uneinsichtiger nachbar ....

hallo an alle hausbesitzer,

wir haben da ein kleines problem mit unserem nachbarn. wir haben mit baugenehmigung auf grundstücksgrenze eine wand zum unterstellen von holz und gartenmöbeln errichten dürfen. da hat unser nachbar uns schon eingiges vorschreiben wollen, wonach wir uns auch einigermassen gerichtet haben. nun baut er aber an unsere wand einen holzunterstand (alles aus holz) zwar etwas weg von unserer wand, aber mit einem ca 80 cm breiten dach, lang ist das Dach ca 10 m. das dach wurde aber mit neigung in unsere richtung aufgesetzt. wir haben unser dach extra in unsere richtung geneigt, damit das wasser nicht auf sein grundstück läuft. was macht er genau das gegenteil. wenn es regnet läuft das wasser genau an unsere wand beziehungsweise spritzt es dran. wir haben ihn schon zweimal gebeten, er solle doch wenigsten eine dachrinne anbringen, er meinte aber nur, für das bisschen wasser brauch man keine rinne.

was haltet ihr davon, wie sollen wir vorgehen? wie kann man nur so uneinsichtig sein! Ar......lo...!!

Wollen am Montag mal zum bauamt und unsere lage schildern, mit bildern und so weiter.

Vielen DANK

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Hallo,

ich verstehe Dein Problem nicht so ganz. Was ist schlimm daran, daß das Wasser auf Euer Grundstück läuft? Wenn's regnet, wird doch sowieso alles naß. Ist echt nicht böse gemeint, aber mir ist wirklich nicht klar, wieso es deshalb Streit gibt.

Fröhliche Grüße von Swety

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weil das wasser an unsere Wand spritzt. Wir haben einen Dachüberstand und sein Dachüberstand ist unter unseren. Praktisch sieht es so aus unser dachüberstand steht ein paar cm über seinen. bei regen läuft das wasser von seinem dach genau an unserer wand herunter. darumgeht es.

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Und warum ist das schlimm? Mich würde es nicht stören, wenn da irgendwelches Wasser an meiner Wand runterläuft. Wie gesagt, wenn's regnet wird doch die Wand ohnehin naß.

Ich versteh's immer noch nicht.

Fröhliche Grüße von Swety

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Hi,

ich verstehe die Problematik schon, würde aber abraten das Amt einzuschalten, weil dann wäre glaube ich jeder Nachbar sauer, wenn jemand vom Bauamt klingelt.

Ich schätze mal, dass Du das so meinst, dass Eure Wand dann nicht nur dem "normalen" Regen ausgesetzt ist, sondern einer größeren Wasserbelastung durch eben dieses Dach.

Meine Mutter hatte ein ähnliches Problem mit ihrem neuen Holzzaun, der nette Nachbar hat dann aber eine Dachrinne dran gemacht und es war in Ordnung.

Wenn sich eben auf 10 qm Wasser sammelt und genau an dieser Stelle runterkommt, ist es halt nicht nur normaler Regen, sondern teilweise schon ein Sturzbach
:-) :-)

Würde dem Nachbarn zum Kaffee einladen und das nochmal erklären, dass er es versteht oder mal ein Bild machen wenn es regnet und plätschert und ihm vorlegen.

LG
Sonja

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Ich würde auch erstmal so verfahren wie Sonja es geschrieben hat. Wenn er allerdings dann keine Einsicht zeigt, hilft wirklich nur der Weg zum Bauamt.

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hallo,

ich würde mich auch erstmal im guten zu einigen versuchen.
wenn es nicht klappt, dann kann man sich mit einem fachmann auseinandersetzen, am besten architekten, der die örtlichen, gesetzlichen vorgaben bzgl. solcher grenzbebauung und entwässerung kennt und die rechtlichen vorgaben ermitteln (lassen).
damit kann man das nächste gespräch suchen oder aber es landet dann beim anwalt und letztlich beim schiedgericht.


lg
ayshe

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Hallo,

ich denke diese Sachen sind im Nachbarrechtsgesetz geregelt.
Kommt also darauf an, wo du wohnst.
Z.B. in §37 Abs. 1 des Nachbarrechtsgesetz Rheinland Pfalz steht:
"Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, daß Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt."
Bevor du zum Bauamt rennst schau doch erstmal im Netz nach deiner gesetzlichen Grundlage, drucke es aus und zeig es deinem Nachbarn. Vielleicht sieht er es dann ein.

Viel Erfolg
mikanito

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Hier wäre zunächst zu klären, ob die Mauer "auf" oder "an" der Grenze steht. Im ersteren Fall würde das Wasser ja gar nicht auf das Nachbargrundstück laufen.

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Steht die Mauer tatsächlich wie geschrieben "auf" der Grenze (und nicht "an")?

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an der grenze steht die mauer, es sind ein paar cm platz zwischen beiden grundstücken.

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Dann verweise ich auf den Beitrag von miakanito.