hallo
meine mutter möchte ihr haus verkaufen, die dame die es kaufen will, möchte auch selber drin wohnen. nun will die mieterin aber nicht einstimmen. sie wohnt über 5 jahre da, es sollte ein aufhebungsvertrag geschlossen werden und sie hätte dann 6 monate zeit, um sich was neues zu suchen, den will sie aber nicht unterschreiben...
nun will die käuferin des hauses die kaufvertrag nicht unterschreiben, bis die mieterin den aufhebungsvertrag unterschreibt, da die käuferin natürl. angst hat, die mieterin evtl .nicht loszuwerden.
kann man da jetzt irgendwas machen? wo kann ich mich erkundigen?
glg niki
HAUSVERKAUF mieter weigert sich, kennt sich jmd aus
Hallo, nein, du kannst nichts machen. Beim Verkauf übernimmt die Käuferin die bestehenden Mietverhältnisse. Sie kann lediglich auf Eigenbedarf kündigen (also die neue Besitzerin) oder deine Mutter kann an deren Vernunft appelieren und zB anbieten, Maklerkosten und Umzug zu übernehmen.
Hat Deine Mutter schlechte Karten. Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer tritt also in den Mietvertrag ein.
Die Käufer können wegen Eigenbedarf kündigen, müssen dies aber gut begründen können, haben lange Kündigungsfristen und der Mieter kann das Verfahren auf verschiedene Weise unendlich in die Länge ziehen. Deshalb kauft auch kaum jemand ein vermietetes Haus außer als Kapitalanlage.
Deine Mutter hat nur die Chance, ihre Mieterin zu bestechen, d.h. sie zahlt ihr eine Summe über die man sich einigen muß, damit die Mieterin den Aufhebungsvertrag unterschreibt.
gruß, schwarzbaer
Sie kann ihr das Ganze nur schmackhaft machen, indem sie Geld anbietet und/oder ne alternative Wohnmöglichkeit.
Zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, funktioniert nicht.
Gruß,
W
Du kannst ihr eine fette Abfindung anbieten. Wenn sie nicht will: Pech gehabt.
Gruß
Manavgat
meine mutter muss das haus auch verkaufen, um ihre schulden abzuzahlen, kann man da was machen?
Das interessiert die Mieterin nicht. Warum auch?
Gruß
Manavgat
reduziert den kaufpreis um 5 bis 10tausend - dann soll die käuferin wg. eigenbedarf kündigen. sie hat gute karten - und ihr kein problem.
Oder im Vorfeld diese 5 bis 10-Tausend Euro dem Mieter als Abfindung anbieten. Das könnte unter Umständen auch erfolgreich sein und die Käuferin spart sich die Klage wegen Eigenbedarf.
aus diesem grund verkaufen sich vermietete äuser eben einfach schlechter bzw. nur preiswerter.
der vorschlag, der mieterin geld anzubieten, damit sie auszieht,
kam ja schon mehrfach.
Hi,
Deine Mutter sollte sich bemühen eine vergleichbare Wohnung zu finden und die evtl anfallenden Makler + Umzugskosten übernehmen. Darunter geht nichts und steht meiner Meinung auch der Mieterin zu.
Sollte allerdings auf eine weitere Zahlung spekuliert werden, könnte man evtl fallenlassen das ihre Weigerung die Aufhebung zu unterschreiben eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu Folge hätte. Bei einer Zwangsversteigerung hat der Ersteigerer grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf. Das würde bedeuten das die Mieterin in diesem Falle ganz leer ausgehen würde.
Vielleicht läßt sich sich dann bei Übernahme der Kosten dazu überreden.
grüßle
peter
JAAAA, man muss ihr eine nette ABSTANDSZAHLUNG anbieten...sonst ist man das ding nur schwer los...