Sorry, ich bins nochmal.
Wenn ich ein Haus kaufe und dieses vermietet ist, aber im NOtarvertrag drin steht: Haus wird mietfrei übergeben! Ist es dann sicher, dass die Mieterin auszieht?
Dann müsste es doch so sein, dass der Kaufvertrag nichtig ist, wenn die Mieterin nicht auszieht oder?
Lg Kuschl
Haus vermietet.....!!! Hilfe!
Hallo Kuschl,
der Kaufvertrag muss nicht unbedingt nichtig sein.
Ich würde eine Kaufpreiszahlung vom Zeitpunkt der Mietfreiheit abhängig machen, also erst zahlen wenn der Mieter ausgezogen ist. Auch kannst du eine Frist in den Vertrag einbringen, ist das Objekt bis zum .... nicht mietfrei, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten.
Am Besten ist es der Vermieter legt euch einen Auflösungsvertrag zu dem Mietverhältnis vor - vom Mietger unterschrieben - oder eine Bestätigung des Mieters, dass er zum ... auszieht, sprich die Whg. gekündigt ist.
Es ist nicht so, dass durch den Verkauf des Hauses der Mietvertrag hinfällig ist. "Kauf bricht nicht Miete". Auf Eigenbedarf kündigen kann sich sehr laaaaaaaaaaaaaaange hinziehen.
Gruß,
dolfan96
"Haus wird mietfrei übergeben!"
Mietfrei kenne ich nur in der Bedeutung: ohne Miete, also umsonst. Macht in diesem Zusammenhang nicht wirklich Sinn. Du solltest also unbedingt mit dem Notar klären, was damit gemeint ist und es genauer formulieren lassen.
Quatsch! "Mietfrei" wird bei Immobilien immer in dem Sinn benutzt, dass das Objekt nicht vermietet ist. Auch in Gutachten wird meist der "Wert für den mietfreien Zustand" angegeben.