Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu Kindergartenattesten nach Krankheiten.
Unsere KITA verlangt teilweise nach bestimmten Krankheiten, teilweise willkürlich, Atteste vom Arzt.
Z.b. Hand-Mund-Fuß - ich musste keinen Attest vorlegen, eine andere Mutter schon. Bindehautenzüdnung musste ich eine vorlegen, eine andere Mutter nicht. Das weiß ich aus erster Hand und nicht über vier Ecken.
So nun meine Frage. Ist es irgendwo GESETZLICH geregelt, wer die Kosten für dieses Attest zu zahlen hat? Das die Krankenkasse das nicht tut ist natürlich völlig klar. Aber, wenn die KITA bei nicht meldepflichtigen Krankheiten ein Attest haben will, müssten die dann nicht auch für die Kosten aufkommen?
Wir haben nur ein Infoblatt, dass die KITA in bestimmten Fällen ein ärztliches Attest verlangt. Aber es steht nirgendwo bei welchen Krankheiten dies der Fall ist. Und vertraglich ist dies auch nicht geregelt.
Das es gang und gebe ist, dass die Eltern die Kosten tragen ist mir bewusst. So ja auch bei uns. Aber mich würde es mal interessieren, wie es rechtlich geregelt ist. Weiß das jemand von euch? Am besten auch nicht mit gesetzlicher Grundlage und Link wo das steht?
Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank.
KITA - Attest nach Krankheit - Wer zahlt?
Was musst du denn für ein Attest bezahlen? Bei uns is es nur n 1€ Da hab ich mir noch keine Gedanken gemacht
Da hast du Glück, dass der Arzt nicht mehr verlangt. Nach der Gebührenordnung für Ärzte kostet eine kurze Bescheinigung (und darunter fällt ein Attest) zwischen 2,33 und 8,16 (je nach Aufwand kann der Faktor zwischen 1,0 und 3,5 schwanken).
LG
waw passiert denn, wenn man keins mitbringt? und auf welcher grundalge?!
ich meine wenn die sich weigern dein kind nicht zu betreuen, müssten die ja einen handfesten grund haben...
Hallo!
Bei Attesten für die Schule ist das in der Schulordnung geregelt, hier als Beispiel einmal der entsprechende Auszug aus der Allgemeinen Schulordnung des Landes Hessen:
"§9(3) Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."
Ansonsten ist es ja so, dass eine solche Bescheinigung ja keine medizinische Leistung als solches ist, das Kind braucht das Attest ja nicht zur Genesung sondern nur als Beleg für den Kindergarten. Und als solches ist es nicht über die GKV abrechenbar, die zahlt nur für medizinische Leistungen. Eine Ausnahme ist die Krankschreibung von Arbeitnehmern, diese ist notwendig für den evt. Bezug von Krankengeld, was ja auch von der GKV gezahlt wird. Darum übernimmt hier die GKV die Kosten.
Du wirst die Atteste also wohl oder übel aus eigener Tasche zahlen müssen.
Aber ganz ehrlich: Solange mein Kind keine meldepflichtige Krankheit hat, erfährt bei mir weder Kindergarten noch später die Schule, warum mein Kind krank ist. Das geht die überhaupt nichts an, und dann kommt auch keiner auf die dumme Idee, dass ich eine Gesundschreibung beibringen muss. Ich kenn' doch die Pappenheimer, die machen einem das Leben nur komplizierter als es ist. Und abgesehen von den Kosten ist mir der Aufwand einfach zu groß. Um ein Kind gesund schreiben zu können, muss der Arzt es ja nach durchgestandener Erkrankung noch einmal sehen. Das bedeutet: Ich muss den Arzt ein zweites Mal aufsuchen (und mich wieder ins verseuchte Wartezimmer setzen), vertue dort meine kostbare Zeit und hab auch noch die Kosten. Wenn nämlich der Arzt ausschließlich zum Zwecke einer Gesundschreibung aufgesucht wird, muss dieser theoretisch nicht nur das Attest sondern auch die Untersuchung und ggf. Beratung privat in Rechnung stellen. Und bei mir als Privatpatienten werden die das auch tun - ob meine Versicherung zahlt oder nicht, ist denen da total egal (müssen die nämlich nicht zahlen, auch das Attest nicht).
LG
LG
Hallo,
ich sollte auch mal ein Atttest bringen, dass mein Kind KEINE Bindehautentzündung hat. Ich musste sie extra von der Kita abholen (in der Arbeitszeit!), weil sie sich kurz die Augen gejuckt hat. Wir also zum Arzt und der hat echt böse gemeint, das Kind hat nix und wenn der Kindergarten Ihnen das ohne Zettel nicht glaubt, sollen die hier anrufen! Der hatte nämlich die Nase echt voll von diesen ewigen Bescheinigungen über gesunde Kinder.
Das habe ich so an die Kita weitergegeben und seitdem musste ich nie wieder irgendein Attest bringen.
LG,
Elvira
Hallo ich denke das der Kita oft Kinder bekommen die eigentlich noch Zuhause sein sollten. Und wenn es wirklich bloß 2,33 bis 8 Euro sind dann Zahl ich die gern ich will ja auch nicht das mein Kind im Kindergarten immer mit kranken Kinder zusammen kommt .
Gruß schuhki
Bin Erzieherin und die Gebühren für ein Attest müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden, sollte eines verlangt werden.
Man hat einen Vertrag mit der Kindertagesstätte und hier gibt es einfach Reglungen an die man sich halten muss.
Diese Reglungen gibt es leider oft nicht ohnen Grund. Viele Eltern bringen leider auch kranke und ansteckende Kinder in die KiTa und wer leidet dann darunter....andere Eltern, deren Kinder sich anstecken und die Erzieher/innen die sich anstecken und deren Kolleginnen, die dann Mehrarbeit haben.
Ich finde die Einstellung die hier schon verbreitet wurde, Krankheiten einfach nicht melden....sagen wir es mal so ziemlich daneben und man sollte sich mal Gedanken über seine Einstellung machen.
Bin zur Zeit schwanger und es ist für mich von Bedeutung welche Krankheiten in der Kita sind, weil ich mich mit manchem nicht anstecken darf und deshalb auf die Erhlichkeit der Eltern angewiesen bin.
LG
rosengarten+ junikäferline 21+2 und kranker Maus 2,5 ( Zuhause)
Ja, ich habe einen Vertrag mit der Kita. Und den habe ich mir gerade nochmal rausgeholt. Es steht nirgendwo, dass ich bei manchen Krankheiten eine Gesundschreibung brauche. Das steht nur in einem Infoblatt, was neulich mal ausgeteilt wurde (aber auch ohne Nennung der Krankheiten). Dieses mussten wir aber nicht unterschreiben.
AUSNAHME: Die Meldepflichtigen Krankheiten. Da steht im Vertrag drin, dass ein Attest vom Arzt erforderlich ist.
Ich gehöre nicht zu den Müttern die kranke Kinder in die KITA schickt. Ich weiß auch sehr wohl, dass dies sehr viele Mütter leider machen. Aber genau das sind die Mütter die bisher auch schon nicht gesagt haben, was das Kind hat. Aber ehrlich tendiere ich mittlerweile auch dazu, einfach nicht mehr zu sagen was der kleine hat.
Bei uns ist es wirklich willkür, wer bei welcher Krankheit ein Attest vorlegen muss. Mir geht es nicht um die 2 € für die Bescheinigung. Mir geht es eher darum, dass ich mit zwei GESUNDEN Kindern, in ein virenverseuchten Wartezimmer muss, dort 2 Stunden sitze und dann wieder heim fahren darf. Ich also für so ein "blödes" Attest min. 3 Stunden unterwegs bin.
So, wenn ich aber weiß, dass ich vertraglich nicht dazu verpflichtet bin und die Kosten für das Attest in diesem Fall von der KITA zu tragen sind. Werde ich es nächste mal, sagen dass ich nur ein Attest beibringe, wenn ich die Auslagen erstattet bekomme. Weil dann muss ich keins mehr vorlegen.
Und nochmal zum klarstellen. Ich kann das schon verstehen. ABER: Dann bitte einheitlich für alle Eltern und eine Liste, bei welchen Krankheiten ein Attest erforderlich ist. Und ich lasse mein Kind immer länger zuhause, also es müsste. Aber mit der Handhabe von der KITA erreichen Sie nun mal, dass auch die ehrlichen Eltern mittlerweile einfach mal die Klappe halten und das Kind nur mit "Der .... ist heute krank." abmelden.
Ich finde es auch blöd, aber mit den Verhalten von der KITA bestrafen Sie die ehrlichen Eltern und belohnen die unehrlichen Eltern. Und nicht nur die Eltern müssen sich Gedanken über die Einstellung machen, einfach nicht mehr zu sagen was das Kind hat. Sondern die KITAs müssten sich mal Gedanken darüber machen, warum es nicht mehr gesagt wird.
Sorry fürs teilweise durcheinander schreiben. Mein kleiner wusselt hier neben mir rum.
In einer Kita arbeiten Menschen....so wie ich. Leider kann weder ich noch sonst eine Kollegin sehen oder entscheiden wer unehrlich oder ehrlich ist. Steht den Menschen nicht auf der Stirn geschrieben. Deshalb muss es Reglungen für alle geben. Bei uns sind diese nicht willkürlich und ja es müssen dann leider eventuell alle leiden ( z.B. Attest bringen und bezahlen). Hier kann ich keine Schuld bei den Einrichtungen sehen.
Wenn in ihrer Einrichtung willkürlich von einer Mutter ein Attest verlangt wird und von einer nicht, sprechen sie mit der Leitung und verlangen sie eine einheitliche Reglung. Dem wird sicher nachgekommen.
Ich selbst lasse meine Kinder nicht krank zur Kita oder Schule und das bei 2 berufstätigen Elternteilen und keine Verwandschaft oder sonst wer, wo das Kind hin könnte. Wir Eltern müssen dies wuppen, allein....wenn es sein muss mit Urlaub nehmen, oder unbezahltem Urlaub, wenn die Kindkranktage aufgebraucht sind.
Und trotzdem muss auch ich ein Attest bringen, wenn es verlangt wird und eventuell bezahlen.
Ob dies gerecht ist....eventuell nicht, aber es ist eben so!
LG
rosengarten
Hast du dir deinen Vertrag ganz genau durchgelesen?
Im "Kleingedruckten" in unserem steht es doch tatsächlich drin....
Ja, habe ich. Da steht nirgendswo was drin, dass ich ein Attest vorlegen muss. Ausnahme die meldepflichtigen Krankheiten. Die sind erwähnt.
Hallo,
jedes Bundesland hat ein Kindergartengesetz oder eine Verodnung.
Will ich irgendwas bezüglich Regelungen wissen, muss ich in meinem Fall da nachsehen. Ich habe nur eine Zusage über den Kindergartenplatz aber keinen Vertrag als solches.
hier mal ein paar Links, die habe ich am schnellsten gefunden
http://www.onmeda.de/g-kinder/gesundschreibung-2822-seite-2.html
http://www.salzlandkreis.de/MediaLibrary/Content/Salzlandkreis/Aktuelles/Kifoeg/Gesundschreibung_KiFoeG_KV_21_01_14.pdf
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html
Gruß Karin
Hallo,
ich bin auch Erzieherin in einem Kindergarten, und wir verlangen von manchen Eltern auch schon einmal ein Attest, in der Regel um sicher zu gehen, dass das Kind bei einem Verdacht auf eine ansteckende Krankheit überhaupt einem Arzt vorgestellt wurde.
Dies geschieht aber nur in begründeten Einzelfällen und die Kosten für das Attest trägt der Kindergarten!!
Hier in Niedersachsen ist es nicht mehr gesetzlich geregelt, dass Eltern nach einer ansteckenden Krankheit ihres Kindes ein Attest bringen müssen, und somit muss die Einrichtung es selbst zahlen, wenn sie auf einem besteht.
LG, Gabriele