Ungeputzte Fenster bei Auszug ein Mängel???

Mein Mann ist Ende Januar aus seiner Zweitwohnung in Hamburg ausgezogen.
Übergabe wurde gemacht......es wurde nix bemängelt, ausser das mein Mann vergessen hat den Herd zu reinigen.
OK.....gibt er zu - hat er echt vergessen.

Heut nun kam ne Art Abrechnung, wegen der noch offenen Kaution.

Da wurd angerechnet:

30 Euro für Reinigung der verdreckten Spüle und des Herdes.

Und jetzt kommts....
50 Euro für Reinigung der Wohnzimmerfenster!!!!!

Er hat laut Mietervtrag die Wohnung halt besenrein zu übergeben!
Ist das rechtens.....das die dafür Geld kassieren weil keine Fenster geputzt waren?

Und was auch echt der Bruner ist:
Von der Kaution werden weiterhin 150 Euro einbehalten, wegen möglicher Nebenkosten!

Es geht hier um mögliche Nebenkosten für 1 Monat - und in diesen NK sind weder Wasser und Strom, noch Gas drin, denn die zahlte er direkt!

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Zu der Kaution.
Er kann froh sein das er überhaupt schon anteilig die Kaution bekommt.
Der Vermieter hätte auch bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung mit der Auszahlung der Kaution warten können.

Ich kenne es auch so, das die Fenster vor Übergabe geputzt werden sollten. Aber wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung.

LG Ina

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Er kann froh sein das er überhaupt schon anteilig die Kaution bekommt.
Der Vermieter hätte auch bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung mit der Auszahlung der Kaution warten können.

Blödsinn, der Vermieter darf die Kaution nur maximal in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung einbehalten.
Wenn überhaupt.
Wenn also z.B. der Mieter jahrelang Guthaben hatte, ist es wohl nicht abzusehen, dass er diesmal nachzahlen muss.

Genauso, wenn der Mieter z.B. nur Nachzahlungen in Höhe von max. 100 Euro hatte, darf der Vermieter eben nur die 100 Euro einbehalten!

Der Rest ist - nach Abzug aller erlaubten Kosten - sofort an den Mieter auszuhändigen.


Sandra

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im Jahr 2007 musste er NK nachzahlen in Höhe von etwas über 12 Euro!

Und nun behalten die 150 Euro ein für evtl. auftretende NK-Nachzahlungen für 1 Monat!!!!!


Im übrigen steht im Vertrag Kaution auf Sparkonto mit 3monatiger Kündigungsfrist, und Rückzahlung dann halt so schnell wie möglich, mit evtl. Einbehalt einer gewissen Summe wegen gemachter Schäden oder so.

Schäden sind aber keine!

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Wenn im Mietvertrag besenrein steht bedeutet es er hat die Wohnung besenrein zuübergeben. Also nur fegen. Fenster putzen gehört nicht mit dazu.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung mit Mieterschutz, oder seit ihr im Mieterschutzverein? Wenn ja, frage da nach.

Weil bei uns war das auch so, wir haben recht bekommen.Also das Fensterputzen nicht zu besenrein gehört.

Lg

Marion

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Ach noch was wenn dein Mann die Mängelliste ohne Mängel unterschrieben hat, hat der Vermieter keine Chance.

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auf der Mängelliste stand der ungeputzte Backofen.

von ner verdreckten Spüle stand nix drauf, da wurd nix bemängelt.
Und schon gar nicht nen ungeputztes Fenster.

Als er damals einzog war ja auch nix geputzt....da wars auch nur besenrein!

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Das ist nicht in Ordnung, was der Vermieter da macht.

Er hat die Kaution schnellstmöglich an den Mieter auszuzahlen und darf nur bei einer zu erwartenden Nachzahlung der NK einen Teil einbehalten. Nämlich so vie, wie voraussichtlich als Nachzahlung zu erwarten ist.

Wenn die Wohnung besenrein zu übergeben ist, dann muss er nur fegen, bzw. saugen. Mehr nicht.

Dreckige Fenster, oder ein dreckiger Herd sind sicher kein Mangel. Es sei denn, das ist so versifft, dass es absolut unbenutzbar geworden ist. Aber nur, weil die Sauberkeit des Herdes nicht den Erwartungen des Vermieters entspricht ist das an sich noch kein Mangel.
Ok, nun hat dein Mann dafür unterschrieben, von daher wird er aus der Nummer nicht mehr raus kommen.
Aber gegen die Fensterreinigung würde ich angehen.

Schreibt dem Vermieter, dass ihr gegen die Reinigung der Fenster Widerspruch einlegt. Immerhin hätte er euch, sofern denn ein Mangel aufgetreten wäre selbst die Möglichkeit geben müssen, diesen Mangel zu beseitigen.
Ausserdem steht im Übergabeprotokoll, dass die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.

Setzt dem Vermieter eine angemessene Frist, bis wann er die 50 Euro und den Großteil der Kaution auszuzahlen hat (wenn er die letzten Male so um die 12 Euro nachzahlen musste, dann ist jetzt eine Sicherheit von höchstens 50 Euro angemessen). Im der Regel sagt man 14 Tage.
Sollte er bis dahin das Geld nicht überwiesen haben, dann droht ihm rechtliche Schritte an.

Wenn er das Geld dann nicht überweist, dann schickt ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Summe (das sind dann die rechtlichen Schritte, weil ein Mahnbescheid rechtskräftig ist).

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Das mit dem Herd ist auch ok, hat mein Mann ja eingesehen....er hats schlichtweg vergessen das Blech zu putzen.

Die Spüle, die ja nun plötzlich angeblich auch verdreckt ist, hatte lediglich ein paar Wasserflecken.
Mein Mann hatte sie geputzt, also abgewischt, danach aber noch mal das Wasser angehabt....die Spüle wurde halt nicht "poliert" - war aber sauber.

Das mit dem Fenster.....als er einzog gabs nen Protokoll wo drin steht das die Scheibe nen kleinen Riss hat.
Darum musste man halt vorsichtig putzen, und an der Stelle nicht so stark aufdrücken.
Das Fenster war zwar nicht frisch geputzt bei Übergabe, aber auch nicht so verdreckt das man nicht mehr rausschauen konnte.

Da letzten Sommer ein Wespennest vorm Fenster war hat mein Mann ein Fliegengitter angebracht - dieses hatte er nicht entfernt!
Aber auch dieses wurde nicht bemängelt bei Übergabe!

Echt nen Witz wo die Versuchen Geld raus zu schlagen.......

Werd mal einen höflichen Brief aufsetzen für die Hausverwaltung.......