angemeldete Haushaltshilfe - was bei Krankheit u. Urlaub?

Hallo,

ich habe eine Putzhilfe gefunden und nach 4 Wochen "Probeputzen" möchte ich sie jetzt gerne anmelden.#huepf

Dazu meine Frage:
Steht ihr dann ein bezahlter Urlaub zu? Oder muss ich die Zeit in der sie (natürlich abgestimmt) nicht putzt auch nicht zahlen? Zahle ich dann für diese Zeit nur die Sozialabgaben?

Und wie ist es mit Krankheit? Wenn sie nicht kommen kann - muss ich diese Woche dann auch nicht zahlen?

Bisher habe ich ihr den vereinbarten Lohn wöchtenlich in bar gegeben. Oder wäre das besser per Überweisung/Dauerauftrag?

Danke für Eure Hilfe
bumbel

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Hallo,

sie hat die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer. Anspruch auf bezahlten Urlaub, bezahlte Feiertage und bezahlte Kranktage (bis zu 6 Wochen).

Wie du ihr den Lohn auszahlst, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass du es dir quittieren lässt, wenn du ihr Bargeld gibst.

Gruß
Sassi

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#danke für Deine Antwort.

Schließe ich dann einen extra Arbeitsvertrag mit ihr? Wo dann der Urlaubsanspruch drinsteht und das "Verhalten bei Krankhkeit" (z. B. ab wann ich ein ärtzliches Attest sehen möchte)?#kratz

In dem Anmeldeformular für die Minijobzentrale ist das ja alles nicht geregelt...

Gibt es Musterverträge? Wenn ja - Wo?#schwitz

Alles garnicht so einfach - jetzt muss ich nicht mehr (viel) #putz - dafür hat man andere "Probleme"....

bumbel

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Hallo,

also ich würde einen Vertrag mit ihr schließen. Musterverträge gibt es sicher auch, aber da weiß ich nicht, wo.

LG
Sassi

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Hallo Bumbel,

wenn's auch nicht im Anmeldeformular steht: auf der Website der Minijobzentrale findest du Informationen zum Arbeitsrecht, also auch was Urlaub betrifft (mind 4 Wochen, d.h. wenn sie einmal pro Woche kommt, darf sie pro Jahr in Absprache mit dir 4mal bezahlt freinehmen) und Krankheit (normaler Zahlungsanspruch ab 4 Wochen nach Arbeitsbeginn, aber du kannst eine Ausleichszahlung von der MJZ beantragen).

Bei einzelnen Krankheitstagen ist das in der Praxis so, dass es vom Vertrag abhängt: wenn ihr vereinbart, dass sie nach Absprache 1x die Woche kommt, du rufst sie am Montag an, sie ist aber krank und ihr vereinbart, dass sie am Donnerstag kommt, kriegt sie für Montag nichts bezahlt. Wenn ihr vertraglich regelt, dass sie jeden Montag von 10h-12h kommt und sie ist am Montag krank, musst du die Zeit bezahlen.

Liebe Grüße,
Dany