Habe eine Frage!
Und hoffe, hier ist jemand von Euch, der mir eine Antwort geben kann und mich ein wenig beruhigen kann.
Wir wohnen in einer 100qm Wohnung seid 1 Jahr und möchten gerne Kündigen. Wir haben lt.Vertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wir haben eine Staffelmiete mit einer jährlichen Erhöhung von 2% auf bis nach 60 Monaten incl. Erhöhung für die Garage.
Jetzt habe ich gelesen, dass Staffelmietverträge nicht so einfach zu kündigen sind wenn dieses vereinbart ist. Bei uns steht jetzt nicht wirklich eine Vereinbarung drin. Es steht wortwörtlich unter
Mietzeit:
Die Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Dann kommt der Posten mit Staffelmietvereinbarung:
Miete muss jeweils 1 Jahr lang unverändert bleiben. Dann wird die Wohnung und die Garage tabellarisch aufgestellt mit der Erhöhung 2010/2011 etc. auf bis zu 5 Jahren.
Es steht in unserem Vertrag jetzt nicht dabei, dass wir verpflichtet sind, hier 5 Jahre zu wohnen. Oder das eine Kündigung ausgeschlossen ist in dieser Zeit von seiten des Mieters.
Aber die Staffelmiete ist aufgelistet...
Was ist nun? Können wir Kündigen mit einer 3-Monats-Frist - oder sind wir jetzt auf 5 Jahre gebunden? Es ist kein Satz o.ä. der hier steht, dass wir uns verpflichten, fünf Jahre hier zu bleiben...
Steh echt auf den Kopf gerade...Das kann doch nicht sein, dass wir so einen Fehler gemacht haben,oder??
Bitte helft mir und nicht böse sein, dass ich hier poste, aber drüben bekomme ich keine Antworten...
Ihr seid hier immer so lieb und hilfsbereit
Weiß, es gehört nicht hierher!Btr. Staffelmiete /Kündigungsfristen..
Hallo,
ihr könnt mit einer Frist von 3 Monaten den Mietvertrag kündigen.
Die Staffelmietvereinbarung hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun und sofern ihr nicht ein Kündigungsauschluß von einen Jahr o.ä. im Vertrag zu stehen habt, könnt ihr mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Hier im Forum gibt es übrigens die Rubrik Haushalt & Wohnen. Da wäre deine Frage besser aufgehoben gewesen.
LG
Sylviee
Hallo
Ich kenne zwar solch Staffelmietverträge gar nicht, aber es wäre ja nen Ding wenn man 5 Jahre wohnen müsste, bevor man kündigen kann...
"Die Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer gesetzlichen Frist gekündigt werden. "
Dem Satz zu folge kannst du aber sofort kündigen, mit der 3-monatigen gesetzlichen Kündigungsfrist.
LG Jenny
Hallo,
keine Sorge, ihr habt nur 3 Monate Kündigungsfrist.
Staffelmiete gibt es oft im Zusammenhang mit befristeten Mietverträgen und diese sind glaub ich nicht zwischendrin einfach kündbar, aber ihr habt eindeutig einen unbefristeten Mietvertrag.
LG
Hi!
1. Soviel ich weiß, aber da bin ich mir nicht ganz sicher, sind Staffelmietverträgte mittlerweile nicht mehr gültig!
2. Wir hatten auch einen Staffelmietvertrag, welcher auf unbestimmte Zeit lief. Habt ihr da was drin stehen, dass der Mietvertrag zwar generell auf unbestimmte Zeit läuft, ihr aber Euch für x Jahre festgelegt habt, drin zu bleiben?
Bei uns waren es damals 3 Jahre, die wir uns festlegen "mussten". Danach lief der Vertrag zwar unbefristet weiter, konnten jedoch mit einer 3-monatigen-Kündigungsfrist jederzeit raus.
Ausnahme für eine Kündigun innderhalb der 3 ersten Jahre waren:
Schwangerschaft (mit Kind wäre die Wohnung zu klein gewesen),
oder Umzug aus beruflichen Gründen
oder Arbeitsverlust und somit keine Möglichkeit mehr, die Miete zu bezahlen.
Aber mach Dich mal noch genauer schlau, denn mir wurde damals schon gesagt, dass diese Verträge keine Gültigkeit mehr besitzen!
LG
Nina