Mutterschutz - Anspruch auf Betreuungzeit? (BB)

Hallo,
ich hoffe das ist das richtige Forum..

Ich habe einen 13 Monate alten Sohn und bis zum 17.08.2025 eigentlich Elternzeit und Elterngeld Plus genommen.
Kitaplatz wäre ab 01.08.2025 angemeldet.

Jedoch bin ich jetzt erneut Schwanger und der ET fällt genau auf die geplante Eingewöhnungszeit.. Mein Mutterschutz beginnt am 26.06.2025, die Elternzeit wird also vorzeitig auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beendet.

Ich würde gerne, damit der Kleine da keine negative Verbindung zum Baby hat, sich abgeschoben fühlt und ich genügend Zeit noch für Ihn alleine habe, einfach gerne vorab schon in Ruhe die Eingewöhnung mit Ihm machen.
Die spätere Erzieherin und auch ich sind der Meinung (wir gehen alle 2 Wochen zur Spielegruppe) dass wir etwas mehr Zeit für Eingewöhnung bei Ihm einplanen sollten. Also plane ich rund 4 Wochen.
Ich würde Ihn gerne vielleicht schon ab 01.06.2025 in die Kita eingewöhnen (muss ich aber erst noch erfragen), dass er dann diesen Rythmus der Kita schon etwas kennt, wenn das Baby im August da ist und auch etwas ausgeglichener ist. Er genießt es richtig bei jedem Treffen der Spielegruppe und er tut mir fast schon leid, noch nicht in die Kita zu gehen.

eigentliches EZende: 17.08.25
tatsächliches EZende: 25.06.25
Mutterschutzbeginn: 26.06.25

Wäre das denn innerhalb Mutterschutz möglich? Also hat man da auch einen Anspruch auf wenigstens 4h Betreuungszeit?

Bearbeitet von dreams
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Den Rechtsanspruch hast du so oder so. Egal ob arbeiten oder nicht. Bei uns in RLP hat jedes Kind das Recht auf eine 7 stündige durchgehende Betreuung.

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Hmmm vermute mal nein, kein Kindergartens den ich kenne macht im Juni Eingewöhnung weil Juli/August meistens Sommerschließzeit ist

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Ich denke auch, das wird das eigentliche Problem werden. Bei uns ist im Juli auch komplett Schließzeit. Im Juni wird niemand eingewöhnt.
Wenn man einen Platz hat, verliert man ihn bei uns nicht, auch nicht wenn man dann doch zu Hause ist.

Ich hab den Großen mit 2 Jahren mit 7 Wochen altem Baby damals eingewöhnt. Der Kleine war im Tragetuch. Das hat gut geklappt. Ist vielleicht noch eine Option.

Bearbeitet von Phia123
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Das ist aber sehr unterschiedlich, bei uns sind zum Beispiel nächstes Jahr drei Wochen im August geschlossen. Und dieses Jahr war es ähnlich, trotzdem hat einer der Kindergärten bei denen wir nachfragt hatten eine Betreuung ab Juli vorgeschlagen.

Am besten wendest du dich dann direkt an deine Kita.

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Dein Anspruch bleibt vom neuen Mutterschutz/Elternzeit unberührt.

Unabhängig davon hat jede Kita bzw. jeder Träger eigene Kriterien zur Platzvergabe. Erwerbstätigkeit der Eltern KANN eins davon sein. Kann also sein, dass ihr keinen Platz bekommt, wenn zu viele andere Kinder auf der Warteliste stehen und deren Eltern (beide) berufstätig sind.

Des Weiteren ist die Frage, ob eure Kita unter dem Jahr eingewöhnt. Bei uns ist dies nicht der Fall. Das Kita-Jahr beginnt im September, die ersten Kinder starten also ab September, für die „letzten“ beginnt die Eingewöhnung spätestens im Januar. Unterjährig werden bei uns keine Kinder aufgenommen. Im August ist bei uns komplett zu, das kommt dazu.

Was sagt denn eure Kita dazu?

Bearbeitet von Bindestrich5
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Sobald das Kind 1 Jahr alt ist, hat es das Recht auf einen Betreuungsplatz, ganz egal ob du im Mutterschutz bist oder nicht.

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Das hängt auch sehr vom Bundesland und von der Einrichtung ab.

Bei uns (Bayern) ist es so, dass ziemlich egal ist, ob man arbeitet oder Elternzeit oder Mutterschutz oder was auch immer. Es wurde nie genauer nachgefragt.

Aber wenn wir ab August einen Platz hätten, wäre der im Juni noch nicht frei, deshalb könnte die Kita nicht einfach früher schon eingewöhnen.

Und eine Eingewöhnungszeit von 4 Wochen ist in dem Alter nicht lang. Mit 4 Wochen sollte man immer rechnen. Manchmal dauerts auch deutlich länger.