Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage bezüglich eines "Hauskaufs".
Also, mein Schwiegervater hat ein Haus und da mein Mann und ich kein so hohes Eigenkapital auf einen Schlag haben-kam die Idee auf, ob wir nicht das Haus des Schwiegervaters kaufen könnten und einfach jetzt schon-solange er noch darin lebt- an ihn Raten abzahlen könnten-und dann wenn er es nicht mehr will oder zu alt wird den Rest bezahlen.
Kann man sowas denn machen ?
Welche Verträge braucht man dann?
Worauf sollte man achten ?
Und wie sieht es mit den Geschwistern aus, die ja auch erbberechtigt sind ?
HILFE !!!
Hauskauf innerhalb der Familie ? Geht das ?
Also das sind jetzt Antworten einer ahnungslosen Nichtjuristin, garantiere für NICHTS!
Kann man sowas machen - prinzipiell ja.
Schauen wir es also so an. Person A will ein Haus kaufen, das Person B besitzt, will aber nicht gleich einziehen.
Also muss ein Preis festgelegt werden, den Person A Person B zahlen muss - in eurem Fall muss man auch Monatsraten festlegen.
Das Erbe sollte kein Problem sein - das Haus wird ja letztendlich ganz normal verkauft, also geht der Erlös in die Erbmasse über. Das Haus gehört ja nachdem ihr es abbezahlt habt ganz normal euch.
Dann müsst ihr noch regeln, dass Person B Wohnrecht hat, bis er ausziehen will. Das ist schon eher schwierig, weil ihr da ja keinen festen Termin ansetzen könnt.
Ist schon etwas vertrackt, deshalb würde ich euch raten mal mit einem Anwalt zu reden, der dann auch die Verträge aufsetzt.
Hallo,
finde ich auf diesem Weg schwierig. Was wenn er gar nicht raus will? Wenn es mal streit gibt? Wieso wollt ihr ein Haus kaufen, dass ihr nicht bewohnt? Wenn ihr zu eurer Miete Raten abzahlen könnt, könnt ihr doch das Geld auch irgendwo anders hin sparen oder?
Wir kaufen auch das Haus von meinem Papa ab. Es wurde geschätz und mir wird davon ein Erbanteil abgezogen. Wir hätten für einen Neubau gerade auch noch nicht das Geld und so kommen wir zu einem schönes Häuschen . Mein Papa hat das Haus von meinem verstorbenen Opa übernommen, weil es viel kleiner ist.
Es wird alles beim Notar festgeschrieben und meine Geschwister wissen auch über alles bescheid. Bei uns sind keine Bedingungen daran geknüpft, dass war mir sehr wichtig. Wir können dann tun und lassen was wir wollen.
LG
Sowas geht sicher.
Ihr solltet mit einem Notar reden.
Der SV bekommt ein lebenslanges Wohnrecht. Das hat einen bestimmten Gegenwert (ergibt sich aus seiner Rest-Lebenserwartung, da gibt es Tabellen usw.). den würdet Ihr vom Kaufpreis abziehen, den ihr bezahlt.
M.E. einfacher wäre es dann, wenn Ihr es dann so macht, daß Ihr den Kaufpreis per Kredit finanziert, das Haus geht auf Euch, der SV hat das Geld und ihr bezahlt den Kredit ab. So wäre gegenüber den anderen Erben alles klar geregelt. Und Ihr könntet sogar, wenn sich Eure Lebensumstände ändern (Umzug) usw. das Haus wieder verkaufen, natürlich behält der SV sein Wohnrecht.
Entschließt er sich, früher auszuziehen, müßt Ihr Euch halt wieder einigen, wie Ihr das regeln wollt.
LG
Ich bin auch kein Fachmann, aber ich denke schon daß das geht. Am Besten einfach mal bei einem Anwalt/Notar nachfragen.
Ihr könntet euch natürlich das Haus auch überschreiben und dem Schwiegervater ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, allerdings weiß ich nicht wie das dann mit dem Pflichtteil für die Geschwister aussieht. Schätze der müsste ausgezahlt werden.
Aber wie gesagt, lieber mal bei einem Fachmann schlau machen als wild spekulieren