetreuung). Kindergartenplätze sind in RLP kostenlos, deshalb kann ich mich nicht aus "hab ich gebucht und bezahle ich auch" berufen.
In der KiGa Ordnung steht, dass ein Anspruch auf ein Ganztagsplatz nur bei Erwerbstätigkeit besteht. MuSchu ist doch eine Zeit der Erwerbstätigkeit.
Hat Jemand damit schon Erfahrung gemacht?

Nebenbei, ich hole jetzt meine Tochter auch teils Mittags nach hause, bringe sie später und holesie früher ab aber im Rahmen der Babyvorbereitung und bei Vorwehen bin ich ganz dankbar über ihre Zeit im KiGa, in den sie sehr gerne geht.

Alles Liebe, Ishara

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Hier in Hamburg ist es so geregelt, dass das bereits betreute "große" Kind für vier Monate ab der Geburt des weiteren Kindes die bisherige Stundenzahl bewilligt bekommt, in deinem Fall also Vollzeit. Danach gilt für Dreijähige bis zur Einschulung der allgemeine, von der Berufstätigkeit unabhängige Rechtsanspruch von fünf Stunden. Daraus schließe ich mal, dass im Mutterschutz VOR der Geburt der Vollzeitplatz gesichert ist.

Ich weiss ja nicht, wie eng es bei euch mit Kita-Plätzen ist. Hier in Hamburg ist die Lage sehr unentspannt, man steht ewig auf Wartelisten und ich finde es deshalb richtig, dass berufstätige Mütter bei der Platzvergabe für Vollzeitplätze bevorzugt werden.

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Wie leben in einer kleinen glücklichen Gemeinde mit 4 Kindergärten bei 8000 Einwohnern. In allen Einrichtungen gibt es freie Plätze. Es geht dem KiGa wohl um das Mittagessen und den Mittagsschlaf, was etwas betreuungsintensiver sind, aber das Problem ein Kind mehr dabei zu haben, sehe ich nicht wirklich.

Ishara

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Ah, verstehe. Das ist in unserem Kindergarten auch in einigen Fällen so, da kann man dann privat Stunden "dazukaufen". Allerdings sind wir in einer privaten Einrichtung, ich weiss nicht, ob das bei öffentlichen Kitas auch so unbürokratisch funktioniert.

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Hi Ishara,

ich lebe in RP und habe den Vollzeitplatz durchgängig behalten (wobei meine Kinder nur 2mal die Woche Vollzeit bleiben, aber man kann die Vollzeitplätze hier nicht teilen). ABER eine andere Mutter in der gleichen Einrichtung bekam gleich zu Anfang Ihrer neuen Schwangerschaft die Info, dass Ihr Sohn ab Mutterschutz nur noch einen Regelplatz hat. Sie hat sich dann informiert und bei der Gemeinde (Träger) beschwert. Daraufhin durfte ihr Sohn bis Ende des Mutterschutzes noch Vollzeitkind bleiben.

Ich versteh dich total. Man ist am Ende der SS echt froh, wenn man zwischendurch mal Luft holen kann und ich finde es da nicht verwerflich den Vollzeitplatz zu behalten.

LG

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Hallo,

ich komme auch aus Rheinland-Pfalz und in unserer Kita bleibt der Vollzeitplatz noch während des Mutterschutzes - vor und vor allem nach der Geburt. Natürlich mussten wir das Essen bezahlen.

LG Katie

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Hallo,

wohne auch in RLP.

Meiner Meinung nach ist MuSchu gleichzusetzen mit Arbeit bzw. ja mit Krankheit (unter anderem du gehst nicht arbeiten, um eine Frühgeburt zu vermeiden, sonst bräuchte man ja auch keinen MuSchu #kratz). Ich würde es mit der Leiterin absprechen, wenn das nicht hilft beim Träger (Stadtverwaltung) beschweren.

Mein Sohn hatte ab 2. LJ Anspruch auf Kita-Platz... aber da er ja gut bei der Tagesmutter untergebracht war, waren keine Plätze da.... habe mich schriftlich beschwert, 2 Tage später hatte er einen Ganztagsplatz obwohl ich drei Viertel geschafft habe #kratz Jetzt arbeite ich wieder Vollzeit, weil es sich sowieso anbietet. So viel dazu, es gibt keine Ganztagsplätze.

LG