Lärmbelästigung - was muss man sich "gefallen lassen"?

Ich habe mal eine Frage...
Wir wohnen gegenüber einem Mietshaus, wo mehrmals in der Woche eine Punkband in einer normalen Wohnung, meist bei offenem Fenster, probt.
Wir wohnen allgemein nicht im ruhigsten Wohnviertel, es gibt daneben auch eine laute Kneipe.
Allerdings finde ich diese Bandproben mit den ewig gleichen Takten hintereinander, kurze Pause, wieder das gleiche, furchtbar nervig!
Nun ist ja ab 22 Uhr erst Nachtruhe. Aber wenn man ein Baby und ein Kleinkind hat, dann sollte es ab 20 Uhr schon etwas leiser sein. Und ich frage mich, ob diese Nachtruhe sich auf alle Geräuschpegel bezieht, oder ob eine Bandprobe in einer ungedämmten Wohnung nicht oberhalb eines Levels liegt, was man sich als Anwohner auch VOR 22 Uhr gefallen lassen muss?
Kann man also das Ordnungsamt auch vor 22 Uhr rufen?
Vielen Dank, falls sich jemand auskennt und mal antwortet!!!
Liebe Grüße
Anne

1


Hi,

hier gibt es Infos - zwar für Berlin - aber die werden wahrscheinlich auch anderweitig umsetzbar sein.

http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/wiimm/laerm.html

grüßle

peter

3

#danke#danke#danke

2

hallo!
also für mich heißt nachtruhe auch wirklich ruhe! und davor würde ich auch nur eine gemäßigte "zimmerlautstärke" hinnehmen wollen!
aber eine punkband?!#schock ich beneide euch echt nicht! es gibt sogar gerichtsurteile zum "musizieren". da werden teilweise nur 1h pro tag als angemessen angesehen und der "musikant" muss auch trotzdem rücksicht auf seine umgebung nehmen.
ich würde euch raten, evtl. ein lärmprotokoll anzufertigen und dass dan mal eurem vermieter vorzulegen.
lg - kitty

4

Liebe Kitty,
Danke auch dir.

Die Sache mit dem Vermieter ist das eine, auch eine mögliche Mietminderung wäre drin, löst aber nicht das Problem. Ein freundlicher Brief am betreffenden Haus half auch nichts, leider.
LG Anne

5

ich dachte ja auch nur, dass der vermieter, anstatt eine mietminderung hinzunehmen, dem ganzen aktiv entgegenwirken könnte ...sei es durch ermahnung der "punkrocker" oder zumindest indem er sich mit deren vermieter auseinander setzt - das lärmprotokoll dient ja in jedem fall der besseren beweisbarkeit.
sowas ist jedenfalls nicht okay: wohnraum ist wohnraum und kein "probenraum" - dann sollen sie das wenigstens ordentlich isolieren!
lg - kitty

weiteren Kommentar laden
7

Hallo Anne!

Ich hatte vor einiger Zeit auch so meine Problemchen mit lauten Nachbarn und Baby usw. ...

Schau mal hier:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0189.jsp

Gruß
Back

8

Hallo Anne,

diese 22uhr-Regelung gibt es nicht mehr. Gestern kam von rtl eine sendung rund ums ordnungsamt und da wurde es auch nochmal erwähnt.

Sobald sich ein mieter an lauter musik gestört fühlt, kann er das ordnungsamt einschalten.

Es war die Trendreportage kommt montags immer nach Extra.

LG
Fränzi

9

Danke an euch alle für die Antworten!!

10

Das ist gar nicht zulässig.

Ich würde mit dem Ordnungsamt das Problem besprechen.

Gruß

Manavgat