Sba und Pflegrad bei Kind. Wer kennt sich aus?

Hallo
Mein siebenjähriger Sohn hat Asperger Autismus.
Mit der Diagnose leben wir jetzt seit 2 Jahren eigentlich ganz gut und nun denke ich ein paar Schritte weiter.
Wenn ich einen Behinderten Ausweis für ihn beantrage, gibt es dann irgendwann oder irgendwo Nachteile für ihn. Ist er zum Beispiel verpflichtet, diesen irgendwo vorzulegen ( Schule, Ausbildung) oder können wir das selbst entscheiden?
Ist es richtig, dass er sich im erwachsenen Alter selbst entscheiden kann, ob er einen solchen Ausweis weiter behalten will oder nicht?
Dasselbe gilt für die Beantragung eines Pflegegrades. Wer muss, abgesehen von der Krankenkasse davon erfahren?
Ich will keine Nachteile für ihn.
Ihr seht Fragen über Fragen. Ich wäre froh, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.
Viele Grüße
Happynine

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Hi happynine, also ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall mal beantragen.

SBA: Nein du hast keinerlei Nachteile, sondern Nachteilsausgleiche und du musst ihn auch nirgends herzeigen wenn du das nicht möchtest.

Du legst ihn dann vor, wenn er dir einen Nachteilsausgleich bringt, z.B. beim Eintritt in den Zoo. Je nach Merkzeichen gäbe es z.B. Wertmarke für den ÖPNV oder Prozente beim Neuwagenkauf and so on.
Steuerlicher Nachteilsausgleich kann auch schon was ausmachen, wir erhielten einiges zurück durch den SBA.
Der SBA wird in der Regel nur befristet ausgestellt. Klar gibt es Fälle, welche ihn unbefristet bekommen. Bei deinem Kind weiß ich es nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass man ihn bei euch auch befristet ausstellt (Autismus und SBA kenne ich mich nicht aus, aber da gibt es noch einige User hier mit autistischen Kindern. Autismus ist ja aber selten eine Einzeldiagnose, oft kommt da noch das ein oder andere hinzu).
Befristet heißt: Nach Ablauf liegt es bei dir, ihn auslaufen zu lassen und darauf zu verzichten oder aber erneut zu beantragen bzw. Verlängerung.

Pflegegrad: Beim PG bist du auch nicht verpflichtet es an die große Glocke zu hängen. Aber insbesondere bei Versicherungen kann der Pflegegrad ( ab PG 3 kann es schwierig werden) eine Rolle spielen. Wir hatten zum Beispiel eine Unfallversicherung für unsere Kinder und durch den PG flogen sie dann raus und bisher haben wir noch keine Versicherung gefunden, welche hier unfallversichert.

Allerdings haben Kinder mit PG des Öfteren besonderen Förder-/Unterstützungsbedarf bedarf und das wiederrum kann auch in der Schule der Fall und hierfür relevant sein.

Beides bringt dir sicherlich mehr Vorteile als Nachteile, ab PG 2 würdet ihr auch montliches Pflegegeld erhalten.

Pflegegrad wird in der Regel auch nur befristet bewilligt und regelmäßig (z.B. alle 2 Jahre) durch den MDK (gesetzlich Versicherte)/MedicProof (bei privat Versicherte - so viel ich weiß) überprüft.

Zitat: "Ist es richtig, dass er sich im erwachsenen Alter selbst entscheiden kann, ob er einen solchen Ausweis weiter behalten will oder nicht?"

Den SBA kannst du meines Wissens immer zurückgeben. Du kannst ihn (bei Befristung) aber auch einfach auslaufen lassen und keinen Antrag nach Ablauf stellen.
Den SBA drückt dir niemand auf und da rennt dir auch keiner hinter. Es ist einfach ein Dokument, ein Ausweis, der dir Vorteile aufgrund deiner gesellschaftlichen Nachteile bzgl Teilhabe bringen soll - nicht mehr und nicht weniger.

Liebe Grüße, Snow

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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort

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Es behindert die Behinderung und nicht der Ausweis oder der Pflegegrad.

Üblicherweise ist es eigentlich so, dass eine Behinderung wie Autismus mit zunehmenden Alter auch immer deutlichere Ausprägungen bekommt. Je jünger man ist, desto gesünder sieht man noch aus. Aber mit zunehmenden Alter fahren sich die Ticks ein, die Sprache wird immer ausgefallener, die Rituale werden immer öfter verlangt,...
Der Ausweis für ein Kind ist noch relativ hoch ausgestellt. Mit zunehmenden Alter versucht das Versorgungsamt da zu streichen. Ich würde den Ausweis definitiv beantragen. Es geht hier auch um die spätere frühzeitige Rente. Ob ein Autist mal auf dem 1. Arbeitsmarkt unterkommt, ist auch immer nicht sicher. Da hilft ein Ausweis. Die Eingliederungshilfe vom Arbeitsamt bekommt man so schneller. Das "normale" Arbeitsamt ist da garnicht zuständig. Abgesehen davon gibt es natürlich steuerliche Ermäßigungen und je nach Merkzeichen auch noch im alltäglichen Leben verschiedene Vergünstigungen bei Eintritten oder kostenlose Öffis,... Man MUSS den Ausweis bei bestimmten Dingen angeben. So einige offizielle Stellen wollen das sehen, dann noch Versicherungen außerdem kann man bestimmte Berufe mit Ausweis (oder Behinderung) vollkommen vergessen. Da hängt es aber weniger am Ausweis als an der Behinderung.
Könnte auch sein, dass man Probleme hat, einen Führerschein zu machen bzw. vorher eine extra Untersuchung ablegen muss.
Der Pflegegrad...das erfährt die Schule, die Teilhabeassistenz, das Jugendamt, das Gesundheitsamt, das Versorgungsamt, die Krankenkasse (Wieso? Nein, eigentlich wüsste ich nicht warum), die Pflegekasse, der MdK/MEDICPROOF, der Kinderarzt,...

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Auch die Danke für die Antwort

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Hi Kathi'darf ich dich fragen wieso die Schule, das Jugendamt und das Gesundheitsamt vom PG (klang für mich zwangsläufig) erfährt?
Hängt das nicht davon ab, welche Behinderungen bei Autismus zutreffen und ob überhaupt Eingliederungshilfebedarf besteht?

Unsere Kinder sind ja nicht autistisch, daner frage ich - interessehalber. Unser Schulkind erhält bis dato noch keine Eingliederungshilfe und die Schule weiß weder von dem SBA, noch von dem PG. Uns wurde in einer Beratungsstelle vom SPZ gesagt, dass es unsere Entscheidung wäre, ob wir der Schule davon berichten. Mit dem Jugendamt haben wir gar nichts zu schaffen, weil keine seelische Behinderung vorliegt.

Bei der Rentenversicherung habe ich z.B. Auskunft erteilt, weil die Rentenversicherungsbeiträge für mich als Pflegeperson aufgrund der Höhe der Pflegestunden übernommen werden. Versicherungen: klar, das musste leider sein.

Versorgungsamt weiß natürlich vom SBA, weil sie ihn geprüft/beurteilt haben.
MDK weiß natürlich um den PG, weil sie geprüft/beurteilt haben.

MDK weißbei uns um den SBA, weil wir zuerst den SBA beantragt hatten - dieser also im Vorfeld vorhanden war. Hätte ich jedoch noch keinen SBA für meine Kinder gehabt,hätte ich den GdB nicht extra dort melden müssen.

Der Schule gebe ich dann GdB und den PG bekannt, wenn es für uns relevant wird bzgl Nachteilsausgleiche/Eingliederungshilfe usw.

Ich kenne einen Asperger der das Gym besucht und keine Teilhabeassistenz hat, keine Eingliederungshilfe "benötigt".

Das war der Sohn einer Arbeitskollegin, allerdings liegt das schon eine Zeit zurück.

Hängt es aber nicht auch bei ASS davon ab, welche Behinderungen vorliegen? Seelisch, körperlich, geistig..? Also ob das Jugendamt oder das Sozialamt zuständig ist bzgl Eingliederungshilfe? Und wenn kein Eingliederungshilfebedarf besteht, dann musst du es dort doch auch nicht "melden" oder?

Das du es angeben musst bei Antragstellung ist ja klar, weil es die zuständigen Ämter zur Überprüfung, Bewilligung und Kostenübernahme sind oder?

Sorry die Fragen, aber irgendwie verstehe ich das jetzt nicht.

LG Snow

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Hallo, mein Kind hat einen SBA, er gilt nur 4 Jahre. Beim Pflegegrad überlege ich schon lange, ob ich das beantrage.

Für die weiterführende Schule ist der SBA positiv.

Es weiß die Klassenleitung und die Schulpsychologin und sie nehmen die Notenausreisser an schlechten Tagen nicht so ernst, wenn man sich das Zeugnis anschaut.

Er muss auch nachmittags keine Proben mehr nachschreiben und sowas.

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Hallo,
hast du zusätzlich Nachteilsausgleiche beantragt? Eigentlich bewirkt das nicht der SBA.

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Es gibt in Bayern nur einen Nachteilsausgleich für Legasthenie, das hat er nicht.

Ich habe einen einfach so wegen seiner anderen Behinderung beantragt, nicht bekommen, aber sie bemühen sich im Rahmen der Inklusion.

Die Schulpsychologin hat alle Gutachten, auch mit IQ-Test, da sieht man ja, dass nicht das rauskommt, was rauskommen müsste und wie unterschiedlich die Leistungen sind.

Es sind im selben Fach 1en und 6en geschrieben worden z. B. Das liegt an der Behinderung, normal ist das nicht.

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Auch bei Pflegegrad 1 bekommt das Kind schon Geld. Nämlich 125 Euro für Service und Betreuung.
Und du kannst dir vorher online prima ausrechnen, wo er ca. landen würde.
Denn überhaupt einen höheren PG zu bekommen ist nicht all zu leicht.
Dafür müsste dann auch schon die Mobilität eingeschränkt sein. Und die eigenständige Ernährung.

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Hier muss ich ganz klar widersprechen.
Mir wurde auch immer gesagt (selbst vom Kinderarzt) meine Kinder würden keinen PG bekommen...nun, die Frühförderung hat mich 1 Jahr genötigt, das doch endlich zu beantragen. Meine Jungs haben PG4 und PG2 - BEIDE sind vollkommen mobil (sie haben keinen einzigen Punkt im Bereich Mobilität) und die Ernährung, tja...die wurde zu Zeiten der Pflegestufe noch gut bewertet. Da hatten die Gutachter noch Spielraum bei wirklich schwierigen Kindern mit diagnostizierten Essstörungen (wie z.B. meinem Jüngsten). Damals hatte er allein 80(!) Minuten auf das Essen bekommen. Aber heute gibt es da höchstens 9 Punkte - mehr gibt das System einfach nicht her.
Es zählt immer das Gesamtpaket. Bei meinen Söhnen sieht das so aus, dass es auf die Module 2/3 und 6 immer die Maximalpunktzahl gibt, die Grundpflege landet bei 3/4 der Punkten Mobilität erhält keinen Punkt. Es gibt ein paar Therapien und Medikamente.

Bei Pflegegrad 1 erhält man kein Geld, nur den Entlastungsbetrag.

Autisten haben ihre Schwächen in den Modulen 2/3 und 6 ... und erhalten dort nicht selten Höchstwerte. Das reicht für PG2.

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Es zählt ja nur 2 oder 3. Es werden nie beide gewertet, sondern das mit den meisten Punkten.
Modul 6 macht auch nur 15% der Gesamtpunkte aus.
Ich sage ja nicht, dass es gar keinen PG gibt.
Ich sehe es halt nur bei uns, 2 bekommt man noch häufiger, aber ab 3 wird es schwierig, wenn an nur in 2 von 6 Modellen viele Punkte hat. Und nach Zeit geht es nun mal nicht mehr.

Und das PG 1 kein Pflegegeld erhält weiß ich auch. Aber es sind eben 125 Euro für zusätzliche Betreuung und besser als nix.

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