@Grundstückskauf: Erschließungskosten?!

Hallo!!!

Eigentlich wollen wir am DO den Notarvertrag für unser Grundstück unterschreiben, ABER:

jetzt sind wir uns momentan unsicher, weil wir nochmals den Notarvertrag durchgesehen haben. Es gibt 2 Probleme:

1. Das Grundstück wird über den Vermittler SPK vom Eigentümer = Stadt verkauft. Das Grundstück wurde als "voll erschlossen" angepriesen. Als wir es reserviert haben, erfuhren wir, dass auf den qm-Preis nochmals 6,40€-Kanalkosten drauf kommen. Ok, haben wir geschluckt. Dann dachten wir eigentlich, dass im Notarvertrag der Endpreis steht.

Auf dem Ansschreiben steht: Grundstückspreis inkl. Kanal- und Straßenerschließungskosten. Im Vertrag allerdings, dass noch Gas-/Wasser- und Strom- sowie Kabelerschließung hinzukommen. Muss ich also noch zusätzlich bezahlen, dass die diese Leitungen überall im Neubaugebiet verlegen. Und wenn ich weder Gas noch Kabel benötige?

Mit welchen zusätzlichen Erschließungskosten muss ich denn dann noch rechnen? Wann werden die dann fällig? Habt ihr Erfahrungen mit diesen Kosten/ ähnlicher Situation?

Ich finde das total unübersichtlich und blick nicht mehr durch?! ?( Wir rechnen mit max. 5000 mehr (nur Erschließung!) Uns ist schon klar, dass wir ca. 20000 an Nebenkosten rechnen müssen!

2. Wir sollen das Grundstück kaufen, also den Notarvertrag unterschreiben, aber der Bauplatz (das ganze Gelände =Sportplatz) ist noch überhaupt nicht vermessen. Wir haben zwar ca.Angaben (Grundstücksfläche und Größe in qm). Aber wir planen ja jetzt unser Haus. Was ist, wenn es nach der Vermessung überhaupt nicht gebaut werden kann (zu geringe Grenzabstände,...) Im Vertrag steht, dass bei Änderungen der Grundstücksgröße der Preis angepasst wird. Aber wir wollen ja nun keine Änderung?! :irre:

Was tun? Den Notartermin verschieben und an den Kauf Bedingungen knüpfen, also, dass z.B. vermessen sein muss.

Was meint ihr? :?:

Sorry, dass es so lang war, aber ich komme da nicht weiter!

Ganz lieben Dank schonmal für eure Antworten! :wave:

grummel

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Hallo
also so ganz fit bin ich in den Sachen auch nicht. ABer so wie es aussieht, war die "WErbung" der Stadt und damit euer geplanter Kauf wohl vor allen endgültigen Fertigstellungen. Wenn es heißt Kaufpreis voll erschlossen, dann sollten zumindest Wasser/Strom/Telekom da sein. Straße ist klar, das dauert und wird meißtens erst später gezahlt( War so bei meiner Cousine, Straßenfertigstellung kam, da waren die schon 4 jahre im Haus)
Falls Bedenken sein sollten, laßt euch einen Passus in den Kaufvertrag schreiben, dass "das Grundstück auf jeden Fall bebaut werden kann, ansonsten ist der Vertrag ungülig" So stand es bei uns damals drin, weil wir ein Grundstück (Wiese = Baulücke) erworben hatten. fragt doch bei der Stadt nochmal in Ruhe nach, auch wegen der evtl. Größe. GEbt eine Mindestgröße an und auch Max. Größe die ihr gerne haben wollt, nicht das es nachher nicht passt.
Denke, dass ihr im Moment wohl am längeren Hebel sitzt, da es wohl nicht so viele Kauflustige gibt aufgrund der Krise und ihr somit in Ruhe nochmal alles überlegen könnt.
schönen sonnigen Tag noch
elke
Sorry wenn lang und vlt. etwas verwirrt...

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Hallo,

eigentlich müsste Euch der Notar beraten, denn er muss die Voraussetzungen ja für den Abschluss eines Kaufvertrages gut kennen. Normalerweise zahlt man als Grundstückbesitzer nur, wenn Wasser-/Abwasserleitungen gelegt werden und die Straße erneuert wird. Für Strom- und Gasleitungen, Kabel- und Telekomleitungen muss man eigentlich nichts bezahlen. Anders sieht es hier natürlich mit den Hausanschlüssen aus; die kommen gesondert, weil die ja erst gelegt werden auf Wunsch des Bauherren. So kenne ich das. Insofern könnte das damit gemeint sein, damit die Stadt abgesichert ist, denn solche Erschließungskosten sind in der regel nicht im Kaufpreis enthalten. Ein Grundstück gilt ja dann als voll erschlossen, wenn alle Leitungen in der Straße vorhanden sind.

Wegen der Vermessung kann ich Eure Sorge schon verstehen. Allerdings müsstet Ihr ja ca. Werte von Länge und Breite haben und insofern gut abschätzen können, ob die Abstandsflächen von 3 m ausreichen. Zur Straße kann man auch mit 1,5 m in den Straßenraum gehen mit der Abstandsfläche, so dass man 1,5 m von der Grenze entfernt bauen kann. So kenne ich das aus Brandenburg. Wenn ihr also Länge x Breite ungefähr kennt (die Bauflächen werden ja eventuell auch durch B-Plan ausgewiesen sein) dürfte die Vermessung keine großartigen Änderungen ergeben. Einen Bauantrag könnt ihr ja sowieso nur einreichen, wenn alles richtig vermessen ist.

Ansonsten wirklich den Notar fragen; dafür bekommt er schließlich auch kein ganz schlechtes Honorar ;-).

Gruß danaz

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Ganz lieben Dank für die hilfreichen Antworten!

Wir, aber auch die Sparkasse als Vermittler bzw. der Notar sind da wohl etwas schnell/voreilig.

Nur die Stadt ist da etwas hinten dran, naja, die Fußballsaison (Neubaugebiet auf dem ehem. Sportplatz) lief ja noch bis heute.

Die Erschließung soll ab Juli losgehen?!

Hab ich also richtig verstanden, dass die Stadt dafür sorgen muss, dass die Leitungen zumindest fertig liegen und wir nur ab unserem Grundstück dafür zahlen müssen?!

Aber warum steht dann im Vertrag ausdrücklich, dass mit dem angegebenen Preis Kanal und Straße abgegolten sind.

Hab jetzt mal eine bekannte Anwältin befragt, die soll sich das nochmal durchlesen.

Wir werden wohl für Do sagen, dass die Finanzierung noch nicht 100% ist und wir so auch nicht ganz mit dem Vertrag einverstanden sind.

Können wir uns des Grundstücks dann trotzdem sicher sein? Eine Vormerkung im Grundbuch dauert wohl auch?

Viele Grüße, grummel