Hallo,
mein Anliegen steht schon oben.
Wir haben vor 2 Jahren ein Haus gekauft, 5 Jahre alt und gut gepflegt.
Jetzt haben wir ein Problem mit der selbstbegossenen Terrasse des Vorbesitzers.
Wir haben die Fliesen entfernt und wollten Steinplatten legen, da haben wir festgestellt, daß die Betonplatte nur max 15 cm dick ist und direkt auf das Erdreich angebracht wurde. Folglich ist sie feucht und eigentlich nicht zu gebrauchen.
Jetzt meine Frage: in wie weit können wir die anfallenden Kosten beim Vorbesitzer geltend machen?
Danke fürs Zuhören und die Antworten
Nach Hauskauf Mängel entdeckt
Hallo,
meint ihr die Bodenplatte des Hauses oder die Betonplatte der Terrasse?
Wenn es die Bodenplatte des Hauses sein soll, dann würde ich da mal einen Gutachter ranlassen, sieht nach Pfusch aus!
Gruß
chili
Es geht um die Betonplatte von der Terrasse, die er selbst gemacht hat.
Ihr wollt nicht ernsthaft, jetzt nach 2 Jahren den Vorbesitzer belangen, weil er die Terrasse nicht zu Eurer Zufriedenheit angelegt hat?
Hat er Euch irgendwelche anderen Eigenschaften der Bodenplatte zugesichert?
Gruß,
W
Es geht hier nicht um unsere Zufriedenheit sondern darum, daß er etwas anderes behauptet hat.
Nämlich daß der Untergrund der Terrasse frostfrei gegründet worden ist und entsprechende Stärke hat.
Er hat nicht die Wahrheit gesagt.
Wir müssen den Schaden beheben und meine Frage war, ob wir ihn belangen können oder nicht.
könnt ihr wahrscheinlich.
ein nachbar hatte ein haus mit verschwiegenen mängeln gekauft, zudem gab es einen illegalen anbau, also ohne baugenehmigung, den der käufer aber als wohnfläche gekauft hat und nicht als nutzfläche.
es war beschiß.
der käufer hat geklagt und es dauerte alles ca. 2 jahre bis der verkäufer die hütte wieder zurücknehmen muß.
(sie steht jetzt wieder zum verkauf ;- ) ).
wahrscheinlich war bei ihm aber beschiß mit dem anbau maßgebend. das vermute ich jedenfalls.
Hallo,
das ihr da an den Vorbesitzer rantreten könnt bezweifel ich ernsthaft.
Ganz erlich ich als Verkäufer würde Dir einen Vogel zeigen wen Du nach zwei Jahren bei mir ankommen würdest.
Hättest Du es genau wissen wollen hättest Du vor dem Hauskauf einen Gutachter "durchs Haus jagen müssen"
Klopp die Terasse halt auseinander es ist blos die Terasse.
Wen Du es aber ganz genau wissen willst dann schau in Deinen Kaufvertrag dort müsste es drin stehen. In unsrem steht sowas wie gekauft wie gesehen wir hätten also keine Chance.
lg dore
ich persönlich kann immer nicht nachvollziehen wie man ein haus kaufen kann OHNE gutachter.
aber es tun ja sehr viele. glaube kaum das ihr an den vorbesitzer heran treten könnt oder habt ihr irgendwas schriftlich was die terasse anbelangt?
nein? pech gehabt
wenn wir uns mal ein haus kaufen SOLLTEN was ja nicht wenig kostet sondern wo man in der regel seine ganzen finanziellen ersparnisse reinsteckt und schulden macht würde ich das N I E ohne gutachter machen... die paar kröten mehr machens dann auch nicht mehr fett und die sache ist sicherer.
es gibt dinge, die man erst auseinanderreißen muß,
um sie zu "begutachten"
meinst du, ein gutachter kann bei geschlossener decke sehen, ob oder wie stark zb die balkenköpfe angegammelt sind?
ich denke auch nicht, daß er erstmal auf der terasse die fliesen hätte abhauen dürfen....usw.
auch ein gutachter kann nur sehen, was sichtbar ist,
kann beurteilen, wenn er folgen sieht.
mutmaßungen nützen ihm auch nichts.
Also bei Privatkauf, heißt nicht von einer Firma ohne eigenen Gutachter.
Gilt halt immer noch, gekauft wie gesehen.
Wenn du nichts schriftliches hast, kannst du dir gleich deine Klage übers Klo hängen.
Wie schon gesagt, es geht um die Terrasse, nicht um das Haus.
Das Haus wurde von einer Firma gebaut und schlüsselfertig übergeben.
Mit keinem Wort habe ich erwähnt, daß kein Gutachter vor dem Kauf das Haus gesehen hat. Im Gegenteil.
Aber es ging um das Haus uns nicht nicht um die Terrasse.
Uns war von Anfang an klar, daß wir die Terrasse verändern werden. Demnach haben wir da nicht besonders drauf geachtet.
Vielen Dank für eure Antworten.
Tja, wenn Ihr jetzt im Nachhiein so pingelig seid und finanzielle Ansprüche habt, hättet Ihr auch für die Terrasse ein Gutachten erstellen lassen müssen...
sorry, ich finde es ziemlich daneben, nach zwei Jahren jetzt Ansprüche zu stellen, obwohl Euch bewußt war, dass er die Terrasse selbst angelegt hat und diese nicht von einer Firma erstellt wurde.
Gruß,
W
Hi,
ich denke die einzige Möglichkeit ist dem Verkäufer arglistige Täuschung nachzuweisen. Dies wird wohl nur möglich sein, wenn die Aussage des Verkäufers bezüglich der korrekten Ausführung der Terasse EINDEUTIG beweisbar ist. Alleine Deine Aussage und die Deines Partners wird hier nicht reichen. Du benötigst dies scwarz auf weiss und/oder zusätzliche Zeugen (am besten unabhängige Dritte die dies vor Gericht aussagen können)
Ansonsten hast Du (leider) Pech
grüßle
peter
PS: Sei froh das der "Spezialist" nur die Terasse gemacht hat.
Ihr Schlauberger. Die Threaderstellerin erwähnte nicht, ob sie einen Gutachter hatte oder nicht. Diesen Mangel hätte auch ein Gutachter nicht feststellen können. Er wird nämlich kaum die Fliesen abhämmern und die darunterliegende Bodenplatte aufmeiseln um sich den Untergrund anzusehen...
manche glauben aber an den gutachter mit röntgenblick
Da kann man doch Bohrungen und Grabungen starten bzw. das Ganze röntgen lassen...Erzähl nicht, dass man Fundamente nicht prüfen kann, wenn man entsprechend zu investieren bereit ist :)
Gruß,
W
ich muss lachen.... nimms nicht böse....
15 cm massiver Beton sollte reichen- manche Einfamilienhäuser haben nicht mehr....
nein- Ernst.
Er HATTE Fliesen? Das heisst die waren im Dickbett verlegt? Sind NICHT hochgefroren in 5 Jahren?
Und jetzt wollt ihr also Platten.
Ich versteh das Problem nicht wirklich.
Was hindert euch daran die Platten zu legen zumal sie doch lose auf Tellern verlegt werden? Warum ist die Platte nicht zu gebrauchen?
wie gesagt: ich versteh es noch nicht.
Ihr könnt natürlich die Platte auch einmal bitumös vorstreichen und dann ein paar Bahnen Teerpappe draufschweissen- ich wüsste nur nicht warum....
lg
Petra