Wir kamen heut aus dem Osterurlaub wieder und ich machte heizung an, weils richtig kalt ist. Und was ist?? NIX!! Der Vermieter hat die Heizung abgestellt, weils ja warm genug sei. (Draußen 6 Grad) Mein Sohnemann ist erst 7 Wochen und es ist Schweinekalt. Ist das so ok?? Ich will nicht erst beim Vermieter stunk machen. Laut Vertrag hat bis 30.4. Heizung eingeschaltet zu sein. Ich wollte meinen Sohn baden, aber so kalt wie es ist, geht nichtmal das.
Heizung aus, ist das ok?
ich würde das mal stunk machen!! ich finde die muss immer an sein so das wenn es einem kalt ist man sich die heitzung na machen kann!!!
Was Du schreibst, ist Deine persönliche Einschätzung, aber nicht geltendes Mietreche.
Es müssen zwar Mindesttemperaturen eingehalten werden aber die Heizung muß nicht unbegrenzt laufen.
Gruß,
W
Hallo
Ruf den Vermieter an denn es ist zu kalt.
Hallo
ich würde den Vermieter auch anrufen , Ihr zahlt ja auch Warm Miete , oder ?
Mit einem Säugling braucht man immer Heizung auch im Sommer im Badezimmer .
Dani
"Mit einem Säugling braucht man immer Heizung auch im Sommer im Badezimmer . "
...und dann in einem Jahr jammern, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt...
Lieber ne etwas höhere Nebenkostenabrechnung wie nen frierenden Säugling ! Ich hatte meine Heizung auch im Sommer im Badezimmer an als ich meine Babys gebadet habe , die frieren so schnell ... jetzt natürlich nicht mehr . Obwohl gestern haben meine beiden Jungs gebadet und da hab ich auch die Heizung eine halbe Std. davor an gemacht . Das Baby von der Dame ist gerade mal 7 Wochen alt .
Dani
"will nicht erst beim Vermieter stunk machen"
Ich verstehe nicht, warum man immer gleich "Stunk machen" muss.
Wie man in den Wald ruft....
Wenn meine Mieter mir sagten, dass sie frieren, machte ich die Heizung an. Ganz ohne Stunk. Der Stunk kam dann meistens automatisch bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Jedesmal wenn ich sowas lese, bin ich froh, nicht mehr zu vermieten.
Kleiner Tipp. Die Heizung wird nicht das ganze Jahr über laufen, und deinem Kleinen wird auch im Juni/Juli beim Baden noch kalt werden.
Leg dir einen kleinen Heizstrahler zu. Damit kannst du das Bad kurzfristig aufheizen.
lg
Silvia
Das Mierecht sagt:
Die übliche Heizperiode geht vom 1.10. bis 30.4. - falls im Mietvertrag keine andere Regelung festgehalten wurde.
Außerhalb der Heizperiode muss geheizt werden wenn: die Zimmertemperatur wegen der Witterung über mehr als 2 Tage unter 18 Grad absinkt. Bei einer Zimmertemperatur unter 16 Grad muss die Heizung sofort wieder in Betrieb genommen werden.
Stunk musst Du gar nicht machen. Du sagst ihm einfach, dass es zu kalt in der Wohnung ist und er die Heizung bitte wieder anstellen möchte.