kindergartenzuschuss arbeitgeber

hallo zusammen

hab nächste Woche gepräch mit Chef
und will ihm das mit kindergartenzuschuss vom arbeitgeber anbieten

wer hat das auch und habt ihr seiten oder links für mich wo das gut erklärt wird
das es für meinen Chef besser ist als ne normale Gehaltserhöhung usw?

lg

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Das hab ich noch nie gehört!

Warum sollte er das tun?

Ich stell mir grad so Arbeitgeber vor, wie zB ein Krankenhaus mit 3000 Angestellten. Sollen die dann an 64 verschiedene Krippen und Kindergärten jeweils 30€ überweisen? Wie stellt man sich das organisatorisch vor?

Kann ich mir nicht vorstellen, dass das jemand macht.

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Weil er das steuerlich komplett absetzen kann vielleicht???????

Das gibt es sehr häufig. Habe es selber schon erhalten. Aber “nur“ Beitrag, keine Verpflegung.

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viele machen es

anstatt gehaltserhöhung
die mir bald zusteht

die muss er so zahlen

Kita gebüren kann er absetzten

das wird überall gemacht seit jahren

vielleicht mal infomieren ;-)

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Ich hab es auch bekommen. Der Chef hat das über das lohnbüro erfragt, die kennen sich damit aus, deshalb hab ich keine Seite.

Aber an sich ist es ja ein Vorteil, weil er es steuerlich absetzen kann.

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ok

ich denke ich bekomme es wohl
wollte ihm zeigen das es so besser wäre als wenn er nur mehr gehalt zahlt ;-)

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Hi,

und was ist wenn der das Kind nicht mehr in den Kindergarten geht, fällt der Zuschuss dann weg?
Da wäre doch eine Gehaltserhöhung besser oder?

LG

ChaosSid

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Richtig. Oder Zuschuss für den Hort. Aber letztlich werden die Kosten ja immer geringer....von Krippe zu kiga zu Hort

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Für Hortbetreuung kann man den KiGa Zuschuss nicht verwenden.
Und richtig, die Betreuungskosten werden immer niedriger und somit muss darauf geachtet werden, dass der Zweckgebundene Zuschuss die Betreuungskosten (ohne Essen) nicht übersteigt.

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Hallo.

Hier zwei gute Zusammenfassungen zum Thema:

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/kinderbetreuungskosten-zuschuesse-des-arbeitgebers-und-s-6-steuerfreie-zuschuesse-des-arbeitgebers-welche-voraussetzungen-vorliegen-muessen_idesk_PI11444_HI2947217.html

http://www.mittelstand-und-familie.de/zuschuss-zur-kinderbetreuung-ueberblick/

Der Zuschuss beinhaltet übrigens nicht nur die Betreuung, sondern gegebenenfalls auch das Essensgeld ... oft wird das ja in den Kostenbescheiden getrennt aufgeführt.

Eure Lohnbuchhaltung benötigt dafür auf alle Fälle das Original des Kostenbescheides.

Und wie schon geschrieben wurde ... ab Schule gibt es den Zuschuss (z. B. für den Hort nicht mehr). Wenn dann eine Gehaltserhöhung das ausgleichen soll, zahlst Du eventuell dann höhere Hortkosten (je nachdem wie sich die Betreuungskosten bei Euch berechnen).

Du musst Dir das durchrechnen.

LG

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super danke
die seite hilft mir und zeige ich meinem Chef

lg

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Hallo,

du weisst sicherlich, dass dies nur für Kindergarten und Krippenbetreuung bzw. Tagesmutter bis zum 6. Geburtstag gilt (bzw. Schulpflicht), ergo, ab diesem Zeitpunkt fällt die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit aber weg.

Der Zuschuss darf KEINE versteckte Lohnerhöhung sein, sondern muss zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Ebenso ist zu beachten, dass bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) dieser Zuschuss nicht berücksichtigt wird (auch wirkt er nicht rentenerhöhend).

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mjkx/~edisp/l6019022dstbai801306.pdf

VG
B

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ja danke+
das weiß ich alles

;-)